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Der Vorschlag von Flo, einfach rechtzeitig die Bremse zu lösen, um einen Brand zu verhindern gefällt mir. Nuuur, das ein Brand verhindert wurde, kann der Mühlenfreund sicher nicht beweisen. Es wird dann wohl heisen, er hat die Mühle zerstört !!! Für die Mühlenfreunde in Syrau wurde eine Versicherung über den DGM abgeschlossen . Seit einer Woche kenne ich nun die Vertragsbedingungen, ohne diese teilweise wirklich zu verstehen (Versicherungsfach- chinesich). Ich glaube die Mühlenfreunde haben keine Haftpflichtversicherung untereinander und gegenüber der Gemeinde (Eigenbetrieb) und umgekehrt. Sicher kann ich das noch nicht behaupten, das muß noch abgeklärt werden. Kann da jemand was dazu sagen, wie das bei der Gruppenversicherung des DGM bei dem Landwirtschaftl. Versicherungsverein Münster a.G. ist ? Sollte das wirklich so sein, wie ich annehme, wäre es ja pure Dummheit, so gravierend einzugreifen. Im Zweifel haftet jeder unbegrenzt mit seinem Privatvermögen
Haaaa, endlich ist auch das mal Thema! Ihr seid zwar direkt Vertragspartner des LVM, aber Konditionen und Vertragsbedingungen hat die D.G.M. e.V. avor Jahrzehnten usgehandelt. In sofern würde ich mit genau diesen Fragen den Mädels in der Geschäftsstelle in Frille auf die Ketten gehen!
Mit Sicherheit abgedeckt sind wohl Schäden, die Besucher aufgrund Eurer Mühlentätigkeit erleiden... beim Mühlentag wohl sogar inkl. Vergiftung oder Infektion falls Ihr rohe norddeutsche Tomaten und Gurken anbieten wollt. Wie es aber aussieht, wenn Eure Jalousieklappen beim Nachbarn im Kopf oder im Dach stecken oder wenn Ihr aufgrund von Fehlbedienungen (hau ruck, ich geh mal bremsen ) einen Schaden an der Mühle anrichtet... keine Ahnung!
Zitat Der Vorschlag von Flo, einfach rechtzeitig die Bremse zu lösen, um einen Brand zu verhindern gefällt mir. Nuuur, das ein Brand verhindert wurde, kann der Mühlenfreund sicher nicht beweisen. Es wird dann wohl heisen, er hat die Mühle zerstört !!!
Ja und? Ist doch so auch kein Problem, dass die durch Nichtstun ihre Mühle kaputt gemacht haben. Zack, war das Geld für den Wiederaufbau da und zack stand die neue Mühle da... manche sagen, schöner als vorher. Im übrigen könntest Du mit dem Argument auch jeden schwerverletzten Motorradfahrer im Graben liegen lassen. Könnte ja sonst sein, dass man den schon bei der Drehung in die stabile Seitenlage vollends übern Jordan schafft weil er nen gebrochenen Wirbel hat...
Das Problem ist aber genau so in einer Vereins-HV gegeben. Wenn wir unseren Gästen was auf den Kopf fallen lassen ist das versichert. Wenn wir uns aber Gegenseitig mit dem Hammer auf den Fuß kloppen, dann bleibt die Zehe halt blau und als Trost gibt es maximal ne Flasche Prozeniges um den Schmerz zu betäuben und ne Enschuldigung.
Naja, es ist ja nichts gegen eine Versicherung einzuwenden, die einen bestimmten Teil von Riskiken abdeckt, aber andere nicht. Wenn das Unfall- und ggf. sogar Erwerbsunfähigkeitsrisiko der ehrenamtlich Beschäftigten nicht von dieser Versicherung gedeckt ist, dann braucht es eben eine Zusatzversicherung. Die hatte ich auch zu Zeiten, wo ich z.B. in Vereinsfunktion ganze Mühlen auseinander geschraubt habe und natürlich über keine BG o.ä. einen Schutz gehabt hätte.
