Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

Einige Bereiche des Forums erfordern eine Mitgliedschaft (Anmeldung/Registrierung).
Neue Mitglieder stellen sich bitte im Mitgliederbereich vor.
Für den Inhalt eines Beitrags trägt der Autor die juristische Verantwortung, nicht der Forenbetreiber.



Viel Spaß!

Aktuelle Unwetterwarnungen für Deutschland
Zur Unwetterwarnung die Karte anklicken!


Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 886 mal aufgerufen
 Recht & Gesetz
Rolf



Beiträge: 15

07.07.2017 08:23
Backveranstaltungen mit Kindern - Lebensmittelrecht Zitat · Antworten

Hallo allerseits,
seit 20 Jahren veranstalte ich Führungen durch die Mühle mit anschließendem Backen. Das fing klein an und ist soweit ausgewachsen, daß dieser Bereich aus dem Lebensmittelbetrieb/Bäckerei ausgegliedert wurde und vom gemeinnützigen Mühlenverein pro Forma veranstaltet wird, also kein Gewerbebetrieb. Der Verein hat jetzt eigens eingerichtete Räume von mir privat gemietet. Faktisch mache ich das natürlich persönlich.
Jetzt hat die Lebensmittelkontrolle zugeschlagen und verboten, die Kinderbackstube weiterhin zur "Produktion von Lebensmitteln" zu nutzen (Mängel in der Raumausstattung). (Bußgeld, Zwangsgeld, Teilschließung ... ist alles schon auf den Schienen).
Das will ich so nicht hinnehmen, weil es schließlich um 6 Brötchen pro Kind im Durchschnitt 3 mal pro Woche geht. Und es geht NUR um Brötchen, kein Bäckersortiment.
An den Mängeln werde ich trotzdem arbeiten, aber das wird NIE ausreichen, wenn die schlechte Laune haben. Die Anforderungen an Lebensmittelräume sind zu hoch.

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zum einen habe ich einen Disclaimer aufgesetzt, in dem die Bucher/Lehrer/Eltern unterschreiben, daß sie ab Teig auf dem Tisch für die weitere Verwendung oder Entsorgung selbst verantwortlich sind. Natürlich mit Aufklärung darüber, warum die hergestellten Brötchen kein Lebensmittel sein dürfen.

Die andere Möglichkeit ist, mittels Petition oder wie auch immer eine Ausnahme durch zu setzen. Ich würde in jedem Falle vor Gericht gehen, das ist schon klar, denn ich will da auch eine Grundsatzentscheidung. Das Ganze ist zu öffentlich und ich habe keine Lust, mich immer umzusehen, ob ein Beamter gerade zuschaut. Es sind ja über 150 mal "Übertretungen" pro Jahr geplant.

Welche Erfahrungen habt ihrmit solchen Veranstaltungen?

es grüßt der erste Generalsekretär und Hausmeister des europäischen Zentralinstituts für aerokinetische Cerealien-Distorsionstechnik (eZfaCd).

Lieblingsseite gegen galoppierende Verwirrung: http://www.psiram.com/ge/index.php/Hauptseite

Kriemhild-Mühle Xanten

Klaus Rudolph
Administrator


Beiträge: 47

07.07.2017 22:48
#2 RE: Backveranstaltungen mit Kindern - Lebensmittelrecht Zitat · Antworten

Ich kopiere das mal in die Gruppe "Mühlengequassel" bei Facebook. Mal sehen, was die Jungs dort dazu sagen.

Unabhängig davon würde mich schon mal die offizielle bzw. behördlich festgestellte Mängelliste interessieren. Am Wasserhahn dürfte es ja wohl kaum liegen, doch wenn der Amtsschimmel für jedes Kind einen Gesundheitsausweis verlangt, wäre das en Riesenproblem.


Glück zu!
Klaus Rudolph

 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz