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Sowas als TECHNISCHES DENKMAL zu verkaufen macht mich echt sprachlos und wütend, denn m.E. werden damit alle ehrlichen Bemühungen um Erhalt und Darstellung historischer Müllerei und Mühlenbaus konterkariert und auf den Kopf gestellt.
Es täte mich aber nicht anheben, wenn dieses Teil nicht bei Dresden stehen würde, sondern in der Gifhornschen "Mühlensammlung Wrobel". Quasi als Ergänzung und passend zu elektrisch angetriebenen Flügelwellen bzw. -kreuzen. Denn "Gifhorn" ist 'ne andere Welt und jenseits von Denkmal und Denkmalschutz.
Man fragt sich immer wieder, wozu eigentlich staatlicher Denkmalschutz und "Mühlenfachverbände" (in diesem Fall der sächsische DGM-Landesverband) nötig sind, wenn derartiger Unsinn an einem Technischen Denkmal Mühle nicht verhindert werden kann. Oder gab es von denen sogar günes Licht (Zustimmung)?
Ich habe ja nix dagegen, wenn sich jemand eine Mühlenattrappe hinstellt und die Mühlenkappe festsetzt, um eine Dachrinne an der Kappe anzubringen mit Fallrohren, die fest an den Turm geschraubt sind und das Drehen der Kappe (wie bei einer echten Holländermühle) unmöglich machen. Nur damit die Gaststättenbesucher nicht vom Aufschlagwasser belästigt werden. Von mir aus gerne, aber eben nicht als "technisches Denkmal"! Dieser Status ist hier m.E. völlig irreführend und müßte eigentlich und konsequenterweise aberkannt werden, oder ?