Abgesehen davon, sind natürlich im Rahmen von Mühlenaktionen auch Fälle denkbar, die nicht im Rahmen der Versicherung restlos beglichen werden. Stellt Euch z.B. mal diesen Fall vor: zwei Mühlenfreunde räumen ihren Galerieholländer auf und finden ein total krummes und eingerissenes Stück Eiche - wiegt... sagen wir mal 85 kg. Zum Runtertragen isses zu schwer, also beschließen die beiden, das Teil von der Galerie zu kanten. Gesagt getan - unten steht auch keiner... Unten auf dem Boden kommt das Ding nach etwa acht bis zehn Metern freiem Fall jedoch so ungünstig auf, dass es sich wie ein Flitzebogen spannt, wieder nach oben federt und im hohen Bogen über eine Stützmauer nochmal vier bis fünf Meter tiefer auf die benachbarte viel befahrene Straße fällt. Da fährt jedoch gerade eine Frau im Golf II und hat jetzt den Balken mit Spitze voran in der Motorhaube stecken.
Abgesehen davon, dass so eine Aktion natürlich frei erfunden und totaaal unrealistisch ist - hier würde selbstverständlich die Staatsanwaltschaft ermitteln und jede Versicherung würde wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern!!
Was wollte ich jetzt eigentlich gerade sagen? Fragen über Fragen ...
Nur ist es überhaupt möglich, eine Mühle so abzusichern, daß keine Gefährdung möglich ist? Ich denke mal an Straupitz an den Kornmühlenteil. Da können die Besucher ohne Aufsicht rein und manchmal dreht sich die Technik. Es könnte ja nun jemand die Holzverkleidung vom Mahlgang abnehmen und sich im rotierenden Stein einklemmen. Oder einfach die Gitterabdeckung zur Mühlenkappe ignorieren, beiseite schieben und sich die Finger am Rollkranz einklemmen, wenn die Windrose dann gerade Gas gibt.
Vor Dummheit kann man sich eben nicht schützen, leider haben die Dummen aber häufig gute Anwälte. Sollte man dann stattdessen solche Gebäude komplett für die Besucher sperren? Bei meiner Mühlentour in Bayern war ich ganz dankbar, mit der Erlaubnis der Besitzer mal ganz nah ohne Aufsicht an eine laufende Wasserradanlage gehen zu können. Da hätte ich auch in den Bach fallen oder zwischen die Zuppingerräder geraten können. Ich kann auch bei Rot über die Ampel gehen und einen schweren Verkehrsunfall auslösen, aber trotzdem sind deshalb die Straßen nicht für Fußgänger gesperrt.
Mach es idiotensicher und es wird sich ein besserer Idiot finden.
Das will ich zu 150% unterschreiben! Es gibt keine Sicherheitseinrichtung, die nicht zu umgehen oder zu sabotieren ist. Wenn ich mir die Flpossen quetschen will, dann schaffe ich das auch... Es geht ja nur darum, das Risiko, dass etwas passiert mit verhältnismäßigen Mitteln zu minimieren und im zweiten Schritt für den Fall, dass etwas passiert, für eine vernünftige finanzielle Kompensation zu sorgen. Also wenn Papi schon einen Flügel auf den Kopf bekommt und im Rollstuhl sitzt, dann soll die Familie trotzdem hinterher nicht abHARTZen müssen!
Nur wenn Du so strenge Maßstäbe anlegst, könntest Du alle Mühlen dicht machen. Dann wäre eigentlich gar kein öffentliches Leben möglich. Hölzerne Aussichtstürme in Waldgebieten müssen geschlossen werden, Fußgängerbrücken, Bootsstege, weil da nicht ständig eine geschulte Person in Reichweite ist. Also etwas Selbständigkeit sollte man den Menschen noch zutrauen, und wenn sie zu doof sind, evolutionieren sie sich eben weg. Diesbezüglich kann ich folgende Seite empfehlen:
Es sollte sichergestellt werden, daß keine unverschuldeten unvorhersehbaren Gefahren auftreten wie ein plötzlich abbrechender Flügel. Aber wenn jemand im Turm eine steile Treppe hochgeht, sollte er körperlich dazu in der Lage sein. Und wenn drehendes Räderwerk durch ein Seil vom Zuschauerbereich abgetrennt ist, kann man auch nicht rund um die Uhr Leute abstellen, die darauf achten, daß ja keiner rüberklettert und unter die Räder kommt. Also mal etwas mehr Realismus, hierzulande ist eh schon alles überreglementiert.
