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Nein nein, die reißerische Beitragsüberschrift stammt ja nicht von mir, sondern aus nachstehendem Artikel (letzer Satz).
Zitat von kreiszeitung.de vom 13.10.2010Mühlenverein auf dem Trockenen?
Scheessel - Bald auf dem Trockenen zu sitzen – das befürchten einige Mitglieder des Fördervereins Scheeßeler Mühle. „Wenn die Turbinen nicht mehr betrieben werden können, können wir dichtmachen und die Mühle verfällt.“ So sieht es Schatzmeister Günter Saxer.
Der Hintergrund: Im Verwaltungsausschuss soll am Donnerstag nächster Woche ein Beschluss über die Ausführung der Maßnahmen zur ökologischen Durchlässigkeit der Wümme am Wehr der Scheeßeler Mühle gefällt werden.
Den ungehinderten Durchgang für Fische zu sichern, dazu sind laut Verordnung von 2000 alle EU-Staaten bis 2015 verpflichtet – auch die Gemeinde Scheeßel, eine der letzten im Landkreis, wo dies noch nicht erfolgt ist. Sie schaltete den NLKWN (Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) ein – die für die Fördermittelvergabe zuständige Behörde.
Nach Anhörung des Experten der Behörde Wolfgang Peters, den Beauftragten der örtlichen Angelvereine, Ralf Gerken und Mühlenbesitzer Jan Müller-Scheeßel im Juni im Gemeinderat soll nun der VA über ein Gutachten entscheiden, das im Namen des NLKWN erstellt wurde und in dem mehrere förderwürdige Varianten vorgestellt sind. Der Mühlenwart wehrt sich gegen beide. Nicht nur, weil sie für die Fische nicht optimal seien, sondern gefährden sie doch den weiteren Betrieb der beiden Mühlenturbinen in bisherigem Maße. Bürgermeisterin Käthe Dittmer-Scheele sieht es pragmatisch: „Hier stehen ökonomische Belange ökologischen gegenüber. Für beides ist einfach zu wenig Wasser da.“
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Die Thematik komplex zu nennen, wäre eine glatte Untertreibung. Kern des Problems: Während Mühlenbesitzer Jan Müller-Scheeßel Betreiber der Wasserkraftanlage zur Stromgewinnung ist, liegen die Staurechte bei der Gemeinde – durch einen Vertrag von 1980 eine historische Konstellation, die im Landkreis wohl einmalig ist.
Deshalb ist auch nicht klar, wer die Kosten für ein Verbindungsgewässer zwischen den beiden Wümmearmen am Wehr zu tragen hat, Teil des favorisierten Konzepts. Ohne das würde dem Mühlenwart jedoch vermutlich der weitere Betrieb der Turbinen am Hauptarm unterbunden – Einnahmen, die nach seinem Bekunden zu 100 Prozent in den Erhalt der Mühle fließen. „Ohne die können wir dichtmachen“, meint Saxer, „außerdem: Wer will schon eine Wassermühle besuchen, auf der nicht gemahlen wird?“
Müller-Scheeßel plädiert für eine Alternativlösung, einem technischen Fischpass zwischen den Gebäuden, die 2007 im Auftrag des NLWKN von einem Ingenieurbüro aufgezeigt wurde. Das Problem: Zum einen steht eine fischereikundliche Prüfung noch aus, zum anderen ist sie im Rahmen der Gesetzgebung nicht förderungswürdig. Der vom Mühlenwart angebotene Ausweg: Er will nicht nur den Differenzbetrag aus eigener Tasche berappen, sondern die Gemeinde durch eine Verpflichtungserklärung auch von jeglichen finanziellen und rechtlichen Ansprüchen freihalten.
Eine von ihm vorgeschlagene Vereinfachung der Zuständigkeiten durch Rückgabe der Staurechte hält die Verwaltungschefin für problematisch: „Hier spielen auch Belange wie der Hochwasserschutz eine Rolle. Diese Verantwortlichkeit legt man nicht in Privathand.“ Sie bezweifelt, dass der Alternativvorschlag nach Änderung der Gesetzgebung 2009 überhaupt noch rechtsgültig ist.
Müller-Scheeßel appelliert an den VA, den Vorschlag in Ruhe zu prüfen und dazu eine unabhängige zweite Meinung einzuholen, Saxer wünscht sich eine transparente Erörterung durch den Rat. Eine schwierige Entscheidung, denn die Förderung durch das NLKWN läuft demnächst aus – im schlimmsten Fall würde die Gemeinde auf den Kosten für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sitzenbleiben. Der Mühle steht das Wasser bis zum Hals. · hey