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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 21 Antworten
und wurde 1.336 mal aufgerufen
 Mühlenerhaltung und -betreibung
Seiten 1 | 2
Ansgar



Beiträge: 441

12.06.2012 22:48
#1 Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Also um mal beim Eisbrechervergleich einzuhaken... Mit einem Dampfeisbrecher unter Dampf Passagiere befördern anstatt Eis zu brechen, ist für mich ungefähr so, wie mit einer Windmühle vor Wind das Mehl nicht für Bäcker sondern für Schweine zu ermahlen.



Dann klär mich mal auf, wie es mit dem Tierfuttergesetz aussieht. Ich habe letztens in einer funktionsfähigen Windmühle gehört, daß es sich wegen der Behördenschikane vom Gesundheitsamt nicht lohnt, Mehl für Bäckereien zu mahlen. Aber auch regionale Bauern wären keine Abnehmer, weil das Tierfutter heutzutage auch bestimmten Ansprüchen genügen muß, deswegen wollen die Bauern das Mehl und Schrot gar nicht haben. Allenfalls mal ein kleiner Hühnerbesitzer. Also müßte man das Mehl anschließend wegschmeißen oder kompostieren.

CU

Ansgar


Eine Mühle ohne Wasserrad ist keine Mühle.

Askop
Administrator


Beiträge: 610

12.06.2012 23:39
#2 RE:Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
Aber auch regionale Bauern wären keine Abnehmer, weil das Tierfutter heutzutage auch bestimmten Ansprüchen genügen muß, deswegen wollen die Bauern das Mehl und Schrot gar nicht haben. Allenfalls mal ein kleiner Hühnerbesitzer. Also müßte man das Mehl anschließend wegschmeißen oder kompostieren.

Also die Windmühle Steenblock in Spetzerfehn/Ostfriesland produziert ausschließlich Tierfutter und nicht nur für kleine Hühnerhalter. Mühle Erks in Horsten wohl ebenfalls und m.E. auch Ruttel.

Straupitz verkauft seit langem Leinkuchenmehl an Tierhalter und besitzt deshalb ebenfalls die behördliche Zulassung als Tierfutterproduzent.
Die einzige behördliche Auflage bestand in der Deklaration der Inhaltsstoffe und Angabe der prozentualen Nährstoffzusammensetzung (Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Feuchte).

Allerdings weiß ich jetzt nicht, weshalb Dich das interessiert und was das mit dem Thema (Mühlen vs. Dampfer) zu tun haben könnte.

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.06.2012 08:17
#3 RE:Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Die Anforderungen an die Hygiene sind in einem Lebensmittel produzierenden Betrieb und in einem Mischfutterwerk zwar gesetzlich an unterschiedlichen Stellen geregelt, der Stellenwert und die Schärfe der Bestimmungen, die eingehalten werden müssen, nehmen sich aber entgegen landläufiger Meinungen nichts. Ein Tier hat bei uns, insbesondere wenn es später selbst zum Lebensmittel wird, Anspruch auf sicheres und sauberes Futter.

Das Argument, man dürfe in dieser oder jener Mühle wegen irgend welcher Behördenauflagen oder gesetzlicher Bestimmungen nicht produzieren, halte ich in den allermeisten Fällen für vorgeschobenen und frei erfundener Bullshit. Gegenüber dem unbedarften Mühlenbesucher geht das aber natürlich als Argument durch und keiner hinterfragt's - erkundigt man sich dann aber als Brancheninsider mal, an genau welchen Vorschriften und an welcher Behörde das scheitert, lösen sich die Probleme plötzlich in Luft auf oder der "Kollege" der das weiß, ist gerade nicht da. (Ich sag nur Bindestrichkreis... Ölmühle Bergkirchen... wo der Bindestrich-Mühlenverein nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Ölmühle alles daran gesetzt hat, eine regelmäßige Produktion und Vermarktung des Öls zu verhindern. *grrr*)



Flo der Liebe

Ansgar



Beiträge: 441

13.06.2012 11:53
#4 RE: RE:Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Zitat von Askop

Straupitz verkauft seit langem Leinkuchenmehl an Tierhalter und besitzt deshalb ebenfalls die behördliche Zulassung als Tierfutterproduzent.
Die einzige behördliche Auflage bestand in der Deklaration der Inhaltsstoffe und Angabe der prozentualen Nährstoffzusammensetzung (Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Feuchte).



