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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 3.651 mal aufgerufen
 Mühlenerzeugnisse, Material- und Warenkunde
Askop
Administrator


Beiträge: 610

14.06.2011 14:17
Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Zitat von Wikipedia
Backschrot ist aus Weizen und Roggen hergestelltes Schrot und wird in der Bäckerei zur Herstellung von Schrotbroten verwendet.

Backschrot ist (im Unterschied zum Vollkornschrot) geschrotetes Getreide ohne Keimling. Beim Backschrot werden in der Mühle zuerst die Keimlinge von den Getreidekörnern entfernt. Erst danach werden die Getreidekörner (ohne Keimling, jedoch mit Schalenteilen) geschrotet...

Durch die Vermahlung des Getreides zu Backschrot ohne Keimling erhöht sich dessen Lagerfähigkeit im Vergleich zum Vollkornschrot, da Backschrot nahezu keine Bestandteile des Keimlings enthält. Bestandteile des Keimlings können durch den erhöhten Ölanteil vergleichsweise schnell verderben – sie werden ranzig.

Der hohe Anteil an Mineralstoffen zeigt sich in der Mehltypenbezeichnung bzw. Type nach DIN 10355:
Weizenbackschrot hat die Type 1700;
Roggenbackschrot hat die Type 1800.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Backschrot

Demnach dürfte es wohl keine einzige Mühle in D geben, wo mit lediglich einem Mahlgang und/oder einer Osttiroler Haushalts- bzw. Ladenmühle angeblich Backschrot ermahlen wird, obwohl die Betreiber das gerne so behaupten bzw. deklarieren.
Ich glaube, die verwechseln alle Backschrot mit Vollkornschrot ... und jubeln das dem unwissenden Laien (Mühlenbesucher/Brotkäufer) auch so unter.

Oder sehe ich das falsch?

Glück zu!

De Molenaar



Beiträge: 285

21.04.2012 23:04
#2 RE: Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Zitat von Askop
wo mit lediglich einem Mahlgang


Ich nehme diesen Artikel mal wieder auf und habe ein paar fragen dazu?!
1.Welche Geräte sind den zum entfernen des Keimlings geeignet?

2. Darf ich Backschrot oder Volkornschrot einfach so verkaufen?
Ich würde gerne mal ein Mühlenprodukt am Mühlentag anbieten wie ist das möglich?

Glück Zu
Arno

ultratrieur



Beiträge: 2.209

22.04.2012 11:18
#3 RE: Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Eins vorweg - die ominöse Entkeimungsmaschine gibt es nicht - Roggen- und Weizenkeime kannst Du nur im Rahmen eines kompletten Mahlprozesses mit schroten und sichten abziehen. Je nachdem, wie Dein Diagramm aussieht, wird es irgendwo die Möglichkeit geben, eine Fraktion abzuscheiden, die vorwiegend Keime enthält. Je einfacher das System ist, desto schwerer wird das. Mit Deiner 2-passagigen Rückschüttmühle ohne Grießputzmaschine halte ich das für ein Ding der Unmöglichkeit.

Der andere Aspekt der Sache ist, dass die Begriffe VK- und Backschrot im Handel und auf Seiten der Verbraucher (inkl. Bäckerhandwerk) munter durcheinander gehen. Ich kenne Dutzende Betriebe, die VK-Schrot als Backschrot deklarieren, ohne dass sich da jemand dran stört. Im Gegenteil, man hört dann so Kommentare wie "Na aber man kann doch damit backen...". Ich bin schon froh, wenn ein Bäckermeister mit dem Unterschied zwischen VK-Mehl und VK-Schrot etwas anfangen kann .

Noch was anderes ist die Deklaration nach der Feinheit:

Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Schrot_(Getreide)



Aber insgesamt würde ich sagen, dass wo sich kein Ankläger findet, wird es auch keinen Angeklagten geben. Wenn Du erstmal nur am Mühlentag zehn oder elf Tüten mit irgendwie zerkleinertem Getreide abgibst, wird sich kaum ein Ordnungsamt aufschwingen, Dir irgendwelche Vorschriften zu machen.


Apropos Vorschriften: Beim Verkauf wirst Du mit zwei Problemfeldern Kontakt bekommen. Das eine ist das deutsche Steuerrecht. Du nimmst mit Deinen Tüten am Wirtschaftsleben teil. Bei einer einmaligen Aktion, kann man noch sagen "Augen zu und durch" - die möglichen Folgen sind überschaubar. Machst Du das allerdings über Jahre regelmäßig, kann es Dir passieren, dass Dein Finanzamt aufgrund der möglichen Anlagenleistung eine Schätzung macht und dann entweder Du oder Dein geschäftsführender Vereinsvorstand den fiktiven Rückstand der letzten 10 Jahre inkl. Zinsen nachzahlen darf... Ganz ausdrücklich, ich halte das Geschilderte nicht für sehr wahrscheinlich, aber es kann passieren, wenn sich ein "Schmied" und ein StA findet, der ihn ernst nimmt...

Das zweite Problemfeld ist die Lebensmittelhygiene bzw. die Produkthaftung. Ich will Dir beileibe keine Angst machen, aber Du musst einfach wissen, worauf Du Dich einlässt. Beißt einer Deiner Kunden auf nen Stein und die Brücke für ein paar Tausend € ist hin, stehst Du ggf. in der Schusslinie bzw. darfst löhnen. Hast Du dann 1. gereinigtes (also garantiert steinloses Material) eingekauft, hast Du nur über eine Hammermühle gemahlen, die gar keine Steine enthält, hast Du vielleicht noch einen Kontrollsichter vor der Abpackung... dann kannst Du sowohl das Risiko, dass wirklich ein Stein in Deinem Mehl ist minimieren, als auch die Chance auf einen Nachweis erhöhen, dass Du nicht der Verursacher sein kannst.

Sind die grundlegenden steuerrechtlichen Dinge geklärt (Wer ist eigentlich Inverkehrbringer? Du? Der Verein?) und Du bist bereit, das Risiko zu tragen, würde ich einfach nach bestem Wissen und Gewissen "los machen". Es müssen ordentliche Tüten her, es muss eine vernünftige Kennzeichnung geben (Angaben von Hersteller, Produkt und Menge, sowie ein MHD), es muss eine geeichte Waage im Betrieb geben...

Natürlich kann es Dir passieren, dass irgendwann irgendein obskures Amt auf der Schwelle steht, das Dir nachweist, dass z.B. die Schrift auf den Tüten bei genau dieser Füllmenge 2 Punkt zu klein ist... aber damit kann man leben. Niemand wird Dir deswegen den Betrieb dicht machen. Irgendwann kann auch jemand kommen und allen Ernstes für Deinen Kleinbetrieb ein HACCP-Konzept fordern ... und weil das Alleinfuttermittel auf der Tüte nur als "Alleinfutter" bezeichnet war, will die LAVES € 300,- von Dir. Solcher Blödsinn passiert eben, das muss man aushalten. Ab Betriebsbeginn wirklich alles richitg machen - das geht nicht und das gibt es auch nicht! Deswegen: mach' einfach erstmal!



Flo der Liebe

De Molenaar



Beiträge: 285

23.04.2012 20:07
#4 RE: Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Wie sieht es denn aus wenn ich mein Produkt gegen eine kleine Spende verschenke?
Macht der Lülü in der Paula glaub ich genauso!?

Ich möchte wegen ein paar Kilo Schrot auch nix riskieren! Ich will ja nur das tote dasein der alten Dame
Beenden.
Naja mal abwarten wie weit ich bis Pfingsten mit dem aufräumen gekommen bin!

Glück Zu

Arno

ultratrieur



Beiträge: 2.209

23.04.2012 21:02
#5 RE: Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Ob Du das nun vetschenkst oder verkaufst, ist "latte". Der Gesetzgeber nennt das gern Inverkehrbringen - dafür ist das egal, ob Du es verkaufst, verschenkst oder vermietest.

Sauber machen und entrümpeln ist aber immer ein gutes Konzept und wenn Du ein gutes Gefühl dabei hast und Deinem eigenen Produkt über den Weg traust, würde ich das auch an so einem Tag machen, ohne gleich ein HACCP-Konzept inkl. dokumentiertem Reinigungsplan abzufassen. Zudem sollten es neue und saubere Tüten für den Einsatz mit Lebensmitteln sein, es sollte drauf stehen (Stempel / Aufkleber), was es ist, wieviel es ist und wer der Hersteller ist. Wichtig: "Mühle Bunde" ist kein Hersteller - ich meine eine natürliche oder juristische Person, die für die Produkthaftung greifbar ist. "Schöne Mühle Bunde e.V." ginge also ebenso wie "Arno Hunken, Mühle Bunde".

Ach ja, ne geeichte Waage käm auch noch ganz gut *LOL*. Und so'n Schein (früher hieß das "Gelbe Karte"), dass Du zum Zeitpunkt der im Leben einmaligen Untersuchung keine arg ansteckenden Krankheiten hattest... und dann gäb's da noch diesen IHK-Pommes-Schein... wie heißt der gleich noch richtig???


Was das Haftungsrisiko angeht, wäre es im Zusammenhang mit dem Mühlentag auch mal interessant, was die Zentral-Versicherung da in Richtung Lebensmittel abdeckt! Mir ist so, als wäre der Ausschank z.B. von Kaffee und Kuchen durchaus gedeckt gewesen - vieleicht ist es ja die "Bewirtung" mit echten Mühlenprodukten auch? Wieso soll die Tasse Kaffee was anderes sein als der Becher Graupen??



Flo der Liebe

Flachmüller
Mühlenpapst Axel I. (Co-Admin)


Beiträge: 533

23.04.2012 21:15
#6 RE: Unterschied zwischen Backschrot und Vollkornschrot Zitat · Antworten

Zitat
Ach ja, ne geeichte Waage käm auch noch ganz gut *LOL*. Und so'n Schein (früher hieß das "Gelbe Karte"), dass Du zum Zeitpunkt der im Leben einmaligen Untersuchung keine arg ansteckenden Krankheiten hattest... und dann gäb's da noch diesen IHK-Pommes-Schein... wie heißt der gleich noch richtig???

Dat Teil hat keinen Namen mehr, sondern Gesundheitszeugnis nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz Ich persönlich habe gleich den großen Lehrgang besucht und darf fortan die Jährlichen Unterweisungen selbst vornehmen.



Mit öligen Grüßen aus Hamburgs ältester Windmühle und jüngster Speiseölmanufaktur!
Qualität seit 1318

Axel

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