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Offener Brief an die Gemeinde Rosenbach/Vogtland in Sachen Syrauer Windmühlenflügel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schulz, sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,
am 09./10. Sept. 2011 hatte ich Gelegenheit zur ausgiebigen Besichtigung der Syrauer Windmühle. Als langjähriger Windmüller bzw. Chef der Holländerwindmühle in Straupitz/Spreewald erlaube ich mir zu den neuen Syrauer Mühlenflügeln nachfolgende Bemerkungen.
Grundsätzlich verdient es hohe Anerkennung, wenn sich eine Kommune als freiwillige Aufgabe um den Erhalt einer historischen Mühle als technisches Denkmal kümmert und dafür - wie in Ihrem Falle - relativ viel Geld in die Hand nimmt. Respekt! Allerdings ist es höchst bedauerlich und bitter, dass die neuen Flügel, gefertigt durch Fa. Heinz-Günter Teubener, Labor für Statik u. Stahlbau in Erfurt, in keiner Weise den allgemein üblichen Konstruktionsprinzipien des klassischen bzw. traditionellen Mühlenbaus entsprechen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht nicht mehr sind als teurer (50.000 € ?) Edelstahlschrott, der lediglich dem vermeintlichen (allerdings fragwürdigen) Aufhübschen des Mühlenanblicks dienen kann.
Erklärung des Flügelsystem und deren Mängel für „Nichtwindmüller“
1. Die neuen Flügel sind sogenannte Klappen- bzw. Jalousieflügel. Diese haben gegenüber den althergebrachten Segelgatter- oder Türenflügeln vielfältige Vorteile.
Segelgatterflügel müssen zu Beginn der Arbeit einzeln besegelt werden, das heißt, jeder einzelne Flügel muss bestiegen und die Segel müssen mit Leinen auf dem Flügel gespannt werden. Abhängig von der Windstärke muss die Segelfläche während der Arbeitszeit verkleinert oder vergrößert werden. Die Segel werden gerefft oder ausgelassen, das heißt, Teile der Besegelung werden zurückgenommen oder ausgeweitet – eine Arbeit, die im Sommer angenehm war, im Winter bei Schnee und vereisten Heckscheiten und Leinen aber höchst gefährlich.
Türenflügeln sind ähnlich wie Segelgatterflügel gebaut, besitzen aber anstelle der Segel große Holzbretter (Türen genannt), welche in die Gitter der Flügel eingehängt werden.
Segelgatter- und Türenflügel können sich nicht selbständig den wechselnden Windverhältnissen anpassen. Wird der Wind stärker und die Mühle dreht zu schnell, muss das Rutenkreuz angehalten werden, um in die Flügel zu steigen und die Flügelfläche zu verkleinern. Bei wieder nachlassendem Wind muss die Mühle wieder angehalten werden, um die Flügelfläche wieder entsprechend zu vegrößern. Bei vier Flügeln muss dies jeweils vierfach geschehen, was zu hohem Aufwand mit jedesmaligem Stillstand der Mühle führt.
Nicht selten wurden in der Vergangenheit Mühlenbrände dadurch verursacht, dass die Segel- oder Türenflügel durch orkanartige Winde überdreht haben und zu spät oder nicht schnell genug abgesegelt bzw. ausgetürt wurden (Verkleinerung der Windangriffsfläche bzw. der Segel oder Türen).
Demgegenüber haben Jalousieflügel viele Vorteile: das mühselige Auf- und Absegeln jedes einzelnen Flügels (mit hoher Unfallgefahr) zu Beginn und Ende der Arbeit sowie oft auch zwischendurch entfällt; die Windangriffsfläche kann während der Drehbewegung der Flügel, also während des Betriebes, über einen zentralen Verstellmechanismus angesteuert und den wechselnden Windverhältnissen angepasst werden, ohne dasss die Mühle abgebremst bzw. angehalten werden muss.
Damit ist es möglich, schneller und auch automatisch mittels Fliehkraftregelung auf die unterschiedlichen Windstärken zu reagieren und die Maschine „Windmühle“ nicht so stark den schwankenden Drehzahlen durch böige Winde auszusetzen und damit einen gleichmäßigeren Lauf zu erreichen. Bei fachgerechter Konstruktion und ordnungsgemäßer Wartung der Jalousieflügel kann die Mühle gefahrlos bis Windstärke 8 (nach Beaufort) arbeiten, ein Überdrehen durch orkanartige Windböen und dadurch verursachter Mühlenbrände ist dabei so gut wie ausgeschlossen.