Wieviel Aufwand war das, mußtet ihr ein Labor beauftragen, das genau zu analysieren und was hat das gekostet?

CU

Ansgar


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Askop
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Beiträge: 610

13.06.2012 12:00
#5 RE: RE:Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Die Anforderungen an die Hygiene sind in einem Lebensmittel produzierenden Betrieb und in einem Mischfutterwerk zwar gesetzlich an unterschiedlichen Stellen geregelt, der Stellenwert und die Schärfe der Bestimmungen, die eingehalten werden müssen, nehmen sich aber entgegen landläufiger Meinungen nichts.

Möchte nur wissen, woher Du Deine landläufige Meinung hast?!

Wir haben ja in der Straupitzer Mühle seit vielen Jahren eine Lebensmittelproduktion (Speiseleinöl, Backschrot), eine Tierfuttermittelproduktion (Ölkuchen), eine Lebensmittelverarbeitung (Gastro-Gewerbe) und natürlich Handel/Verkauf von und mit Lebensmitteln/Tierfuttermitteln (größtenteils aus eigener Produktion) - alles gewerblich. Als langjähriger Chef dieser Einrichtung bin ich zu folgender landläufiger Meinung gekommen: Im Lebensmittelbereich wird viel öfter und schärfer kontrolliert als im Tierfutterbereich! Auch gibt es im Lebensmittelbereich viel mehr gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen.

Im Lebensmittelbereich kommt die "Hygienetante" mind. 2x jährlich zur staatlichen Kontrolle, im Tierfutterbereich gab es in 15 Jahren bislang nur eine Kontrolle.

Im Lebensmittelbereich müssen alle Beschäftigten einen Gesundheitspass besitzen, die jährl. Kontrollbelehrung hierzu ist schriftl. zu dokumentieren. Im Tierfutterbereich gibt es keine solche Vorschrift.

Unser Speiseleinöl wurde schon zigmal durch die staatl. Kontrollbehörde chemisch analysiert und auf unzulässige Substanzen bzw. Einhaltung von Grenzwerten geprüft. Überwacht und analysiert wird ebenfalls der verwendete Rohstoff (Leinsaat). Sogar die Etiketten werden auf Einhaltung der Vorschriften des "Warenkennzeichnungsgesetzes für Lebensmittel" kontrolliert. Letztens hatten wir hierzu eine Beanstandung, weil die Vorschriften zur Angabe des MHD geändert wurden. Neuerdings ist der Text zwingend vorgeschrieben: "Mindestens haltbar bis ..." Andere Varianten - wie z.B. bei uns bislang üblich "Mind. haltbar: 4 Wochen ab Herstellung laut Stempelaufdruck" - sind nicht mehr zulässig. Außerdem muss die Schrift für das MHD neuerdinhs mind. 2 mm groß sein.

Unser Ölkuchen als Tierfuttermittel wurde dagegen lediglich 1x augenscheinlich kontrolliert, aber noch nie chemisch analysiert und geprüft.

Für die Lebensmittelherstellung und -verarbeitung mussten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einen "Hygieneplan" erarbeiten, dessen Enhaltung laufend kontrolliert wird. Dieser Hygieneplan umfasst u.a.:

- Wareneingangskontrolle
- Schädlingsbekämpfung
- Was und wie oft gereinigt wird
- Welche Reinigungsmittel wofür verwendet werden (Zulassung im Lebensmittelbereich)
- Nachweis der Kühlschranktemperaturen (täglich!)
- u.a.m.

Hat beim Tierfuttermittel noch ne jemanden interessiert.

Und das noch zum Schluß: Als Lebensmittelbetrieb wurden wir in eine sogenannte Risikogruppe eingestuft. Das Prozedere mit einem vielseitigen Fragebogen und Untersuchung vor Ort durch die staatl. Lebensmittelüberwachung hat 1/2 Tag gedauert. Im Ergebnis wurde das Risiko für unsere Mühle mit angeschlossenem Gaststättenbetrieb als relativ gering bewertet, weil wir z.B. kein Frischfleisch/Hackfleisch und keine Eier verarbeiten, keinen Fisch im Angebot haben und auch kein loses Eis anbieten.

