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Zitat von ultratrieurda wird dann mal eben die komplette Mühle ein paar Meter hoch gekurbelt.
Hallo Florian, bitte eine Quelle für das Bild/Link angeben, danke. Rechtsklick verweist lediglich auf Google und genügt deshalb leider nicht. Den juristischen Hintergrund hierfür kannst Du Dir bei Bedarf von Carsten alias RMarchiv erklären lassen. Nicht ohne Grund hat er unlängst alle Ostpreußenmühlen(bilder) aus unserer Bildergalerie gelöscht.
Danke für den Hinweis - ist mir durchaus geläufig die Sache...
Das Bild ist jedoch tatsächlich echter Google-Content (Picasaweb) und nicht irgendwo anders her abgegriffen - im Zusammenhang findet man das Bild zusammen mit anderen auf https://picasaweb.google.com/10247965178...VanDeMolen3eDag#, Urheber ist der Nutzer mit Alias "alex olzheim".
Nutzer, die Bilder bei diesem Service hoch laden, stimmen der Verbreitung im Netz durch Google explizit zu. Von daher denke ich nicht, dass nich die "Abmahnmafia" in diesem Punkt kalt erwischen wird:
Zitat 11.1 Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen. Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Google in die Lage zu versetzen, die Services darzustellen, zu verbreiten und zu bewerben; sie kann für bestimmte Services, wie in den Zusatzbedingungen für die entsprechenden Services festgelegt, widerrufen werden.
Aber gut, ich werde wieder zur bisherigen Praxis übergehen, die verlinkten Bilder GRUNDSÄTZLICH in einem Zitatrahmen mit Angabe der Quellen-URL zu versehen. Macht ein wenig Arbeit, ist aber 150% wasserdicht!
Zitat 11.1 Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen. Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz ...
Schön, dass Du es erwähnst. Daraus folgt aber:
1. Das Urheberrecht am Bild bleibt beim Autor/Fotograf/Urheber; 2. Der Autor/Fotograf/Urheber erteilt Google die Lizenz zur Verbreitung im Netz. 3. Bist Du Google und ebenfalls im Besitz der Lizenz zur Verbreitung?
Ich meine, dass diese spezielle Google-Lizenz nichts mit der Gnu-Lizenz für freie Dokumentation (oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt, englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License, Abkürzungen: GNU FDL, GFDL) zu tun hat, wie sie für Wikis gelten.
Unabhängig davon hätte mich die Quelle des Bildes samt Artikel natürlich schon aus reiner Neugier interessiert. Also der genaue Ort des angeblich grottigen Molenbiotops und was dort und wie und warum passiert ist.
Der Buessing-Fall liegt anders als die von mir verwendeten Bilder! Herr Gerlts hat offenbar fremde Bilder - egal wie man das Urheberrecht an 70 Jahre alten Aufnahmen werten will - herunter geladen und in sein eigenes Werk elektronisch eingebaut.
Ich hingegen, finde ab und an irgendwo im Netz ein Bild, greife mir die URL und setze im Grunde von hier aus dem Forum nur ein Link, das für jeden Nutzer nachvollziehbar ist... aber gut, ich werde in Zukunft in JEDEM Fall das Bild in einen Zitatrahmen setzen und in der Kopfzeile als Quelle nicht nur die URL des Bildes, sondern auch der übergeordneten Seite angeben. Das sollte dann durch die Regelung für das sog. Großzitat (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fzitat zur Erläuterung) gedeckt sein.
Die Wiedergabe von einzelnen hier thematisch relevanten Zeitungsartikeln in unserem Pressespiegel sehe ich auch durch die Rechtsprechung gedeckt - oder hat jemand von Euch andere Erkenntnisse??
Wenn Du ganz sichergehen willst, gib nur die URL zu dem Bild an. Sobald das Bild direkt im Forum angezeigt wird bedeutet es, daß es im Forum bereitgestellt wird und das könnte schon Probleme geben.
Kannst Du diese Sichtweise durch einen Gesetzestext oder konkrete Rechtsprechung untermauern?