Obwohl die neuen Syrauer Flügel als Jalousieflügel gebaut wurden, sind deren vielfältige Vorteile auf Grund von Konstruktionsfehlern nicht vorhanden!
2. Fa. Teubener hat zwar einen automatischen Steuerungsmechanismus zur Klappenverstellung eingebaut, doch ist dieser fehlerhaft konstruiert und funktioniert nicht so, wie es überlicherweise funktionieren sollte und an allen anderen Jalousieflügel in Deutschland auch funktioniert. Nämlich dass bei zunehmender Windstärke und der damit verbundenen Drehzahlerhöhung des Flügelkreuzes sich die Klappen öffnen und somit die Windangriffsfläche verringert wird, damit die Flügel nicht übertouren.
Bei den Syrauer Flügeln funktioniert es jedoch genau anders herum: je schneller die Flügel drehen und je stärker der Wind bläst, umso fester schließen die Klappen. Eine Selbstregulierung der Jalousieklappen analog zu Windstärke und Drehzahl ist nicht möglich, wodurch das ganze System seinen Sinn, Zweck und Nutzen verloren hat und im Betrieb (Drehen der Flügel) genauso gefährlich ist wie das oben beschriebene System der Segelgatter- und Türenflügel.
Hauptursache für die Fehlfunktion der Syrauer Klappensteuerung ist das falsch konstruierte System der Umlenkhebel zwischen der Spinne (Verstellmechanismus am Wellkopf) und den Zuglatten, an denen die Jalousieklappen befestigt sind. Hier wurde ein Umlenkhebel zu viel oder zu wenig (je Flügel) angebracht, so dass die Zuglatten mit den Jalousieklappen in die verkehrte Richtung verschoben werden und die Klappen schließen anstatt zu öffnen bzw. umgekehrt.
3. Fa. Teubener hat die einzelnen Jalousieklappen Klappen mittig bzw. symmetrisch auf den Drehwellen befestigt, wodurch die Fehlfunktion der automatischen Klappenregulierung noch weiter verstärkt bzw. begünstigt wird. Üblicherweise werden die Jalousieklappen außermittig im Verhältnis von etwa 1 : 2 auf den Drehwellen befestigt, so dass auf der längeren Klappenseite mehr Winddruck lastet und diese bei zu viel Wind „nach hinten“ ausweichen kann. Dieses läßt sich an anderen Mühlen mit Jalousieflügeln gut erkennen und kann in entsprechender Fachliteratur nachgelesen werden.
4. Die achtern aus der Mühlenkappe herausragenden Betätigungshebel für die Flügelbremse und die Jalousieklappenverstellung bzw. -regulierung sind in der Länge eindeutig zu kurz. Die an den Hebeln befestigten Seile bzw. Ketten dürfen keineswegs am Mühlenturm schleifen! Zudem wird die automatische Jalousieklappenregulierung und deren Leichgängigkeit erheblich von der richtigen Länge des Verstellhebels beeinflußt (auf Grund des Hebelgesetzes). Im übrigen besitzt jede funktionstüchtige Windmühle mit Jalousieklappenflügeln eine Endloskette am Klappenverstellhebel und kein Seil wie derzeit in Syrau. Der Grund ist einfach: in die Kette wird das Regulierungsgewicht eingehängt, welches bei drehendem Flügelkreuz dem Winddruck und der Fliehkraft zum selbsttätigen Öffnen der Klappen entgegenwirkt - und zwar bis zu einem Punkt, der durch die Masse des Kettengewichts definiert wird bei deren Überschreitung das Öffnen der Klappen ermöglicht.
5. Den neuen Syrauer Mühlenflügeln kann man allein auf Grund der Formgebung bzw. des Flügelprofils schon von weitem ansehen, dass sie von einem Nichtfachmann angefertigt wurden. Jeder Fachmann dürfte sich beim Anblick des fehlkonstruierten Flügelprofils nach Art einer Garten(zier)windmühle nicht nur verwundert die Augen reiben, sondern zudem auch fassungslos fragen, wie man für solch ein stümperhaftes Werk so viel Geld ausgeben konnte.