Das mit den Versicherungen und dem Vorsatz und so erkläre ich euch mal am Wochenende. Das ist ein etwas sehr auführliches Thema und ich habe heute noch ganz scheee viel zu tun. Aber ihr bekommt eine Antwort. Versprochen.
Einspruch Euer Ehren, hallo Flo der Motorradfahrer kann ja nicht bestreiten, daß er verletzt war. Da ist bei einer mißglückten Hilfeleistung (Dein Beispiel) offensichlich, daß Gutes gewollt war! Nach Deinem Vorschlag einfach die Bremse zu lösen, liegt dann sehr viel Bruchholz in der Gegend. Der Einwand, ich habe aber das Abbrennen verhindert, wird wohl nicht so viele Anhänger finden !!!??? Vielleicht sollte man so was wie einen "Flugschreiber" einbauen, der könnte die Bremsentemperatur festhalten....??? Daß das Leben lebensgefährlich ist und das man sich nicht gegen alles versichern kann, ist mir auch bekannt. Sollte da aber kein Versicherungsschutz bestehen (?), wäre es total töricht hier Gutes zu wollen !!!
Meine Frage zum Gruppenvertrag des DGM zielt auf andere, die diesen Schutz auch haben, oder auf die, die die Bedingungen gut kennen. Alle anderen sollten sich jetzt mal nicht melden.
Zitat von AchimMeine Frage zum Gruppenvertrag des DGM zielt auf andere, die diesen Schutz auch haben, oder auf die, die die Bedingungen gut kennen. Alle anderen sollten sich jetzt mal nicht melden.
Also wir Straupitzer brauchen diesen Vertrag nicht, weil wir eine Betriebshaftpflicht haben (für Schäden gegenüber Dritten) und die Mitarbeiter und Vereinsmitglieder über die BG versichert sind.
Allerdings habe ich in unseren Anfangsjahren, als der MüV noch nicht gewerblich aktiv war, unsere Mitglieder ebenfalls über den DGM-Gruppenvertrag bei der LVM Münster versichert. Das ist eine reine Unfallversicherung, die nur im Falle dauerhafter Körperschäden einspringt. Die Leistungen sind aber erheblich geringer als bei der BG. Auch wird ein eventueller Körperschaden frühestens nach einem Jahr festgestellt. Also du fällst von der Mühlentreppe, brichst dir die Hüfte ... und wenn du nach 1 Jahr noch immer nicht richtig laufen kannst, bekommst du einen gewissen Betrag lt. Versicherungstabelle bzw. Vertrag. Medizinische Leistungen und Reha oder BU-Rente wie bei BG kriegt zahlt die UV aber nicht.
Haftpflicht-VS über die DGM geht m.E. nur am DMT.
Zitat Alle Mühlen, die am Deutschen Mühlentag 2011 teilnehmen, sind LVM-haftpflichtversichert.*
*Eine Haftpflichtversicherung für eine am DMT teilnehmende Mühle besteht, wenn die jeweilige Mühle in dem von der DGM erstellten Teilnehmerverzeichnis eingetragen bzw. vom zust. Landesverband nachgemeldet worden ist und der Betreiber bzw. aus der Betreibergruppe der Mühle eine oder mehrere Einzelperson(en) Mitglied(er) der DGM oder deren Landesverband ist oder sind.
Das bedeutet für uns Straupitzer, dass wir die Wahl haben, ob wir unsere eigene Betriebshaftpflicht-Versicherung in Anspruch oder die DGM/LVM!?
Die Situation in Syrau sehe ich aber etwas anders, denn die Mühle ist Eigentum der Gemeinde und wird betrieben vom Eigenbetrieb der Gemeinde. Mit großer Wahrscheinlichkeit gehört auch Syrau dem KSA (Kommunaler Schadensausgleich) an. Der KSA ist der Haftpflicht- und Unfallversicherer für der für Kommunen. In vielen Gemeinden ist es üblich, dass auch Ehrenamtliche (z.B. Gemeindevertreter, Schiedsleute, Feuerwehr usw.) über den KSA abgesichert sind. Häufig gilt das auch für die Mitglieder von Vereinen, sofern die Vereine keinem Dachverband mit eigener Gruppenversicherung angehören (z.B. Sportvereine).
Ich würde einfach die GF des Eigenbetriebes nach dem Versicherungsschutz fragen oder den Bürgermeister. Wenn sie sich ahnungslos geben, dann einfach auf den KSA hinweisen.