Das würde ja analog bedeuten, dass man im Rahmen von wiss. Arbeiten nicht mehr zitieren darf, sondern im Text nur noch darauf hinweisen kann, wo Text oder Abbildungen zu finden wären, mit denen der Autor sich beschäftigt. Das kann m.E. nicht sein - das würde sowohl das Verfassen als auch die Lektüre solcher Arbeiten nahezu unmöglich machen! So arbeitet doch tatsächlich auch NIEMAND!
Zitat von ultratrieurKannst Du diese Sichtweise durch einen Gesetzestext oder konkrete Rechtsprechung untermauern?
Ich kenne diese Praxis aus dem 3D Forum, wo sich einige mit Urheberrecht auskennen, und da wird extra darauf hingewiesen, nur Bilder direkt anzeigen zu lassen, wenn man sie selbst gemacht hat. Ich dachte, das Zitieren bezieht sich nur auf Texte? Mir wäre neu, daß man das Recht hat, bei Zitaten einfach fremde Bilder zu verwenden.
Demnach sind Bildzitate tatsächlich erlaubt, allerdings unter gewissen Voraussetzungen, die wieder Interpretationsspielraum zulassen. Wenn man sich in einem Forum also keinen Streß machen will, sollte man nur die Links angeben.
Zitat Mir wäre neu, daß man das Recht hat, bei Zitaten einfach fremde Bilder zu verwenden.
Von der Sache her ist das doch aber nachvollziehbar, oder? Wieso soll denn die eine geistige Leistung eines Urhebers (z.B. Text) anders geschützt sein als eine andere (z.B. Bild oder Ton)?
Siehe hierzu auch:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/BildzitatIn wissenschaftlichen (und populärwissenschaftlichen) Werken ist nach § 51 UrhG das Großzitat zulässig.
Seit langem ist aber auch das große Kleinzitat, das vom Gesetzeswortlaut bis 31. Dezember 2007 nicht gedeckt war (Nr. 2: zulässig ist es, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk anzuführen), in der Rechtsprechung anerkannt.
Voraussetzung ist, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), die ein Schwarzweiß-Foto aus dem Buch Odessa betraf, das vom Tagesspiegel leicht beschnitten und blau eingefärbt worden war. Die Veröffentlichung wurde der Zeitung untersagt: Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.
Nur dann siehst Du wieder, wie komplex das ganze ist. Man muß unterscheiden zwischen Großzitat und Kleinzitat und es muß sichergestellt sein, daß das Bild nicht verändert wurde. Angenommen Du lädst ein Bild aus dem Netz und stellst es mit Quellenangabe rein, aber die Seite, auf der Du das Bild gefunden hast, ist nicht die Seite des Fotografen. Und dort hat man schon kleine Veränderungen vorgenommen, beispielsweise das Bild beschnitten. Kann man dadurch Ärger kriegen? Dieser ganze Juristenkram und das Urhebergedöns ist mir total zuwider, als daß ich da Energie reinstecken möchte, deshalb mit einfachen Mitteln auf Nummer sicher gehen. Auch wenn Dir jemand fälschlicherweise eine Urheberrechtsverletzung vorwirft, so mußt Du unnötig Zeit und Geld investieren, um das Gegenteil zu beweisen.
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/BildzitatVoraussetzung ist, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.
Im Klartext:
1. Es muss immer eine explizite Quellen- bzw. Urheberangabe gemacht werden. Florians Verweis auf Rechtsklick würde rein formal nicht genügen.
2. Florians bisherige Praxis, ein Bild als Fundstück aus dem Netz (meistens Ebay) mitunter kommentarlos einzustellen bzw. einzustellen, damit es von anderen kommentiert werden kann (z.B. Suche des Mühlenstandorts), wäre demnach auch unzulässig.
Ja, stell Dir mal vor, Du gehst aus dem Haus, bist zur falschen Zeit am falschen Ort und man kann Dir anhand von Überwachungskameras lückenlos nachweisen, dass nur Du es gewesen sein kannst, der am Ort X zur Zeit Y der Rentnerin Z sowohl die Handtasche geklaut als auch ihren Hund erschlagen hat. Dummer Weise befindet sich in Deinem Keller genau so ein Hammer, wie der mit dem dem Hund der Schädel eingeschlagen wurde... und dann hat Dir noch jemand die geleerte Handtasche in Deine Mülltonne geworfen.