Aber als Tierfutterhersteller gehören wir keiner Risikogruppe an.

Fazit meiner landläufigen Meinung:

Für Lebensmittelbetriebe gibt es erheblich mehr gesetzl. Vorschriften und Bestimmungen, auch wird viel mehr bzw. häufiger und strenger kontrolliert als bei der Tierfutterherstellung (dabei habe ich nur einige Unterschiede bzw. längst nicht alles erwähnt, weil zu umfangreich).

Glück zu!

Askop
Administrator


Beiträge: 610

13.06.2012 12:14
#6 RE: RE:Lebensmittelrecht kontra Mühlenerhaltung? Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
Wieviel Aufwand war das, mußtet ihr ein Labor beauftragen, das genau zu analysieren und was hat das gekostet?

Aufwand und Kosten sind minimal. Das heißt Kosten entstehen gar keine, weil die Probenanalyse durch die Kontrollbehörde und auf deren Kosten erfolgt. Der Aufwand beschränkt sich also auf die Zeit, in der man die Kontroll- oder Hygienetante begleiten und zur Verfügung stehen muss. Der Kontroll- und Analysebericht wird dann meistens per Post zugeschickt, nur bei Auffälligkeiten kommt jemand zur Auswertung und Festlegung von Maßnahmen.

Letzteres war bei uns in 15 Jahren nur 1 x der Fall, und zwar 1996, als man Spuren von DTT in unserem Leinöl entdeckt hatte.

Nun weiß ich aber noch immer nicht, warum Dich das interessiert, hatte letztens schon danach gefragt. Willst Du Dich beruflich verändern und ein Mühlengewerbe aufmachen?

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.06.2012 12:38
#7 Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Lieber Klaus,

was Du da schilderst, beruht einzig und allein darauf, dass in S'pitz die Futtermittelproduktion im Verhältnis zu den anderen Dingen arg im Hintergrund steht, es handelt sich gewissermaßen um die Abgabe eines Nachprodukts aus der Lebensmittelherstellung als Futtermittelkomponente. Es kann durchaus sein, dass Ihr damit durch das Kontrollraster durchfallt - ich kenne aber aus eigener Anschauung genau den umgekehrten Fall, dass die Futterkontrolleure ständig mit absurden Forderungen auf der Matte stehen, während die im gleichen Betrieb erzeugten Lebensmittel (Backschrot, VK-Mehl) seit 600 Jahren niemanden aus den Amtsstuben interessiert haben...

Was das Futtermittelrecht angeht, habe ich mich vor Allem auf die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 vom 12.01.2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung) bzw. deren Überführung in nationales Deutsches Recht bezogen.

Wie das Akkreditierungsverfahren für Erzeuger in Brandenburg geregelt ist, erfährst Du auf http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detai...bm1.c.292228.de und folgenden Seiten - willst Du mir wirklich sagen, dass Ihr diese Anmeldung ausgefüllt und abgeschickt habt und sich dann bei der Aufnahme in die offizielle Erzeugerliste niemand vom Amt hat in der Mühle blicken lassen??? Das wäre echt krass und stünde all meinen Erfahrungen mit solchen Ämtern entgegen! (Glückliches Brandenburg könnte man auch sagen *grins*)

Edit: Schau bitte auch mal ins LFGB http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...lfgb/gesamt.pdf Abschitt 3 regelt den "Verkehr mit Futtermitteln"... wie willst Du denn z.B. das Sicherheitsgebot § 17 (2) 1. sicher erfüllen, wenn es kein innerbetriebliches Konzept für die persönliche Hygiene der Beschäftigten gibt? Das muss ja nicht gleich die schriftliche Arbeitsanweisung sein, dass nach dem Klogang die Hände zu waschen sind, aber als AG musst Du zumindest sicher sein, dass Deine MA das beherrschen. Ist ja auch eine Frage der Produkthaftung :-)



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Askop
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Beiträge: 610

