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Möchten an Dorfstandort,mit verrohrtem Mühlgraben-Unterlauf ca 500m,Frage nach Notwendigkeit Fischtreppe klären.Evtl.soll Francis-Einradturbine gegen oberschlächtiges Wasserrad ausgetauscht werden.Muß dann eine Fischtreppe errichtet werden?Austausch ahbe ich empfohlen wegen starker Wassermengendifferenzen,daher viel Stillstand für liegende Francis.Oder soolte man zur Einsparung Fischtreppe Wasserschnecke o ä. überlegen? Die Wassermenge lt.Wasserrecht liegt bei 360 l und ca 3,5m Gefälle.
Zitat von tannhäuser im Beitrag #1Möchten an Dorfstandort,mit verrohrtem Mühlgraben-Unterlauf ca 500m,Frage nach Notwendigkeit Fischtreppe klären.
Lässt sich denn in einen verrohrten Graben überhaupt eine Fischtreppe einbauen? Wie soll das gehen? Graben aufbuddeln und vom Rohr einen offenen Graben/Kanal abzweigen für den Fischpass?
Der Graben müsste vermutlich ca. 1/4 der Wassermenge oder mehr in die Fischtreppe abführen, dann bleiben vom Staurecht max. nur noch 270 ltr oder noch weniger. Auch müsste der der Graben bzw. der Fischpass um die ganze Anlage herum bis ins Unterwasser gehen. Dabei ist mir nicht klar, wie der Graben 3,50 m Gefälle überwinden soll?
Aber ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet. Allerdings wurden hier bei uns im Spreewald in den letzten Jahren viele Fischtreppen an Wehren und Schleusen gebaut, und die sind alle offen - nicht im Rohr.
Man müßte die Örtlichkeit genauer kennen. Handelt es sich um eine Mühle, die nicht direkt am eigentlichen Flußlauf liegt, sondern das Wasser über einen Mühlgraben (Obergraben) abzweigt, ergibt sich folgendes: Eine Fischtreppe hat dann sowieso nur Sinn am Beginn des Obergrabens. Der Versuch, eine Fischtreppe zwischen Obergrabenende und Untergrabenanfang (sprich in Höhe von Wasserrad oder Turbine) zu errichten, ist fast immer zum Scheitern verurteilt, da das Nutzgefälle selbst bei nur mittelschlächtigem Betrieb in der Regel zu hoch ist und die Fischtreppe eine nicht mehr vertretbare Länge bekäme oder zu steil ausfiele. Ob eine Fischtreppe am Einlaufwehr nötig oder sinnvoll ist, kommt auf die Bauart des Wehres und die Fallhöhe am Wehr an. Kurz gesagt: Fischtreppe für Hauptbachlauf eventuell ja, für Mühlengraben zumeist nein.
Liegt die Mühle direkt am Bachlauf und staut diesen auf, ergibt eine Fischtreppe bei verrohrtem Unterlauf auch keinen Sinn.