Am Besten, man igelt sich vollständig ein, geht weder aus dem Haus, noch ins Internet, noch ans Telefon... die bösen Gefahren sind allgegenwärtig!!!
Spaß beiseite - beim Bilder zitieren per "Abgreifen" - also URL in ein Posting einbinden - sehe ich noch eine ganz andere Gefahr: dort, wo gestern noch eine hübsche Mühle auf einer fremden Seite abgelegt war, kann morgen schon mit der identischen URL ein Hundeporno oder eine Anleitung zum Bombenbau hinterlegt sein. Guckt also der Generalbundesanwalt das Posting nicht heute sondern erst morgen an, wird er den kriminellen Inhalt finden, den der Poster nie und nimmer verbreiten wollte. Und es dürfte relativ schwer werden, die Änderung der Originalseite wasserdicht nachzuweisen.
Die Schlussfolgerung daraus müsste sein, dass man eben beim Zitieren doch nicht nur URLs verlinkt, sondern dass ein Screenshot der Seite oder des fraglichen Teils der zitierten Seite separat an anderem Ort gespeichert wird und dann von dort unter Angabe der Quelle (mit Nennung von Datum, Uhrzeit und Ort des Abrufs) im Posting zitiert wird.
Darin liegt dann ja aber wieder das Problem, dass eine echte Kopie des geschützten Werks oder eines Teils angefertigt wird, über deren anderweitige Verwendung der Einsteller keine Kontrolle hat. Konkret könnte also ein Dritter, der die URL des zitierten Materials abgreift, das dann wieder in eine eigene Seite einbinden ohne Primär- und Sekundärquelle zu nennen... man O man O man, da möchte man wirklich gar nicht drüber nachdenken!
Vermutlich müsste man Zitat und eigenen Text gemeinsam mitsamt allen nötigen Fundstellenangaben in ein nicht veränderbares Dokument (pdf ?) einbinden und das dann hier incl. einem Disclaimer (... Text nur zur Verwendung im Rahmen des Forums...) einstellen. Und auch dabei könnte - da bin ich mir sicher - noch irgend ein Missbrauch betrieben werden oder eine Urheberrechtsverletzung unterstellt werden, wenn sich denn jemand Kreatives findet, der das mit finanziellem Interesse tun will.
Noch ein Wort zur Wiedergabe alter Bilder, also z.B. Postkarten: Der Schutz des geistigen Eigentums am Bild selbst endet 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Nimmt jetzt ein Fotohändler das Werk, scannt es und stellt es unverändert zwecks Verkauf ins Netz, so ist das als eine "triviale Wiedergabe" ohne die für das Erlangen eines Urheberrechts nötige Schöpfungshöhe anzusehen. Auch die vielfach als "Kopierschutz" z.B. bei eBay-Fotos angebrachten Pfeile, Texte oder anderweitigen Schmiererein sind wohl kaum geeignet, als eigenständige geistige Leistung des Verkäufers im Sinne des Urheberrechts durchzugehen. Kopiert man so ein Bild, verletzt man damit also nicht das Recht des Händlers, der es gescannt und eingestellt hat, sondern allenfalls das des tatsächlichen Urhebers oder seiner Erben. Bei den allermeisten angebotenen Bildern dürfte es sehr schwer fallen, die möglicherweise Geschädigten zu identifizieren bzw. es sehr unwahrscheinlich sein, dass ein Geschädigter selbst die Verletzung seiner Rechte erkennt und sanktioniert.
Man muß eben immer abwägen, wie hoch das Risiko ist und ob man ggf. den juristischen Aufwand in Kauf nimmt. Es stimmt schon, wenn man juristisch alles wasserdicht haben will, macht das Leben keinen Spaß mehr. Mir kann das letztendlich auch egal sein, denn auf meinen Namen läuft das Forum ja nicht.
Zitat 2. Florians bisherige Praxis, ein Bild als Fundstück aus dem Netz (meistens Ebay) mitunter kommentarlos einzustellen bzw. einzustellen, damit es von anderen kommentiert werden kann (z.B. Suche des Mühlenstandorts), wäre demnach auch unzulässig.
