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Achtung! Jeder (Firma, Verein oder Privatmann), der schon mal für eine x-beliebige Veranstaltung (z.B. Mühlenfest) eine Kapelle oder DJ engagiert hat, muß nicht nur an die GEMA zahlen, sondern auch an die Künstlersozialkasse! So will es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) aus dem Jahre 1983.
Nach dem Gesetz soll jeder zahlen, der die Leistung eines selbständigen Künstlers gegen Honorar/Entgelt in Anspruch nimmt bzw. verwertet. Dabei ist der Begriff Künstler sehr weit gefasst und betrifft z.B. auch einen nebenberuflichen Blasmusiker in einer Kapelle, einen DJ, den Gestalter für eine Postkarte, Mühlenflyer oder auch einen Fotografen.
Bis 2006 waren erst 50.000 Verwerter der Künstlersozalkasse (KSK) erfasst worden. Da aber nach dem KSVG in Deutschland ca. 3,6 Mio. Betriebe evtl. von der Künstlersozialabgabe betroffen sind, hat die Bundesregierung 2006 beschlossen, dass der Deutsche Renten Versicherung Bund (DRV) in die Erfassung der Verwerter einbezogen werden soll. Seit Mitte 2007 prüft deshalb die DRV mit ihren rund 3.600 Betriebsprüfern die Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Ziel der Prüfung ist es, die Abgabe für die vergangenen 5 Jahre nachzuerheben.
Irgendwie sind wir auch ins Fadenkreuz der Prüfer gelangt und erhielten von der DRV im September einen vierseitigen (!) Frage- bzw. "Erhebungsbogen". Nun ja, wir haben ein paar Kreuze gemacht und den Bogen zurückgeschickt. Damit aber gab sich die DRV überhaupt nicht zufrieden und hat uns dieser Tage einen neuerlichen "Erhebungsbogen" geschickt mit der Bemerkung, dass wir auch Angaben zu machen hätten zur Erstellung unserer Homepage, zur musikalischen Umrahmung unserer Mühlenfeste, zur Gestaltung der Mühlen-DVD mit Rahmacher-Media Bochum u.a.m.
Ziel ist es, auf die genannten Tätigkeiten von uns eine Künstlersozialabgabe zu fordern, die so um die 5% des Rechnungsbetrages liegt. Und zwar rückwirkend ab 2005!
Das Fiese an der Sache ist, dass nach dem Gesetz die Künstlersozialabgabe auch dann fällig wird und zu zahlen ist, wenn der "Künstler", dessen Leistung man in Anspruch genaommen hat, übwerhaupt nicht in der KSK versichert ist und demnach auch keine Leistung erhält. Wie z.B. der Amateurmusiker in einer Blaskapelle oder der Herr Rahmacher, der in der GKV versichert ist.
Wer zu dem Thema mehr wissen möchte: http://www.kskontra.de/index.htm Treffen kann es Jeden! Wer bislang noch keine Post bekommen hat, hatte einfach nur Glück... wie bei GEMA und GEZ auch.
Ihr habt eure Web Site doch nicht nach künstlerischen Gesichtspunkten konstruiert! Eure Site erweckt bei mir den Eindruck, dass Ihr auf euer Produkt hinweist und dem Kunden genaue Informationen mitteilen wollt. Wenn ein Wirt auf dem Bürgersteig eine Tafel mit den Tagesgerichten aufstellt, ist er dann auch schon künstlerisch tätig geworden?
Was hat ein Mühlenfest mit Künstlern zu tun? Ist der Künstler, der Bei euch aufgetreten, ist nicht versichert? Wenn einer bei mir an der Werkstatttür ein Werbeplakat von seiner Veranstaltung aufhängt, muss ich dann zahlen?
Was ist mit den Weihnachtssternen im Schaufenster? Wie verhält sich das bei einem Schönheitschirurg? Das sind doch die wahren Künstler! Was ist mit dem Schmied der einen kunstvollen Keuschheitsgürtel aus COR -TEN Stahl fertigt? Wie ist das bei Fachberatern mit Ihren künstlerischen Fähigkeiten? Also kräftig googeln und diesen Raubrittern das Handwerk legen! Abzocke oder was versucht die KSK
Gruß aus der Schmiede!