Richtige bzw. traditionelle Windmühlenflügel bilden kein gerades Brett (bei geschlossenen Klappen) wie derzeit in Syrau, sondern sind in sich schräg verdreht. Grund hierfür ist, dass sich die innere Kreisbahn in Achsnähe über die Flügellänge gesehen langsamer dreht als die äußere an den Flügelspitzen. Entsprechend muss die schräge Fläche eines Flügels unterschiedlich steil zum Wind angestellt sein, was vom Windmüller oder Mühlenbauer als Drall bezeichnet wird. Der genaue Winkel in der Verdrehung der Flügel über die Länge des Flügels war lange Zeit ein Geheimnis der Mühlenbauer, die so die Windkraft optimal ausnutzten. Allgemein gilt, dass der Winkel der Steilheit am Flügelende am kleinsten, zur Drehachse hin am stärksten ist.
Es gibt zahlreiche Fachbücher, wo dieser für Laien komplizierte Bau von Windmühlenflügeln ausführlich beschrieben wird samt Zeichnungen und Tabellen zu den unterschiedlichen Anstellwinkeln zur Herstellung des Dralls am Flügelprofil, die aber der ausführenden Firma vermutlich unbekannt geblieben sind. Die von Fa. Teubener gewählte Flügelform ist ein historisch unkorrektes, laienhaftes Phantasieprodukt im Widerspruch zu der seit mehreren hundert Jahren üblichen Mühlenbaupraxis und kann deshalb auch nicht als denkmalgerecht angesehen werden.
Abgesehen von der fehlenden Denkmalverträglichkeiten werden die Syrauer Flügel auf Grund des fehlkonstruierten Flügelprofils auch kaum eine nennenswerte Leistung erzielen können. Windmühlenflügel sind Kraftmaschinen, deren Wirkungsweise ganz entscheidend vom richtigen Flügelprofil abhängt. Eine richtige Mühle würde mit diesen Flügeln niemals arbeiten können. Jeder Müller früher hätte den Mühlenbauer vom Hof gejagt und die Bezahlung verweigert, wenn man ihm ein solches, für die Arbeit untaugliches Flügelkreuz hätte an die Mühle hängen wollen.
Leider lässt sich in Syrau der Anstellwinkel des Flügelprofils nachträglich nicht mehr ändern, weil die Heckscheite unüblich mit den Flügelruten fest verbunden bzw. angeschweißt wurden. Normalerweise werden diese nicht angeschweißt, sondern nur in die Flügelruten gesteckt und verkeilt.
Als Ursache für das falsch gewählte Flügelprofil (fehlender Drall) kann vermutet werden, dass Herr Teubener den auf dem Mühlenanwesen lagernden alten Holzflügel der Vorgängerflügel nachkonstruiert hat. Was aber ein Fehler war, weil schon die vormaligen Holzflügel lediglich eine Zierfunktion zur „Verschönerung“ des Mühlenanblicks hatten und nicht als richtige bzw. historisch korrekte Windmühlenflügel gedacht waren. Sie sollen sich auch nie gedreht haben.
Fazit
Das derzeitige Flügelsystem der Syrauer Windmühle ist wegen falschem, unhistorischem und nicht denkmalgerechtem Flügelprofil sowie der nicht funktionierenden automatischen Klappenregulierung nicht mehr als eine überteuerte Attrappe, die dem Denkmal mehr schadet als nutzt. Zudem stellt die fehlerhafte Konstruktion des vorhandenen automatischen Verstell- und Regelmechanismus der Klappen/Jalousien eine hohe Betriebsgefahr dar sowohl für die Mühle (Brandgefahr durch Übertouren wegen nicht funktionierender automatischer Steuerung/Regulierung) als auch für Personal und Besucher, falls das drehende Flügelkreuz durch die Mühlenfreunde - allesamt Laien - nicht mehr beherrschbar wird.
Von einem Betrieb bzw. Drehenlassen der Flügel im derzeitigen Zustand ist dringend abzuraten!