Der Kontext der Rubrik "Wer kennt, wer weiß...?" geht m.E. schon als Rechtfertigung oder Zweck des Zitats durch. Es ist eindeutig etwas Anderes als wenn ich das Foto z.B. als Dekoration auf dem Deckblatt von Geburtstagseinladungen verwende. Und wie gesagt - die Frage ist doch, wer eigentlich der möglicherweise Geschädigte ist. Der Verkäufer bei eBay oder gar eBay selbst sind es sicherlich nicht! Sollte eBay in den AGB eine Klausel haben, dass der Einsteller das Recht am Bild an eBay abtritt, wäre dies m.E. in diesem Fall auch nichtig, da ja der Verkäufer zwar das Eigentumsrecht an der Sache Postkarte oder Fotoabzug hat, nicht aber das Urheberrecht am Bild. Da müsste man dann eben noch unterscheiden, ob es sich um eine einfache Reproduktion des alten Fotos handelt oder um ein Abbild der Sache, was z.B. noch einen Rahmen oder eine Ecke von Tante Olgas Sofa zeigt, über dem das Bild an der Wand hängt... und wenn das Bild noch nicht gemeinfrei sein sollte, also frei von bestehenden Urheberrechten, dann dürfte es der Verkäufer selbst auch nich ablichten und im Netz veröffentlichen, oder???
Egal - ich hör schon auf und lass' mich einbuddeln .
Zitat von AnsgarMir kann das letztendlich auch egal sein, denn auf meinen Namen läuft das Forum ja nicht.
Nee, glaube ich nicht, dass es Dir egal ist, wie Du mit fremden Bildern und Texten umgehst. Wolltest Du vielleicht sagen, dass es Dir egal ist, wie Andere damit umgehen?
Was mich aus Forenmastersicht ein wenig wundert: ein User argumentiert und lamentiert aus dem Bauch heraus bzw. ohne fundierte Rechtskenntnisse zum Urheberrecht und schreibt sich die Finger wund. Nicht um - wie andere hier - zu lernen und sich eventuell geänderten Bedingungen im WWW anzupassen, nein, sondern um seine laienhafte Rechtsauffassung zu verteidigen. Dabei wäre die Angabe des Links bzw. der zitierten Quelle mit Copy/Paste doch viel einfacher und schneller bzw. zeitsparender als die Diskussion hierzu?
Zitat von ultratrieurwenn das Bild noch nicht gemeinfrei sein sollte, also frei von bestehenden Urheberrechten, dann dürfte es der Verkäufer selbst auch nich ablichten und im Netz veröffentlichen, oder???
Gute Frage, die aber vielleicht nur ein sehr versierter Jurist beantworten könnte? Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis würde ich meinen, dass der Verkäufer mit seinem Eigentum tun kann, was er möchte: er kann es ablichten und veröffentlichen, aber zugleich würde er dasselbe anderen verbieten können/dürfen.
Also manchmal frage ich mich schon, ob Du die Postings gelesen hast, auf die Du antwortest...
Das Ganze fing damit an, dass Carsten hier "Angst vor neuen Gesetzen" äußerte. Wenn man dem von ihm angegebenen Link folgt, kommt man zu einer Presseseite, die sich mit den Entwicklungen in den USA beschäftigt, für uns in der EU also zunächst vollkommen irrelevant ist. Dazu kam später Ansgar, der sich mit diffusen Ängsten auseinader setzte und sein "3-D-Forum" als Informationsquelle anführte, wo ganz bestimmt niemand alte Fotos von eBay verlinkt, oder?
Dem gegenüber habe ich versucht, mit vielleicht laienhaften, aber zumindest doch sauber recherchierten Quellen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, damit die Anderen davon profitieren und vielleicht selbst nachlesen und etwas für den Umgang mit Zitaten lernen. Schon merkwürdig, wie Du es schaffst, das ins genaue Gegenteil zu verkehren.
Zitat Dabei wäre die Angabe des Links bzw. der zitierten Quelle mit Copy/Paste doch viel einfacher und schneller bzw. zeitsparender als die Diskussion hierzu?
