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Doch die Müller haben auch während der Saison einiges zu bieten. Schon am 14. April geht es mit dem beliebten Pflanzenmarkt rund um die Mühle weiter. Und bis zum August bieten die Aktivisten des Arbeitskreises einmal im Monat am Backtag Brot und Kuchen frisch aus dem Steinofen an. Am 28. Mai feiern sie ab 11 Uhr den alljährlichen Deutschen Mühlentag. Gegen Ende der Saison wird im September das Mühlenfest gefeiert und am 11. November dürfen die Gäste sich auf Zwiebelkuchen und Wein freuen. Bis dahin sind Mühle und Scheune jedes Wochenende von 15 bis 18 Uhr geöffnet, Kaffee, Tee und Kuchen gibt es außerdem.
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Kein Mehl, kein Schrot, kein Quetschhafer, keine Graupen und auch kein Futter. Wozu hat dieser Verein eigentlich eine Mühle??
Zitat von ultratrieurKein Mehl, kein Schrot, kein Quetschhafer, keine Graupen und auch kein Futter. Wozu hat dieser Verein eigentlich eine Mühle??
Gute Frage! Eine mögliche Antwort findet sich vielleicht im Rechenschaftsbericht zum Accumer Mühlenjahr 2011?
Zitat von Geschäftsführerin Lia MünstermannDie verstärkten Backteams hätten sich bewährt. Große Resonanz, aber auch lange Wartezeit, gab es beim Zwiebelkuchen. Bei 4887 Stunden im Gesamtbetrieb hätte man rechnerisch eine Person 2,35 Jahre lang beschäftigen können. Zur Arbeitszeit gehörten 3243 Stunden im Wirtschafts- und 1100 Stunden im Zweckbetrieb. Zehn Mitglieder buken 565 Stunden, 735 Tüten Mühlenkekse wurden verkauft.
Wer sich etwas genauer im Vereinsrecht auskennt, dem dürften die Haare zu Berge stehen. Wenn das Finanzamt davon Wind bekommt, könnte das u.U. den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten. Weil: der Verein beschäftigt sich in der Hauptsache mit gewerblichen Tätigkeiten wie Backen, Gastronomie und Verkaufen, was lt. Vereinsrecht in dem Begriff "Wirtschaftsbetrieb" zusammengefasst und abgerechnet wird (eventuell mit Umsatzsteuer).
Diese gewerbliche Tätigkeit ist in Accum 3x höher als der Anteil an gemeinnützigen Tätigkeiten laut Satzung wie Erhaltung und Betreibung der Mühle als Denkmal, was dem Begriff "Zweckbetrieb" zugeordnet wird. Laut Geschäftsbericht beträgt das Verhältnis zwischen Gewerbe und Gemeinnützigkeit an der Accumer Mühle 3 : 1 bzw. 3243 Stunden (gewerblicher Wirtschaftsbetrieb) zu 1100 Stunden (gemeinnütziger Zweckbetrieb). Der Accumer MüV ist ergo in der Hauptsache ein Gewerbebetrieb wie "normale" andere Gewerbetreibende auch (Bäcker, Gastwirt usw.)
Unser Finanzamt würde das nicht dulden, weshalb wir schon vor Jahren gezwungenermaßen eine Tochter-GmbH des MüV gegründet haben eigens für unseren Wirtschaftsbetrieb: für Produktion, Verkauf/Handel und Gastronomie.
Auf die ganze Geschichte wollte ich gar nicht raus - auch wenn Du natürlich Recht hast mit Deinen steuerrechtlichen Betrachtungen. Mein Schwerpunkt lag eher darauf, dass der Verein offenbar 'zig Aktivitäten hat, die alle nix mit MÜHLE zu tun haben.
Allerdings muss man auch sagen, dass ein Betrieb der Mühle mit Herstellung und / oder Handel von Mehl, Schrot, Futtermitteln oder sonstwas natürlich ebenso wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wäre und ebenso abgabepflichtig wäre wie der dort praktizierte regelmäßige Kuchen-, Brot- und Kaffeeverkauf mit der Absicht Gewinne zu erzielen.
