Einige Bereiche des Forums erfordern eine Mitgliedschaft (Anmeldung/Registrierung). Neue Mitglieder stellen sich bitte im Mitgliederbereich vor. Für den Inhalt eines Beitrags trägt der Autor die juristische Verantwortung, nicht der Forenbetreiber.
Zitat von JanaWir könnten gleich mit dem Thema Brandschutz weiter machen. Steht alles auf meiner Liste für die beantragte außerordentliche Ausschuß-Sitzung. Du kannst mir da gern noch mehr mit dazu packen. Ich bin für alles dankbar.
In gewerblichen Mühlenbetrieben eine Selbstverständlichkeit, in historischen Mühlen (ruhend oder mit Schauvorführungen) leider nicht immer: die Ausrüstung mit Feuerlöschern! Und zwar in ausreichender Anzahl und mit gültigem Prüfsiegel. Aller 2 Jahren müssen Feuerlöscher sachkundig geprüft werden und bekommen eine neue Plakette (ähnlich Auto-TÜV).
Die gesetzliche Feuerlöscherpflicht gilt in D nur für Unternehmer mit mind. 1 beschäftigten Mitarbeiter, hierzu gehören aber auch kommunale Betriebe und Einrichtungen. Ob eine solche Pflicht auch für Einrichtungen von Vereinen (z.B. Mühle) gilt, muss ich erst noch heraus finden.
Unabhängig von der gesetzlichen Feuerlöscherpflicht für Unternehmen sollte man die Klauseln des Gebäude- bzw. Feuerversicherers beachten. Wenn sich im Ernst- bzw. Schadensfall herausstellt, dass die Mühle keinen Blitzschutz hatte oder keine Feuerlöscher aufgestellt waren oder kein gültiger Prüfbericht zur Elektroanlage bzw. -installation vorgelegt werden kann, hat man unter Umständen die Arschkarte gezogen und die Versicherung verweigert die Entschädigungszahlung wegen Verstoßes gegen die Versicherungsbedingungen.
Davon mal abgesehen, fallen mir wenige brandverursachende Ereignisse ein, die in einer Mühle wirkungsvoll mit einem Haushaltspulverlöscher bekämpft werden können. Der Klassiker (siehe z.B. Eisbergen) Brand durch heißgelaufene Presse gehört sicher nicht dazu.
Damit wären wir dann im Bereich, WAS denn wirklich hilft... und da kommen wir in den Bereich der Sensorik. Schnelle Erkennung führt eigentlich IMMER zur Möglichkeit der Schadensbegrenzung. Ansonsten: inertisieren. Einfach nen paar Tonnen CO2 oder Stickstoff rein blasen und da kann nix mehr brennen .
... ich meine natürlich Sprinkleranlagen... aber damit so ein System 100% der tatsächlichen Ereignisse abfasst, muss es "auf der sicheren Seite" entsprechend empfindlicher eingestellt sein - es wird also zwangsweise zu Fehlalarmen und Fehllöschungen kommen. Und das wird wohl niemand in einer Museumsmühle tolerieren, oder??
Im Zweifelsfall rate ich (auch in den modernen Anlagen) dazu, den Dialog mit dem Versicherer zu suchen. Das kann natürlich auch nach hinten los gehen, wenn die sich in einem seit 150 Jahren bestehenden Versicherungsvertrag dadurch zum ersten Mal mit dem Riskio becshäftigen, das sie WIRKLICH versichert haben *schluck*
Zitat von ultratrieurDavon mal abgesehen, fallen mir wenige brandverursachende Ereignisse ein, die in einer Mühle wirkungsvoll mit einem Haushaltspulverlöscher bekämpft werden können.
Die Diskussion über Sinn und Nutzen von Feuerlöschern in einer Mühle wäre durchaus mal ein eigenständiges Thema wert. Doch hier geht es schlicht und ergereifend darum, ob die Dinger Pflicht in einer Mühle sind ... z.B. aufgrund irgendwelcher gesetzlicher Vorschriften oder Versicherungsbedingungen. Dazu hast Du aber leider nichts gesagt.
Zu den Versicherungsbedingungen habe ich etwas gesagt!
Ansonsten ziehe ich mich auch hier wieder auf die MRL zurück. Wenn ein nicht hinnehmbares Risiko besteht, muss das durch Sicherheitseinrichtungen auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden. Das ist im Hinblick auf ein Brandrisiko ein Brandschutzkonzept. Bestandteil davon kann eben die Installation von Sensorik und einer stationären Löschanlage sein oder auch das Aufhängen von Handlöschgeräten. Auch die Schaffung und Ausschilderung von Fluchtwegen kann schon helfen, da die Möglichkeit des Opfers, dem Schadensereignis auszuweichen in den üblichen Risikographen durchaus eine zulässige Möglichkeit ist, die Gefährdungsstufe herab zu setzen!
Zitat von ultratrieurZu den Versicherungsbedingungen habe ich etwas gesagt!
Okay!
Zitat von ultratrieurAnsonsten ziehe ich mich auch hier wieder auf die MRL zurück.
Interessant, würde also auf Straupitz zutreffen! Aber auch auf ruhende "Schauanlagen"?
Zitat von ultratrieurAuch die Schaffung und Ausschilderung von Fluchtwegen kann schon helfen
Wäre das nicht auch eine Pflicht? Gottlob habe ich vor Jahren mehrere von diesen grün-weißen Schildern eigenhändig in der Mühle angenagelt. Und 8 Handfeuerlöscher aufgestellt (Kornmühle, Sägemühle, Ölmühle, Gaststätte, Kellerbüro, Werkstatt, Remise), um der Pflicht Genüge zu tun. Wir lassen die auch regelmäßig (aller 2 Jahre) amtlich überprüfen und warten (generieren), was leider auch nicht ganz billig ist.
Ob's was nützt? Im Ernstfall sicherlich nicht allzu viel. Aber zumindest lässt sich der Versicherung gegenüber nachweisen, dass man nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
PS.: Ich habe das Thema ja auch nur angeschnitten, weil Jana danach gefragt hatte.