Hallo??? Guckst Du bitte weiter oben? Die Quelle zur hoch gekurbelten Mühle habe ich durchaus in einem meiner ersten Postings zum Thema angegeben. Reicht das für Dich nicht aus?? Mein ursprüngliches Posting mit dem Bild kann ich nicht mehr editieren, das müsstest Du bitte machen, wenn es Dir wichtig ist. Den Zusammenhang meiner nachträglichen erweiterten Link-Angabe zum ursprünglichen Kontext des Mühlenfotos hast Du im übrigen durch das Umrangieren in einen separaten Urheberrechts-Thread selbst "zerschossen"...
Zitat Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis würde ich meinen, dass der Verkäufer mit seinem Eigentum tun kann, was er möchte: er kann es ablichten und veröffentlichen, aber zugleich würde er dasselbe anderen verbieten können/dürfen.
Hier irrst Du leider ganz gewaltig! Er kann es zwar zwecks Verkauf fotografieren um damit Interessenten deutlich zu machen worum es sich bei dem Artikel handelt, aber eben nicht elektronisch reproduzieren und weiter verbreiten. Er hat das Recht an der Sache, nicht aber an der geistigen Leistung des Urhebers. Unser Urheberrecht ist eben nicht nur ein Schutz der Urheber und ihres Eigentums, sondern auch eine Einschränkung der Rechte des Eigentümers der dreidimensional physisch greifbaren Sache. Mit diesem zunächst etwas schwer verständlichen Umstand musste ich mich leider intensiv auseinander setzen weil ich versucht habe, zwei CDs, die ich legal in Russland erworben hatte (der Hersteller der CDs hat eine gültige Lizenz für den russischen Markt) und legal als Privatperson in die EU eingeführt habe, hier privat weiter zu verkaufen. Die Rechtslage ist tatsächlich so, dass ich das nicht darf!! Das Ganze ist so absurd, dass man sogar Probleme bekommen kann, wenn man alte AMIGA-Platten, die legal in der DDR mit offizieller Lizenz hergestellt wurden, heute in der BRD verkauft, weil damit die Rechte der Urheber bzw. der sie vertretenden Musikindustrie verletzt werden.
Um jetzt wieder die Kurve zu den Bildern zu bekommen - anhand der Musik wird der Unterschied zwischen Abbildung und Reproduktion deutlich: Es ist durchaus zulässig, den Tonträger zwecks Verkauf zu fotografieren, es wäre aber eben NICHT zulässig, den gesamten Inhalt z.B. als MP3 online zu stellen. Genau das tut aber der Verkäufer des Bildes wenn er einen hoch aufgelösten Scan veröffentlicht. Funktionieren tut die gängige Praxis, das dennoch zu tun nur deswegen, weil die Urheber bzw. deren Rechtsnachfolger in der Regel unbekannt sind oder der Markt offensichtlich für die gewerbliche Abmahnindustrie nicht lukrativ genug ist.
In der Regel wird jemand, der Bilder bei eBay oder im eigenen Shop verkauft, auch durchaus ein Interesse daran haben, dass sein Angebot z.B. im Rahmen von so einem Forum wie unserem multipliziert wird und eine Öffentlichkeit bekommt, die es sonst nicht gehabt hätte.
70 Jahre nach dem Tod des Fotografen erlischt das Urheberrecht, korrekt. Aber seid ihr in den Fällen alter Ebayfotos sicher, daß diese Zeit um ist? Leider ist es in unserem Rechtssystem meistens so, daß man keine eindeutige Antwort bekommt, ein findiger Anwalt wird immer eine gute Begründung für die eine oder andere Sichtweise finden. Wenn man also mit minimalem Aufwand so einen Ärger vermeiden kann, sollte man es tun.
Zitat von ultratrieurAlso manchmal frage ich mich schon, ob Du die Postings gelesen hast, auf die Du antwortest... Das Ganze fing damit an, dass Carsten hier "Angst vor neuen Gesetzen" äußerte.
Also natürlich habe ich alle Postings gelesen. Und deshalb bin ich mir sehr sicher, dass das Ganze nicht mit Carstens Kommentar angefangen hat, sondern mit Deinem Bild bzw. fehlender Quellenangabe!