Andreas
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Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!
Zitat von SchmiedeWas ist mit dem Schmied der einen kunstvollen Keuschheitsgürtel aus COR -TEN Stahl fertigt?
Du wirst lachen - ich kenne tatsächlich einen Kollegen von Dir, der in diesem Metier tätig ist und sich tatsächlich über die KSK verichert!! Das sind ja auch wahre Kunstwerke, wenn man da mal näher hin schaut .
Da ich nun aber nicht Gefahr laufen will, in Klausens Schwarzstaubsack zu verschwinden, binde ich mal keine Bilder oder Links ein... google doch selber, wenn's Dich als Marktlücke interessiert . Die Verdienstmöglichkeiten sind jedenfalls grandios... und Deine arabischen Kunden könntest Du sicherlich auch dafür gewinnen - nur so für den Fall, dass die irgendwann keine Simulatoren mehr haben wollen *LOL*
Zitat von SchmiedeIhr habt eure Web Site doch nicht nach künstlerischen Gesichtspunkten konstruiert!
Das spielt keine Rolle! Entscheidend ist, WER die HP gestaltet hat und ob dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Wenn die HP von Ansgar Rahmacher als Auftragsarbeit erstellt wurde, wird KSK-Abgabe fällig. Hat man aber die "Stühlmeyer Medien-Design GmbH" beauftragt, muß man nicht zahlen. Irre!
Zitat von SchmiedeWas hat ein Mühlenfest mit Künstlern zu tun? Ist der Künstler, der Bei euch aufgetreten, ist nicht versichert?
Das Gesetzt bestimmt, wer in diesem Falle als Künstler gilt, auch wenn es der angebl. "Künstler" gar nicht so sieht. Also z.B. die nebenberuflichen Musiker, die in einer Blas- oder Tanzkapelle spielen, der DJ, der Kinderclown usw. Wenn die ein Honorar bekommen, wird die KSK-Abgabe fällig. Dabei ist es ganz egal, ob und wo der "Künstler" versichert ist. Das ist ja die Ungerechtigkeit, dass man auch für Leute eine Abgabe leisten muß, die gar nichts davon haben oder bekommen.
Zitat von SchmiedeAlso diesen Raubrittern das Handwerk legen!
Schön wärs ja, doch wie gesagt, gegen das Gesetz kommt man nicht an. Ist bei der GEMA nicht anders.
Zitat Das ist ja die Ungerechtigkeit, dass man auch für Leute eine Abgabe leisten muß, die gar nichts davon haben oder bekommen.
Na, das ist doch aber bei den "geringfügig Beschäftigten" der gleiche Blödsinn: Du leistest als AG eine pauschale Abgabe für Krankenversicherung, ohne dass der vermeintlich Versicherte davon irgendwie versichert ist...
Spannende Frage wäre für mich noch aus aktuellem Anlass, wie es mit der KSK-Abgabe aussieht, wenn der Darbietende im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale abgabenfrei beschäftigt wird... Kein Witz, es geht um eine pädagogische Kraft, die mit Kindergartengruppen mahlt, bäckt und singt...
Zitat von ultratrieurSpannende Frage wäre für mich noch aus aktuellem Anlass, wie es mit der KSK-Abgabe aussieht, wenn der Darbietende im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale abgabenfrei beschäftigt wird... Kein Witz, es geht um eine pädagogische Kraft, die mit Kindergartengruppen mahlt, bäckt ...
Da sehe ich keine Gefahr! Weil
1. Kita-Erzieherin steht nicht in der Liste der betroffenen "künstlerischen" Bereiche 2. eine Übungsleiterpauschale ist was anderes als eine Honorarforderung im Sinne des KSK-Gesetzes.
Wenn du allerdings mit dem Brummbass oder Cello nebenbei Unterricht geben würdest und verlangst dafür Honorar, tja dann ... müßte dein Auftraggeber zusätzlich (!) KSK zahlen, du nicht.