1. Das Mühlenanwesen (Grundstück)
1655 verkaufte Bastian von Wallwitz die Straupitzer Standesherrschaft an den General Christoph von Houwald. Später wurde der Standesherr geadelt zum Graf von Houwald. Zur damaligen Herrschaft Straupitz gehörten die Dörfer Straupitz samt Buschmühle, Laasow, Butzen, Mochow, Groß-Liebitz, Mühlendorf, Byhlen, Byhleguhre, Neu-Byhleguhre), die Vorwerke Kokainz und Horst sowie die Försterei Puschkow, zwei Bockwindmühlen (Straupitz und Laasow) und vier Wassermühlen (Mühlendorf, Buschmühle Straupitz, Laasow und Mochow). Die Wassermühle in Mühlendorf war eine "Brett- und Schneidemühle", alle anderen waren Mahl- bzw. Getreidemühlen.
Ab etwa 1760 wurde die Straupitzer Bockwindmühle von dem Müller Martin Nitschke (geb. 1728, gest. 1814) gepachtet; der anfängliche Zeitpachtvertrag wurde später in einen Erbpachtvertrag umgewandelt und dieser wiederum in einen regulären Kaufvertrag (1853, damaliger Müller und Eigentümer war Gottfried Nitschke, geb. 1805 , gest. 1872). 1850 war die hölzerne Mühle abgebrannt und wurde noch im gleichen Jahr durch eine gemauerte Holländermühle ersetzt.
Die obige Zeichnung wurde 1884 vom Müller Franz Nitschke angefertigt für seinen Bauantrag zur Errichtung des Sägewerks. Eingezeichnet sind die Mühle selbst, ein Backhaus mit Ziegeldach sowie ein hölzerner Fachwerkschuppen mit Ziegeldach. Das Backhaus wurde nach 1990 von Fam. Nowak zur Ferienwohnung umgebaut, der Holzschuppen steht auch noch. Später wurde das Sägewerk für ein Horizontalgatter erweitert (um 1904) und ein zweiter Holzschuppen direkt an der Laasower Straße gebaut (hier noch nicht eingezeichnet, 2001 abgerissen). In der Zeichnung fehlen auch das alte Müllerhaus und die Scheune an der Laasower Straße südlich des Triftweges (in der Zeichnung am rechten Bildrand, der linke Bildrand zeigt nach Norden).
Müller Johannes Nitschke um 1926 vor dem alten Müllerhaus an der Laasower Straße (südlich der Mühle)
In den 1930ern baute Müller Johannes Nitschke anstelle des alten Müllerhauses eine für Straupitzer Verhätnisse fast pompöse zweistöckige Villa für zwei Familien (oben und unten) mit getrennten Eingängen.
Zur Größe des gesamten Grundstücks liegen keine verlässlichen Angaben vor. Auf der obigen Zeichnung beträgt das Mühlengrundstück laut eingezeichneter Meterangaben von Nord nach Süd (von links nach rechts) ca. 136 m und von Ost nach West (von oben nach unten) ca. 50 m. Unklar ist die Grundstücksgröße des Triftweges, denn dieser gehörte zumindest in Teilen ebenfalls den Nitschkes und reichte im Norden (linke Seite der Zeichnung) bis an das Grundstück des ehemaligen Bahngeländes. Hinzu kommen die in der Zeichnung nicht enthaltenen Grundstücke südlich der Mühle an der Laasower Straße (rechte Zeichnungsseite) für das Müller(wohn)haus, die Scheune und weitere Grundstücke südlich des Müllerhauses in Richtung Bahnhofstraße. Ich schätze das gesamte ehemalige Anwesen auf ca. 1 ha, wovon nach und nach ca. 2/3 verkauft wurden. Schon zu DDR-Zeiten wurden einige Grundstücke an Privat verkauft zum Bau von Eigenheimen wie die Grundstücke Laasower Str. Nr. 11 (Bogula), Nr. 13 (Paul) und Nr. 14 (Koppatz), doch 1988 erfolgte der Verkauf der Mühle samt einem Grundstück von reichlich 2.000 qm an den Staat bzw. einen volkseigenen Betrieb (VEB Denkmalpflege Cottbus). Nach der politischen Wende 1990 verkauften Nowaks noch mal zwei Grundstücke zwischen Mühle und Müllerhaus an Privat zum Bau von Eigenheimen (Laasower Str. 11b und 11c), wodurch das eigentliche Mühlengrundstück auf die ca. 2.000 qm zusammenschrumpfte, die 1988 mit dem Mühlenverkauf Staatseigentum geworden waren und 1998 durch behördliche Verfügung als ehemaliges Volkseigentum unentgeltlich der Gemeinde Straupitz "zugeordnet" (geschenkt) wurden.