Zitat von ultratrieurHallo??? Guckst Du bitte weiter oben? Die Quelle zur hoch gekurbelten Mühle habe ich durchaus in einem meiner ersten Postings zum Thema angegeben.
Hallo??? Eben nicht, ansonsten würde es diesen Fred hier gar nicht geben! Guckst Du bitte noch mal hier Dein erstes Posting:
Zitat von ultratrieurDen Zusammenhang meiner nachträglichen erweiterten Link-Angabe zum ursprünglichen Kontext des Mühlenfotos hast Du im übrigen durch das Umrangieren in einen separaten Urheberrechts-Thread selbst "zerschossen"...
Diese Logik kapiere ich nicht: wenn NICHTS vorhanden ist (Deine fehlende Quellen- bzw. Link-Angabe), wie lässt sich dann NICHTS nachträglich erweitern?
Außerdem: ausnahmslos alle Kommentare zu Deinem Ursprungsposting bezogen sich nicht auf's Thema bzw. die "krasse Aktion", sondern aufs Urheberrecht. Insofern war das "Umrangieren" ja durchaus nötig und sinnvoll? Aber okay ... wenn Dir dadurch der Zusammenhang verloren gegangen ist (mir nicht), so habe ich diesen Dir zuliebe nun wieder hergestellt: Krasse Aktion in NL (Verbesserung Molenbiotop) Schaut man sich das Ausgangspostings und die beiden Folgekommentare genau an, dann dürfte wohl klar werden, wer dabei tatsächlich im Recht ist oder (wieder mal?) nur Recht haben will.
Im Übrigen habe ich hier schon mehrmals angeboten, das Forum und damit auch die juristische Verantwortung gegenüber Dritten zu übernehmen. Dann kann sich derjenige die Regeln selber machen und muss sich nicht bevormundet fühlen und rummotzen, wenn ihm etwas gegen den Strich geht. Aber solange das nicht ist, wird man sich wohl oder übel damit abfinden müssen, dass andere die Regeln machen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob die jedem passen oder nicht. Und auch unabhängig davon, ob die Regeln irgend welchen gesetzlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen oder eher im Sinne einer betrieblichen Hausordnung sind, an die sich alle Betriebsangehörigen zu halten haben.
Zitat von AskopIm Übrigen habe ich hier schon mehrmals angeboten, das Forum und damit auch die juristische Verantwortung gegenüber Dritten zu übernehmen. Dann kann sich derjenige die Regeln selber machen und muss sich nicht bevormundet fühlen und rummotzen, wenn ihm etwas gegen den Strich geht.
Äh, wie jetzt? Eigentor?? Schaust Du mal unter FAQ wer hier die Verantwortung von Dir schon vor längerer Zeit übernommen bekommen hat?? Gastgeber und Verantwortlicher für die Blumenkästen mit den Rosen bin ich selbst und so lange das Gebäude, dessen Eigentümer Du unbestritten bist, bei der Feier keinen irreversiblen Schaden nimmt bzw. ich nach der Party aufräume und die Erde im Blumenbeet austausche, solltest Du bitte weder Gäste noch Gastgeber angehen. OK?
So, und nu mal wieder zu den Sachthemen:
Was die angeblich fehlende Quelle und Ortsangabe angeht - ja, im ersten Anlauf habe ich darauf verzichtet. Sorry, mea culpa usw. Wenig später kam dann aber mein Posting topic-threaded.php?board=54146&forum=38&threaded=1&id=1505&message=7222 mit folgendem Link: https://picasaweb.google.com/10247965178...VanDeMolen3eDag# . Klickst Du da drauf, bekommst Du das volle Programm: Weitere Bilder, Kontakt zum Urheber, das Aufnahmedatum und - last but not least - eine Verlinkung zu GoogleEarth bzw. GoogleMaps, woran Du den Standort der abgebildeten Mühle identifizieren kannst.
So ich dreh die Musik wieder lauter - die Party geht weiter - und Ihr dürft alle bei mir rauchen! Und das mit den Rosen ist mir egal - Hauptsache Ihr pinkelt alle im Sitzen .