13.06.2012 14:50
#8 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
... und sich dann bei der Aufnahme in die offizielle Erzeugerliste niemand vom Amt hat in der Mühle blicken lassen??? Das wäre echt krass und stünde all meinen Erfahrungen mit solchen Ämtern entgegen! (Glückliches Brandenburg könnte man auch sagen *grins*)

Doch, doch, es war ja jemand hier. Ein wirklich freundlicher Herr aus dem zuständigen Landesamt in Fft/O. Hat sich alles angesehen, in ein Protokoll eingetragen und mich unterschreiben lassen. Einzige Beanstandung war meine ungenügende Deklaration der Nährstoffzusammensetzung.

Lustig (oder komisch?) dabei waren folgende zwei Sachen:

- Habe den Herrn Kontrolleur gefragt, woher ich die Zusammensetzung unseres Ölkuchens wissen soll? Eine Laboranalyse z.B. bei Fresenius könnten wir uns nicht leisten. Antwort: "Na da gibts doch allgemeine Erfahrungswerte." Recht hat der Mann! Wozu das Fahrrad 2x erfinden? Habe also bei einem anderen Erzeuger abgeschrieben.

- Desweiteren habe ich den freundlichen Herrn gefragt, ob wir jeden einzelnen Sack per Etikett deklarieren müssten. Antwort: "Nein, Sie haben nur einen Ab-Hof-Verkauf, da reicht ein einzelner Aushang an möglichst sichtbarere Stelle." Erinnerte mich an einen Disput mit einer Verkäuferin an der Wursttheke über Zusatzstoffe in loser bzw. unverpackter Wurst und den Salaten. Sie: "Ja, da gibts eine Liste ... liegt irgendwo im Büro .. kann ich holen, da können Sie dann reinschauen ..."

Also sooo schlimm finde ich den Umgang mit den Kontrollbehörden gar nicht - zumindest aus hiesiger Sicht. Dazu hat auch folgendes Erlebnis mit dem Leiter des staatl. Lebensmittelüberwachungsamtes (Dr. vet. XYZ) zur Auswertung der ersten Kontrolluntersuchung beigetragen; das liegt aber schon viele Jahre zurück und betrifft meine Zeit als blutiger Anfänger (im Mühlenmetier).

Dr. vet.: "Ihr Etikett entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht den Vorschriften des Warenkennzeichnungsgesetzes; u.a. fehlt die MHD-Angabe." Ich: "Schon klar, habe aber keine Angabe machen können, weil mir die MHD bei Leinöl nicht bekannt ist." Dr. vet.: "Das müssen Sie auch nicht wissen, aber Sie müssen die MHD auf dem Etikett angeben; also denken Sie sich etwas aus - ob es stimmt oder nicht, ist unwichtig. Hauptsache, es steht was drauf und genügt der Formalie." Sehr sympatisch, gell?

Auf der andern Seite ist mir dadurch bewusst geworden, dass die Angaben auf einem Etikett lediglich einen Unterhaltungswert besitzen ähnlich ... Grimms Märchen.

Glück zu!

Ansgar



Beiträge: 441

13.06.2012 16:30
#9 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Seht ihr, das ist ein Grundproblem hier im Forum. Es wird oft gefordert, daß Mühlen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise mahlfertig sind. Aber verbindlich für ganz Deutschland kann niemand sagen, welcher Aufwand das ist, da gibt es regionale Erfahrungen, die denen aus anderen Bundesländern total widersprechen. Aufgrund dieser Erfahrungen und anderen Horrorstorys beispielsweise mit dem Wasserrecht (bloß nicht die Behörden fragen, dann weckt man schlafende Hunde und wird die Beamten nie wieder los) wundert es mich nicht, wenn viele Mühlenvereine bei der Instandsetzung etwas zögerlich sind.

CU

Ansgar


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ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.06.2012 16:57
#10 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Nein, das ist ganz sicher kein Grundproblem hier im Forum. Wie kommst Du da drauf?