Die Frage ist natürlich, ob man sich mit dem derzeitigen Zustand abfinden möchte oder nachbessern wird, um zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Und vor allem, wer im Fall einer Nachbesserung die Kosten zu tragen hat. Dabei wäre zu prüfen, was genau der Auftraggeber (Gemeinde Rosenbach) bei Fa. Teubener in Auftrag gegeben bzw. bestellt hat. Möglicherweise hat man ja Fa. Teubener in den Details ziemlich freie Hand gelassen und möglicherweise doch genau das bekommen, was bestellt bzw. in Auftrag gegeben wurde?
Verwunderlich wäre es nicht, denn zumindest trägt aus meiner Sicht auch der Auftraggeber einen Teil der Mitschuld an der Syrauer Flügelmisere: wer eine Brille braucht und diese beim Glaser bestellt anstatt beim Optiker, sollte sich nicht wundern oder gar beschweren, wenn die Brille nicht zum Sehen taugt. Bei Windmühlenflügeln ist es nicht anders! Bestellt man solche bei einem „Labor für Statik u. Stahlbau“ anstatt bei einem bewährten Mühlenbauer, braucht man sich über das Ergebnis auch nicht zu wundern. Selber schuld, zumal die Gemeinde Rosenbach wohl Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung ist und diese auch in Sachsen einen Landesverein hat, der restaurierungswilligen Mühleneigentümern uneigennützig Hilfe gewährt und beratend zur Seite steht. Man hätte diese Leute nur mit ins Boot holen sollen.
Vielleicht aber kommt ja doch noch alles ins rechte Lot, zu wünschen wäre es. Nicht nur für die Mühle, sondern auch für die Syrauer Mühlenfreunde.
PS.: Generell muss dringend davon abgeraten werden, die Besucher unter den Flügeln und im Bereich der Fliehkraftrichtung der Flügel hindurch laufen zu lassen. Ein Flügelkreuz kann noch so solide gebaut sein, es besteht immer eine gewisse Betriebsgefahr durch Bruch eines Bolzens oder selbständiges Lösen von Schraubverbindungen. Das gilt auch für ein still stehendes Flügelkreuz, weil auch dieses den mitunter nicht geringen Windlasten ausgesetzt ist und auf Grund dieser Beanspruchungen „arbeitet“. Bei uns ist es schon öfters passiert, dass Muttern vom Flügelkreuz auf den Hof geschleudert wurden. Anderswo sind auch schon ganze Jalousieklappen durch die Luft geflogen.
Wegen dieser nicht zu unterschätzenden Betriebsgefahr ist es deshalb an fast allen Windmühlen üblich, den Bereich des Flügelkreuzes für Besucher zu sperren. In Syrau ist das aber nicht so einfach, weil sich das Kassenhäuschen hinter der Mühle befindet. Allerdings könnte die Kasse ohne großen Aufwand an den Grundstückseingang verlagert werden bzw. in das dortige seitlich stehende kleine Gartenhäuschen. Sodann würde sich bei drehender Mühle der Weg beiderseits des Mühlenturmes mittels Seilen für Besucher abgesperren lassen.
Glück zu!
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Offener Brief an Gemeinde Rosenbach zu Syrauer Flügeln.pdf
Am 05.11.10 hat der "Vogtlandanzeiger" einen Artikel veröffentlicht, in dem die Meinung von Herrn Teubener und der Gemeinde Rosenbach zu den Syrauer Mühlenflügeln wie folgt wiedergegeben wurde.
1. die Kritik am Hersteller (des neuen Flügelkreuzes) wäre unbegründet 2. von einer automatischen (selbsttätigen) Jalousieklappensteuerung sei nie die Rede gewesen 3. die Flügelanlage ist auftragsgerecht ausgeführt werden 4. eine automat. Regulierung wäre zu teuer geworden
Diese Aussagen sind m.E. der untaugliche Versuch, zwei Fakten zu verschleiern:
1. der Auftraggeber (Gemeinde Rosenbach) hat den komplizierten Auftrag ganz bewusst an einen Nichtfachmann vergeben 2. der Auftragnehmer (Fa. Teubener) hat den Auftrag trotz fehlender Sach- und Fachkenntnis in völliger Selbstüberschätzung angenommen und war somit von vornherein überfordert.
