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Carsten Lucht (Windmühle Aschwarden) hat das Thema angestoßen und einige Beispielfotos dazu auf seiner HP veröffentlicht, z.B. das hier:
Foto: Carsten Lucht
Das ist ja alles gut und richtig, aber ... man kann noch so viel absperren oder Schilder aufstellen "Vorsicht!" usw., es wird sich immer ein Besucher finden, der das ignoriert oder sich z.B. einen Schmierfleck aufs Jackett macht oder auf der Treppe stolpert und sich den Knöchel verstaucht. Wenn man Pech hat, verlangt der u.U. Schadenersatz. Schlimmstenfalls hat man eine Klage am Hals.
Gut, wenn man eine Haftpflichtversicherung für die Mühle hat. Die zahlt nicht nur, wenns sein muss, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab (was ja auch Geld kostet). Soweit ich weiß, sind nur die am deutschen Mühlentag teilnehmenden Mühlen haftpflichtversichert, aber auch nur an diesem einen (Pfingstmon)Tag. Deshalb haben wir schon lange eine Betriebshaftpflicht für die Mühle. Die würde auch regulieren, wenn z.B. ein Kunde auf ein Steinchen im Backschrot beißt und dadurch den falschen Zahn verliert. Oder wenn ein Kunde Riepenburger Leinöl kauft und behauptet, dass er davon Dünnpfiff bekommen hat und Schmerzensgeld haben will.
Möchte nicht wissen, wieviele Mühlen/Mühlenbetreiber auf Gott vertrauen, dass schon nichts passieren wird und sich das Geld für eine Haftpflichtversicherung sparen?
Zitat Soweit ich weiß, sind nur die am deutschen Mühlentag teilnehmenden Mühlen haftpflichtversichert, aber auch nur an diesem einen (Pfingstmon)Tag.
ganz so ist es nicht, wer die Gruppenversicherung der DGM nutzt bekommt das hier http://www.muehlen-dgm-ev.de/haft-unfallversicherung.php in Straupitz sieht es etwas anders aus, da es neben dem Gemeinnützigen (Windmühle, Sägemühle) auch noch einen Gewerbebetrieb gibt, (Ölmühle)
Mit öligen Grüßen aus Hamburgs ältester Windmühle und jüngster Speiseölmanufaktur! Qualität seit 1318
Zitat von Flachmüller im Beitrag #2in Straupitz sieht es etwas anders aus, da es neben dem Gemeinnützigen (Windmühle, Sägemühle) auch noch einen Gewerbebetrieb gibt, (Ölmühle)
Die Haftung des Betreibers entsteht automatisch immer dann, wenn eine Mühle für den Besucherverkehr geöffnet wird. Dabei ist es prinzipiell egal, ob die Betreibung/Öffnung gemeinnützig, gewerblich oder privat erfolgt: wenn ein Dritter zu Schaden kommt, besteht immer die gesetzliche Pflicht (Haftpflicht) zum Schadenersatz. Steht irgendwo im BGB.
Allerdings muss der Schaden durch eigenes Verhalten oder Unterlassen entstanden sein, für Selbstverschulden des Dritten (des Besuchers) muss man nicht haften.
Interessant ist der Punkt "Unterlassen". Z.B. wenn im Winter jemand auf dem Hof der Riepenburger Mühle stürzt, weil der Grundstückseigentümer oder Pächter bei Glatteis nicht gestreut hat. Oder wenn die Hofbeleuchtung kaputt ist und ein Besucher bei Dunkelheit auf dem Weg zum stillen Örtchen über den Betonsockel stolpert und sich schlimmstenfalls die Knochen bricht.
Oder wenn, wie im Foto von Carsten Lucht, der Gefahrenbereich der Flügel nicht als solcher gekennzeichnet oder ggfs. sogar abgesperrt wird.
Die Gruppenversicherung bei der DGM bzw. LVM ist deshalb wirklich zu empfehlen, sofern die Mühle nicht anderweitig bereits versichert ist wie z.B. Mühlen im Eigentum der Gemeinde, die wohl alle (?) zum KSA (kommunaler Schadensausgleich) gehörten dürften ... wie m.E. auch Syrau.
Ist ja auch nicht teuer ... ganz im Gegensatz zur Feuer- bzw. Gebäudeversicherung.