Die Beispiele zeigen auf, dass es klare gesetzliche Rahmen gibt, die von unterschiedelichen Behörden und ihren Vertretern unterschiedlich gehandhabt werden. Die Beispiele zeigen auch, dass man die Probleme durchaus lösen kann - es sei denn, man ist zu doof, sich ein MHD auszudenken und es auf eine Packung zu stempeln. Wenn das tatsächlich eine nicht zu überwindende Hürde ist, sollte man sich vielleicht doch ein anderes Hobby zulegen. Rasen mähen kann auch schön sein.



Flo der Liebe

Askop
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Beiträge: 610

13.06.2012 17:06
#11 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
Seht ihr, das ist ein Grundproblem hier im Forum. Es wird oft gefordert, daß Mühlen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise mahlfertig sind.

M.E. bist Du bislang der Einzige, der dieses angebliche "Mahlen können" als Kriterium für sach- und fachkundige Mühlenerhaltung sich einbildet und mantrenartig wiederholt. Oder umgekehrt und von Dir auch schon gehört: Straupitz ist doch nicht anders als andere Mühlen (z.B. Lechtingen), denn hier wie dort wird ja nicht gemahlen. Das Gleiche in Grün: die absurde Behauptung, dass ein noch immer unter Dampf stehender und fahrender Eisbrecher ebenso wie eine nicht mahlende Mühle kein Beispiel für positive Denkmalerhaltung sein könne, weil der Dampfer trotz regelmäßiger Fahrten ja kein Eis mehr bricht und stattdessen "bloß" Touristen befördert.

Ich denke mal, Mühlenerhaltung und worauf es dabei hauptsächlich ankommt, das ist einfach nicht Dein Metier!? Dein hauptsächliches Interesse und Gefallen an drehenden und stillstehenden inkl. verfallenen Wasserrädern kann ich ja verstehen, aber belass' es doch einfach dabei anstatt ständig etwas verteidigen zu wollen, was einfach nicht Dein Gebiet ist.

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.06.2012 17:23
#12 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Nein, ich fordere auch "mahlen können", und zwar nicht nur von den Mühlen, sondern auch von den Betreuern. Natürlich nicht immer und überall, aber wesentlich häufiger und mehr als das im Moment passiert. Dabei ist es vielleicht gar nicht so wichtig, dass wirklich gemahlen wird - vielmehr fänd ich es schon einen ganz großen Schritt, wenn z.B. die Mindener Vordenker die Abwesenheit von Mahlen mal als ganz, ganz großes Manko sehen und das z.B. anlässlich des DMT so in die Öffentlichkeit bringen.

Aber Äußerungen in diese Richtung wird man da lange suchen müssen... das übernehmen derweil andere Aktivisten mit mehr Gespür für "Mühlenerhaltung"
(Quelle: http://www.bohlsener-muehle.de/ / "Schrot & Korn")



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Ansgar



Beiträge: 441

13.06.2012 17:37
#13 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Askop

Ich denke mal, Mühlenerhaltung und worauf es dabei hauptsächlich ankommt, das ist einfach nicht Dein Metier!?



Ich finde komplett renovierte Mühlen auch schöner als Attrappen und wenn sich genug Engagement findet, ist das ja auch toll. Blöd finde ich, wenn viel Geld für eine Restaurierung ausgegeben wird und die Mühle vielleicht einmal im Jahr geöffnet ist. Aber mir geht es wirklich hier auf den Sack, daß es bei jeder Kleinigkeit, die nicht Euren subjektiven gehobenen Ansprüchen genügt, gleich wieder Hetzkampagnen gibt, auch bei Mühlen, wo engagierte Leute versuchen, das beste aus der Situation zu machen. Wo steht denn bitteschön verbindlich geschrieben, wie eine gut erhaltene Mühle auszusehen hat? Kann man sich da an Leitfäden halten? Oder ist das alles wieder Ermessensspielraum der Beteiligten, wo sich Außenstehende dann an kleinen Details festbeißen können, die ihnen nicht in den Kram passen?

CU

Ansgar


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Askop
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Beiträge: 610

13.06.2012 19:06
#14 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
Wo steht denn bitteschön verbindlich geschrieben, wie eine gut erhaltene Mühle auszusehen hat? Kann man sich da an Leitfäden halten?

Klar gibt es Leitfäden.

