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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 434 mal aufgerufen
 Mühlenerhaltung und -betreibung
Askop
Administrator


Beiträge: 610

24.11.2010 10:22
#1 Mühlen im kommunalen Eigentum Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Vielleicht sollte man diesen Artikel auch mal den Straupitzer Gemeindevertretern zu lesen geben? Das wär doch auch für dort ne Maßnahme... Verkauf der Mühle für z.B. € 10,- an den Verein: Das würde die Schuldenlast der Gemeinde um satte € 10,- reduzieren!!!! .

Na Du bist ja vielleicht ein kühler Rechner!!!

Also: Die Mühle gehört der Gemeinde, die Gemeinde hat mit der Mühle null Euro Kosten (die werden zu 100% vom MüV getragen). Dafür aber zahlt der MüV eine Jahrespacht von 240,- € an die Gemeinde. Das ist zwar nicht viel, aber sehr viel viel mehr als ein einmaliger Verkaufserlös von 10 €.

Warum also sollte die Gemeinde verkaufen wollen? Der Pachtvertrag ist über Jahre festgeschrieben und sichert der Gemeinde zumindest eine kleine Einnahme ohne Gegenleistung über Jahre hinweg. Und es wurde auch schon überlegt, die Pacht drastisch zu erhöhen, denn ... die Mühle wäre "Tafelsilber" und eine "Goldgrube", mit der man den überschuldeten Gemeindehaushalt erheblich entlasten könnte.

Argumente, dass das mit keiner historischen Mühle in D so wäre, wurden vom Tisch gewischt: Die Straupitzer Mühle ist anders! Na ja, stimmt wohl auch, zumindest aus kaufmännisch-wirtschaftlicher Sicht, solange der MüV die Mühle betreibt. Würde die Gemeinde die Mühle in Eigenregie betreiben wollen, wär's aus und vorbei ... mit der Wirtschaftlichkeit.

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

24.11.2010 11:00
#2 RE: Mühlen im kommunalen Eigentum Zitat · Antworten

Zitat
...Einnahme ohne Gegenleistung über Jahre hinweg...



Naja, nicht so ganz. Nach geltendem Pachtvertrag hätte die Gemeinde sowohl in der Vergangenheit als sicherlich auch in der Zukunft ganz erhebliche Kosten für die Instandhaltung zu tragen (gehabt). Nur ist es ihr gelungen, sich um ihre Zahlungsverpflichtungen herum zu drücken - und genau da setzt meine Logik an: rechnet man den hohen fünfstelligen €-Betrag der Instandhaltung bzw. sogar Indstandsetzung, den der Verein einfach mal so hingeblättert hat, obwohl eigentlich eine Zahlungsverpflichtung der Gemeinde bestand, dann sind die von mir vorgeschlagenen € 10,- als Kaufpreis echt fair!

Aber klar, lieber jährlich € 240,- und nix dafür tun als einmalig € 10,- und auch nie wieder Probleme?

Aber das wird jetzt richtig "off topic", oder?



Flo der Liebe

Askop
Administrator


Beiträge: 610

24.11.2010 13:12
#3 RE: Mühlen im kommunalen Eigentum Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Nur ist es ihr (der Gemeinde, KR) gelungen, sich um ihre Zahlungsverpflichtungen herum zu drücken

Jetzt tust Du den Leuten aber arg Unrecht!

Von Anfang an, also seit rund 15 Jahren, haben wir immer gesagt: der MüV wird die Mühle kostenneutral für den Eigentümer betreiben. Das hattest Du auch seinerzeit selber so in den Nutzvertrag geschrieben mit einer einzigen Ausnahme: Wasser-/Abwasseranschluß auf Gemeindekosten.

Daran hat sich die Gemeinde sogar gehalten und den Abwasseranschluß bezahlt. Doch dann hat mich so ein komisches Gefühl von Mitleid übermannt und ich habe den Betrag (ca. 8.500 DM) durch den MüV freiwillig(!) erstattet.

Auch die Verschindelung des Mühlenturms für 53.000 € war eine freiwillige Leistung des MüV, weil die Gemeinde finanziell nicht konnte und wir sonst noch jahrelang im Wasser hätten stehen müssen.

Nee nee, das Einzige, was man den Gemeindevätern zu Recht vorwerfen könnte und anzukreiden hat, ist, dass der MüV freiwillig sehr viel Geld und Arbeit in fremdes Eigentum (zu Gunsten der Gemeinde) investiert hat, aber als Dank dafür wird eine Pachtzahlung (obgleich gering) gefordert und über weitere Pachterhöhung nachgedacht. Und zwar ohne auch nur einen einzigen Euro für die Unterhaltung des Eigentums auszugeben - so wie es jeder Immobilieneigentümer und Verpächter/Vermieter eigentlich tun muß. Das ist irgendwie unfair und schofelig.

Glück zu!

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