Die Aussage, dass keine automatische Regulierung bestellt wurde ist Unfug. Syrau hat ja eine Regelung bekommen, nur dass sie in die falsche Richtung regelt. Es gibt (gab) an verschiedenen Windmühlen in der Tat vereinzelt rein manuell zu bedienende Jalousieflügel, nur haben diese eben keine zentrale Verstellung durch die Welle, sondern jeder Flügel für sich eine Zugstange mit einem Griff an der Flügelspitze, und man kann sich entscheiden, ob man die Jalousieklappen auf- oder zumachen will. Dazwischen gibt’s nichts. Natürlich verhält sich so ein Flügelkreuz dann ähnlich wie Segel- oder Türenzeug: man muss unter Last bremsen und jeden Flügel einzeln nach unten drehen und „austüren“. Kurioserweise sind die jetzigen Flügel in Syrau ebenfalls mit einem solchen Griff zur Handverstellung ausgerüstet, aber das ist wegen der vorhandenen Zentralverstellung absolut überflüssig und zudem auch gar nicht bedienbar, weil die Griffe vom Erdboden aus gar nicht zu erreichen sind.
Absoluter Unfug ist auch die Aussage, dass eine automatische Regelung zu teuer geworden wäre. Fa. Teubener hat ja das System einer automatischen Regelung (per Zentralverstellung mittels Schubstange durch die Welle, Spinne, Umlenkhebel und Zuglatten an den Jalousieklappen) eingebaut, lediglich falsch konstruiert. Ganz im Gegenteil wäre eine ordnungsgemäß funktionierende Regelung sogar billiger gewesen, weil Fa. Teubener ganz offensichtlich vier Umlenkhebel zuviel eingebaut hat und zusätzlich noch die vier Griffe zur Handverstellung, die absolut überflüssig sind. Anders gesagt hätte die Herstellung einer korrekt funktionierenden Klappenregelung überhaupt kein Mehr an Material und Arbeitsaufwand erfordert, sondern lediglich eine andere Anordnung der Teile bzw. der Konstruktion. Dazu hätte es aber mühlenbauerischer Spezialkenntnisse bedurft, die bei Fa. Teubener ganz offensichtlich nicht vorhanden waren.
Zum Schluss und zum besseren Verständnis (für Mühlenlaien) noch folgender bildlicher Vergleich. Man stelle sich vor, ein neues Auto bestellt und bekommen zu haben. Bei der Probefahrt stellt man verwundert fest, dass sämtliche Vorwärtsgänge das Auto rückwärts fahren lassen (theoretisch bis zur Höchstgeschwindigkeit von vielleicht 200 km/h). Aber vorwärts fahren kann man nur mit dem einen eigentlichen und recht langsamen Rückwärtsgang.
Möglicherweise wurden ja beim Zusammenbau des Getriebes versehentlich die Zahnräder vertauscht oder das Schaltgestänge falsch montiert. Auf jeden Fall entspricht das Fahrverhalten des neuen Autos nicht normal bzw. wider Erwartenden und nicht zu gebrauchen. Man wird wohl reklamieren. Und nun stelle man sich die Argumente des Autohauses (Auftragnehmer) vor:
1. was wollen Sie denn, das Auto fährt doch vorwärts (aber nur mit einem Gang) 2. von mehreren Vorwärtsgängen war nicht die Rede, das hätten Sie extra bestellen müssen 3. der Einbau eines korrekt funktionierenden Getriebes wäre zu teuer geworden
Absurd ... oder? Aber so ähnlich verhält es sich mit den o.g. "Argumenten" der Gemeinde und des Herrn Teubener laut Artikel ("Vogtlandanzeiger" vom 05.11.10), die zu allem Überfluss noch von einem angeblichen "Mühlen-Papst" aus Thüringen abgesegnet wurden...
Ich bin ja gespannt, wann den restlichen Mühlenfreunden reiner Wein eingeschenkt wird. Da gibt es sicherlich wieder 4-5 Helden, die am Monatag die Flügel für das freudige Volk zum drehen bringen. Es bleibt nur zu Hoffen, dass nichts passiert.
Also wenn Ihr mit offenen Klappen dreht und schön aufpasst, dass die Kiste nicht zu schnelle wird, sollte das doch wohl machbar sein.
Andererseits wäre es ne öffentlichkeitswirksame Maßnahme, die Mühle mit voller Absicht NICHT drehen zu lassen. Das provoziert hoffentlich Fragen und Berichterstattung in der Presse!