Der wichtigste Leitfaden: man muss sich darüber klar sein, dass eine historische Mühle ein technisches Denkmal ist (ob mit oder ohne amtlichem Dernkmalstatus). Mit einem Denkmal kann man eben nicht einfach nach Gutdünken bzw. x-beliebig verfahren.

Wichtig ist das tiefe Verständnis dafür, dass die Mühle als techn. Denkmal ein Zeitzeugnis der Technikgeschichte darstellt und dieses der Nachwelt erhalten bleibt. (Siehe u.a.: http://de.wikipedia.org/wiki/Technisches_Denkmal)

Anfang der 90er wollte mir ein Landeskonservator das Aufstellen von Sitzgelegenheiten auf dem Mühlengelände verbieten, dabei waren das nur ganz primitive Bänke ohne Lehne aus längs aufgesägten Birkenstämmen, die wir auf Holzklötze genagelt hatten. Seine Meinung: einem technischen Denkmal darf nichts entnommen, aber auch nichts hinzu gefügt werden; lediglich reparieren, restaurieren, konservieren. Werden Teile rekonstruiert, dann so nahe am Original wie möglich. "Zutaten" gem. dem Stand heutiger Technik (z.B. Elektrik) sollen als solche deutlich zu erkennen sein.

Der Landesdenkmalpfleger: Der Sinn des technischen Denkmals besteht darin, den damaligen Stand der Technik und das damit verbundene Wie und Warum zu dokumentieren. Auf keinen Fall sollten Verfremdungen zugelassen werden. Wörtlich sagte der Mann zu mir: "Der Müller hatte früher keine Bänke vor der Mühle, denn das war nie ein Ort der Romantik oder des Ausruhens. Die Besucher sollen das auch so erleben! Und wenn Sie (also ich, K.R.) so weiter machen, dann erkennen wir den Status als techn. Denkmal ab."

Nun ja, das war schon extrem puristisch!!! Aber etwas Wahres bzw. Richtiges ist schon dran an einer solchen Haltung. Ich will das aber hier nicht weiter ausführen, denn Du willst ja bestimmt kein Müller werden und mit Sicherheit auch kein Denkmalschützer für Mühlen.

Außerdem wurde hier bzw. in diesem Forum schon Vieles zu diesem Thema geschrieben, und zwar in dem Unterforum:
Leitlinien/Grundsätze zur Mühlenerhaltung und -betreibung

Guggst Du hier z.B.: Leitfaden zum Wiederaufbau einer "Naturkraft-Mühle"

Glück zu!

Ansgar



Beiträge: 441

13.06.2012 22:35
#15 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Askop
Ich will das aber hier nicht weiter ausführen, denn Du willst ja bestimmt kein Müller werden und mit Sicherheit auch kein Denkmalschützer für Mühlen.



Stimmt, aber ich kann gut erklären, wenn ich es selbst verstanden habe. Nur solange auch die "Experten" unterschiedlicher Meinung sind, ist es für mich schwer, objektiv zu entscheiden.

CU

Ansgar


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Askop
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Beiträge: 610

14.06.2012 11:19
#16 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
Nur solange auch die "Experten" unterschiedlicher Meinung sind, ist es für mich schwer, objektiv zu entscheiden.

Also ganz so ist es IMHO doch nicht. Ganz klar gibt es in Sachen "Denkmalschutz an Mühlen" sehr viele unterschiedliche Ansichten, subjektive Interpretationen und Entscheidungen - ganz im Gegensatz zu "Denkmalschutz an Kirchen". Das sieht man allein an den oftmals recht fragwürdigen Ergebnissen zahlreicher Mühlenretaurierungen.

Aber es gibt unter den "Experten" auch durchaus einmütige Auffassungen bzw. nur wenig voneinander abweichend in Sachen Mühlenerhaltung, z.B. "Stillstand ist der Mühle Tod!" Könnte also ein objektives Kriterium sein für gute oder schlechte Mühlenerhaltung. Die fatalen Folgen hat Walter Skau wie folgt beschrieben:

Zitat von Walter Skau
Was die staatlich gelenkten Mühlenstillegungen der sechziger Jahre eingeleitet haben, vollenden jetzt MühlenliebhaberInnen, die das Beste wollen (Erhaltung der Mühlenkultur), aber oft aus Unkenntnis das Gegenteil bewirken ...!

Quelle und vollständiger Artikel: Leitfaden zum Wiederaufbau einer "Naturkraft-Mühle"

Aber bitte nicht falsch verstehen: Eine nichtmahlende Mühle ist nicht gleichbedeutend mit stillstehender Mühle.

Glück zu!

Ansgar



Beiträge: 441

14.06.2012 11:43
#17 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Askop

Aber bitte nicht falsch verstehen: Eine nichtmahlende Mühle ist nicht gleichbedeutend mit stillstehender Mühle.



Schon klar, eine Mühle, die im Leerlauf funktioniert und theoretisch mahlen könnte, ist auch gut erhalten. Nochmal zum Thema Expertenmeinung, hatte ich da bei Eurem Jubiläum was falsch verstanden, daß ihr mit Euren Flügeln nicht so zufrieden seid, weil zu viel Wind nötig ist, um die Mühle in Bewegung zu setzen?

CU

Ansgar


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Askop
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Beiträge: 610

14.06.2012 12:44
#18 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
hatte ich da bei Eurem Jubiläum was falsch verstanden, daß ihr mit Euren Flügeln nicht so zufrieden seid, weil zu viel Wind nötig ist, um die Mühle in Bewegung zu setzen?

So, nun sind wir genau an einem Punkt, wo sich vermutlich die Geister (Profi oder Laie ) scheiden und bereits unterschiedliche Auffassungen/Meinungen auftreten können.

Deshalb hake ich mal nach: Was genau meinst Du mit "Die Mühle in Bewegung setzen"?

Glück zu!

Ansgar



Beiträge: 441

14.06.2012 12:47
#19 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Askop

Deshalb hake ich mal nach: Was genau meinst Du mit "Die Mühle in Bewegung setzen"?



Die Windstärke, die nötig ist, um die Mühle so anzutreiben, wie sie immer läuft, so daß sich die Flügel drehen und die Mechanik angetrieben wird.

CU

Ansgar


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Askop
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Beiträge: 610

14.06.2012 15:39
#20 RE: Landläufige Meinungen Zitat · Antworten

Zitat von Ansgar
daß sich die Flügel drehen und die Mechanik angetrieben wird.

Flügel ... ist klar. Aber Mechanik - das ist so ein Gummibegriff: sehr dehnbar und von Jedem anders auszulegen. Im einfachsten Fall drehen sich nur Kammrad und Bunkler samt Königswelle. Das braucht nicht viel Kraft und läuft auch bei uns ab etwa WS 2. Aber nur, wenn das Rutenkreuz 100% exakt vor dem Wind steht.

Aber dann kann ich immer mehr "Mechanik" dazu schalten bzw. einrücken: Schrotgang, Reinigung, Walzenstühle, Mischmaschine, Ölmühle (Quetschstuhl, Saatmischer) und bei Bedarf auch das Sägewerk (Vollgatter). Hängt ja alles am Hauptvorgelege der Windmühle. Aber Du hast ja die 3D-Animation zu unserem Antrieb gemacht (Teil des Straupitzfilms auf DVD) und müsstest deshalb recht gut wissen, dass die Windkraft hier niemals in der Lage gewesen ist, sämtliche "Mechanik" anzutreiben und der Müller deshalb spätestens 1904 eine Dampfmaschine parallel zum Windantrieb eingebaut hat.

An diesem Antriebskonzept hat sich ja bis heute nichts Grundlegendes geändert; der Wind hat damals wie heute nicht gereicht. Heute allerdings sind die Windverhältnisse noch um einiges schlechter - aufgrund der Wohnbebauung in der Hauptwindrichtung seit etwa 60 Jahren.

Und dann macht es ja auch noch einen großen Unterschied, ob "die Mechanik" leer läuft oder arbeiten muss. Ein Schrotgang im Leerlauf braucht erheblich weniger Kraft als im richtigen Mahlbetrieb. Auch das Vollgatter läuft viel leichter, wenn kein Stamm aufgelegt ist und die Zähne der Sägeblätter nichts beißen müssen.

Glück zu!

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