AAAABER - das halte ich für absolut nicht schlimm! Wer oder was hindert denn einen gemeinnützigen Verein daran, ganz normal ein Gewerbe anzumelden, wie es andere Gewerbetreibende auch tun? Seit etlichen Jahren gibt es in der Müllerei nicht einmal mehr den Meisterzwang - problematisch kann allenfalls das Futtermittelrecht werden... aber auch das bekommt man mit den Sonderregelungen für Kleinbetriebe "gebacken". Die Führung des Vereins oder eines Teilbereichs als Gewerbe bringt vielmehr sogar Vorteile. Kaufe ich z.B. für den Mühlengewerbebetrieb ein neues Flügelkreuz für beispielsweise € 100.000,- muss der Verein ohne Gewerbe für das gleiche Material € 119.000,- aufbringen... und das gilt für jede Tüte Backpulver und für jedes Ei, das in den Mühlenkuchen gekippt wird!
Naja, aber in der Sache rede ich mir den Mund nicht nur hier fusselig. Immer wieder wird man in der Vereinslandschaft mit so profunden Sätzen abgespeist: "Aber eine Verein kann doch keinen Gewerbebetrieb führen...".
Wär' doch übrigens mal nen schönes Thema für einen Grundlagenartikel im MÜHLSTEIN. Damit könnte sich der Verfasser oder Schriftleiter glatt für den D.G.M.-e.V.-Preis aus der Anneliese-Schücking-Stiftung 2012 empfehlen!!
Zitat von ultratrieurMein Schwerpunkt lag eher darauf, dass der Verein offenbar 'zig Aktivitäten hat, die alle nix mit MÜHLE zu tun haben.
Eben, meiner auch. Die steuerrechtliche Betrachtung diente nur der Untermauerung bzw. "Beweisführung", dass für den Verein die Mühle an sich offenbar nur noch mehr als Kulisse seiner unmühlig-wirtschaftlichen Aktivitäten dient.
Zitat von ultratrieurWer oder was hindert denn einen gemeinnützigen Verein daran, ganz normal ein Gewerbe anzumelden, wie es andere Gewerbetreibende auch tun?
Nichts! Haben wir in Straupitz bereits vor 15 Jahren gemacht. Allerdings muss man zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit darauf achten, dass sich der gewerbliche Bereich (Amtsdeutsch: "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb") nicht verselbständigt bzw. die Überhand gewinnt gegenüber den gemeinnützigen Satzungszwecken (Amtsdeutsch: "wirtschaftlicher Zweckbetrieb").
In aller Regel wird vom Finanzamt aller 3 Jahre geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen bzw. eingehalten wurden. Liegen die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit (Geschäftsbetrieb) über den Einnahmen aus satzungsgemäß gemeinnütziger Tätigkeit (Zweckbetrieb), dann droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Gleiches gilt vermutlich auch, wenn statt der Einnahmen die Arbeitsstunden zum Vergleich angegeben werden wie im vorliegenden Falle. Auch hier würde das Finanzamt unterstellen können, dass der Verein vorrangig gewerbliche Ziele und Zwecke verfolgt anstatt gemeinnützige. Denn außer den Finanzunterlagen muss der Verein auch einen Tätigkeitsbericht zum Prüfungszeitraum an das Finanzamt einreichen - zumindest hier bei uns.
Zitat von ultratrieurKaufe ich z.B. für den Mühlengewerbebetrieb ein neues Flügelkreuz für beispielsweise € 100.000,- muss der Verein ohne Gewerbe für das gleiche Material € 119.000,- aufbringen...
Na ja, ganz so einfach ist das dann doch nicht und hängt u.a. auch von der Option zur Umsatzsteuer ab. Dann werden natürlich auch die Einnahmen versteuert. Aber das wird jetzt reichlich kompliziert, so dass ich das an dieser Stelle nicht weiter vertiefen möchte. Fakt ist, dass der Straupitzer gemeinnützige Zweckbetrieb (Erhaltung des Denkmals und Betreibung als Schaubetrieb zur Darstellung von historischem Handwerk) von der USt befreit ist und deshalb die Eintrittsgelder nicht versteuert werden. Das bedeutet andererseits, dass für sämtliche Aufwendungen am Denkmal brutto = netto ist bzw. kein Vorsteuern geltend gemacht werden können. Deshalb waren für die Holzverschindelung unseres Mühlenturmes fast 9.000 € USt (MwSt) für das Finanzamt fällig.
