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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 669 mal aufgerufen
 Recht & Gesetz
Askop
Administrator


Beiträge: 610

01.07.2012 19:10
Zeitnahe Mittelverwendung im gemeinnützigen Verein Zitat · Antworten

Zitat
Die Körperschaft (z.B. ein gemeinnütziger e.V., KR) muss ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen.

Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Quelle: AO (Abgabenordnung) § 55, Abs. 1 Pkt. 5
www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html

Hält sich der Vereinsvorstand nicht daran, kann die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt werden; z.B. wenn der Verein regelmäßig weniger ausgibt als er einnimmt und dadurch sein Geldvermögen über die zulässigen Rücklagen hinaus ständig wächst.

Anders gesagt: das längerfristige Bunkern von Vereinsgeldern auf Konten/Kapitalanlagen und Kassieren von Zinsen ist kein steuerbegünstigter bzw. gemeinnütziger Zweck!

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

01.07.2012 20:51
#2 RE: Zeitnahe Mittelverwendung im gemeinnützigen Verein Zitat · Antworten

Was Du da beschreibst, ist das Luxus-Problem eines einzelnen, Dir wohl bekannten Vereins. Im Normalfall reicht es aus, wenn die JHV von Jahr zu Jahr beschließt, aus dem Häufchen, was übrig geblieben ist, eine Rücklage für XYZ zu bilden. In der Regel fallen dann im Folgejahr in der Kategorie XYZ wieder so viele Ausgaben an, dass das gegenüber den Finanzämtern gut zu rechtfertigen ist. Auch wenn von Jahr zu Jahr stets der halbwegs ähnliche Betrag als Rücklage vorgestragen wird, muss das kein Problem sein.

Sollte das Kapital wirklich da sein und sollte es zeitnah wirklich keine Möglichkeit geben, es satzungsgemäß im Sinne des ideellen Vereinszwecks zu verwenden, sollte der betroffene Verein über die Gründung einer Stiftung nachdenken, in die das "überflüssige" Geld als Stock überführt wird. Das ist nicht ganz einfach, kostet auch wieder Verwaltungsgebühren, ist aber immernoch besser als der Verlust der Steuerbegünstigung. Und wenn das System ein Mal etabliert ist, kann es beliebig von Jahr zu Jahr wiederholt werden... bis dann wirklich mal richtig viel Geld gebraucht wird um z.B. die Brücke an der Wassermühle zu erneuern oder einen Grundbruch im Windmühlenturm zu beseitigen.



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