Was in dem Zusammenhang aber eine ganz große Rolle spielt, aber vielen überhaupt nicht bekannt ist: einem gemeinnützigen Verein ist es grundsätzlich nicht erlaubt, seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (den gewerblichen Bereich) mit Geldern aus anderen Bereichen zu subventionieren! Spendenmittel, Eintrittsgelder, Mitgliedsbeiträge usw. dürften dann nicht für das o.g. Flügelkreuz verwendet werden, sofern man das Denkmal selber aus dem steuerbegünstigten Zeckbetrieb heraus löst und in den gewerblichen Wirtschaftsbetrieb integriert. Das Flügelkreuz für netto 100.000,- € müsste deshalb zu 100% aus dem Gewerbetrieb bzw. dessen Gewinn finanziert werden. Und das ist so gut wie nicht möglich!
Doch wie schon gesagt, ist das Vereinssteuerrecht eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, wo selbts viele Vereine nicht durchsehen und ... deshalb irgendwelchen Irrglauben unterliegen und mitunter sogar hanebüchenen Unsinn verzapfen. Wie erst neulich, als wir einem Verein ein Mühlenbuch abgekauft haben für relativ viel Geld (50 €) und dafür (als Nachweis für die Buchhaltung und das Finanzamt) eine Quittung haben wollten: "Wir dürfen keine Rechnungen schreiben, denn wir sind gemeinnützig." Ähnliches ist auch bei einem Mühlenfest passiert, als ein Verein für seine Darbietung nicht wenig Honorar/Gage verlangte, aber ebenfalls keine Empfangsquittung ausstellen wollte.
Aber ... ohne Quittung/Beleg kein Geld, es sei denn, man will aus illegaler schwarzer Kasse oder aus der Privatschatulle bezahlen - aber darauf habe ich echt keinen Bock!
Zitat Allerdings muss man zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit darauf achten, dass sich der gewerbliche Bereich (Amtsdeutsch: "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb") nicht verselbständigt bzw. die Überhand gewinnt gegenüber den gemeinnützigen Satzungszwecken (Amtsdeutsch: "wirtschaftlicher Zweckbetrieb").
Was dann aber dadurch zu lösen wäre, dass der gewerbliche Bereich seine Überschüsse an den ideellen Bereich überstellt und der damit dann massiv den Satzungszweck fördert - also z.B. Gewährleistung einer ausreichenden Personaldecke für Führungen. Oder bin ich mit der Logik auf dem Holzweg?
Zitat von ultratrieurWas dann aber dadurch zu lösen wäre, dass der gewerbliche Bereich seine Überschüsse an den ideellen Bereich überstellt und der damit dann massiv den Satzungszweck fördert - also z.B. Gewährleistung einer ausreichenden Personaldecke für Führungen. Oder bin ich mit der Logik auf dem Holzweg?
Holzweg, ja richtig! Denn seit wann haben Finanzamtsvorschriften resp. Steuergesetze etwas mit Logik zu tun? Oder warum werden Rennpferde nur mit 7% MwSt versteuert, Windeln für den sog. tägl. Bedarf (Pampers) aber mit 19%? Logisch? Sicherlich nicht!
Zitat von WikipediaEiner gemeinnützigen Organisation kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen werden, wenn sie einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt.
Es kommt also nicht darauf an, wie oder wofür der Gewinn aus wirtschaftlicher Tätigigkeit verwendet wird.
Übrigens: Das Einsammeln von Spendengeldern kann durchaus gemeinnützig sein, nicht aber das Betreiben eines Gewerbes (z.B. eine Bäckerei oder eine Bank oder Spielbank), auch wenn diese sämtlichen Gewinn z.B. an die gemeinnützige DGM abführen würden.