Weil dieses Restgrundstück mit der Mühle für eine neuerliche Nutzung als öffentlicher Mühlenbetrieb und Touristenattraktion viel zu klein war, hatten wir die ehemalige Mühlenwiese schon ab 1996 auf Grund mündlicher Vereinbarung von Gerd Nowak als Parkplatz und für Veranstaltungen genutzt und auf eigene Kosten gemäht und gepflegt. Bei den Planungen zur Komplettsanierung und Rekonstruktion der Mühle 2001 stellte sich der Privatbesitz der Mühlenwiese als nachteilig und hinderlich heraus zur Erlangung von öffentlichen Fördergeldern, da das Gesamtprojekt nicht ohne Einbeziehung der Mühlenwiese realisiert werden konnte (Schaffung von Parkplätzen, Schuppenneubau, Einfriedung u.a.m.). Deshalb erwarb ich nach zähen Verhandlungen mit Gerd und Cordula Nowak am 16.05.2001 (Datum Notarvertrag) die 3.132 qm große Mühlenwiese bestehend aus den einzelnen Flurstücken 19/13, 19/17, 235 und 293 der Gemarkung Straupitz Flur 5 (Im Bild unten grün markiert) auf Rechnung des Mühlenvereins für stolze 17.615,03 € (34.452,- DM). Die gleiche Summe hat der Sachverständige Herr Stankowitz 1997 im Auftrag der Gemeinde für die gesamte Mühle inkl. Inventar und zugehörigem Mühlengrundstück ermittelt: 34.500,00 DM. Ursprünglich hatten Nowaks 12 DM je qm verlangt, was ich aber als Wucher abgelehnt habe. Der Straupitzer Bodenrichtwert für Grün- und Ackerland im Außenbereich lag damals bei etwa 20 - 50 Pfennige/qm, zumal die Wiese nach Straupitzer Baurecht zum Außenbereich zählte und nicht bebaut werden konnte oder durfte. Schon damals gewann ich den Eindruck, dass Familie Nowak (anders als ihre Nitschke-Müller-Vorfahren) mehr am Geld interessiert war als an der Mühle.
Dennoch erwies sich das nunmehr vergrößerte Mühlenanwesen immer noch als zu klein, denn nach der Rekonstruktion der Mühle 2002 betrugen die Besucherzahlen regelmäßig mehr als 30.000 jährlich, was wegen der Parksituation vor der Mühle auf der Laasower Straße zu teils chaotischen Zuständen und Verärgerung von Anwohnern führte. Deshalb hatte ich bereits 2002 mit dem damaligen "Bundesamt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" (BVS) Kontakt aufgenommen zum Erwerb der großen Ödfläche zwischen Mühle und ehemaliger BHG (In der Grafik oben die rot markierten Flurstücke 18/1 und 18/2).
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Diese Fläche war ebenfalls ehemaliges Volkseigentum, und die Behörde tat sich sehr schwer mit einem Verkauf. Insbesondere waren noch eventuelle Ansprüche von Alteigentümern zu klären bzw. auszuschließen, worüber mehrere Jahre ins Land gingen. 2005 gelang es mir, einen Teil des Ödlandes vorerst zu pachten (in der Grafik oben blass-rot markiert).
Im März 2009 konnte ich nach jahrelangem Ringen mit den zuständigen Bundesbehörden (anfangs BVS - Bundesamt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen, zuletzt BfIA - Bundesamt für Immobilienaufgaben) dann endlich für den Mühlenverein die gesamte Fläche von 12.896 qm erwerben zum Preis von 0,50 Euro je qm zzgl. 7.000 Euro für die geplante gewerbliche Nutzung einer Teilfläche als Parkplatz. Noch im gleichen Jahr haben wir in Eigenleistung einen großen - auch für Reisebusse geeigneten - Besucherparkplatz sowie eine neue Festwiese angelegt.
Nach meiner Verabschiedung von der Mühle in den Ruhestand war mein Nachfolger Gerd Nowak entgegen meines Rates wild entschlossen, eine neue Ölmühle zu bauen und erwarb zu diesem Zweck 2013 für den Mühlenverein einen Teil des ehemaligen Molkereigrundstücks samt einer Produktionshalle aus DDR-Zeiten.
Um 2005 hatte Andreas Hinz aus Burg (Spreewald) die alte Molkerei an der Bahnhofstraße gekauft und betrieb darin einen Land- und Baustoffhandel. Da er die im hinteren Grundstücksbereich leer stehende Halle nicht benötigte und diese an das vereinseigene Grundstück 18/2 der Flur 5 grenzt, welches ich 2009 als ehemaliges Ödland erwerben konnte, war das für die neuen Ölmühlenpläne meines Nachfolgers wie geschaffen. Denn nur durch diesen glücklichen Umstand der direkten Nachbarschaft wurde es möglich, die Halle mit der neuen Ölmühle an das vereinseigene Mühlengrundstück anzubinden und von diesem eine Zuwegung zu schaffen. Allerdings ist dadurch mein ursprüngliches Vorhaben zur Schaffung eines Stellplatzes für Wohnmobile an dieser Stelle hinfällig geworden, obwohl die Planung hierfür gemeinsam mit Gerd Nowak erfolgt war und der durch ihn bzw. vom Mühlenverein in Auftrag gegebene Planungsentwurf des Cottbuser Landschaftsarchitekturbüros Hagen Engelmann schon bezahlt in der Schublade lag.
2. Die baulichen Anlagen
Die Mühle selbst mit Anbauten (Sägewerk, Ölmühle, ehem. Kesselraum) wurde als vormaliges staatliches bzw. Volkseigentum der DDR durch einen Verwaltungsakt im Oktober 1998 der Gemeinde Straupitz unentgeltlich übereignet bzw. geschenkt. Damit wurde die achtjährige Phase einer ungeklärten bzw. "offenen" Eigentumsfrage zur Mühle beendet, da die Mühle bis zu diesem Zeitpunkt laut Grundbucheintrag immer noch "Eigentum des Volkes" war und folglich keinen rechtmäßigen Eigentümer hatte. Schuld daran war die Gemeinde Straupitz bzw. deren Verwaltung samt Bürgermeisterin Frau A. Harzbecher. die Ende 1990 der Meinung war, eine Mühle einfach auf Rechnung (siehe Faksimile) kaufen zu können und dafür 49.396,20 DM an den bisherigen Eigentümer "Bau- und Denkmalpflege GmbH", Ostrower Str. 15 in 7500 Cottbus überwiesen hatte. Dieses Geld war natürlich zum Fenster rausgeworfen, weil sich Frau Harzbecher und die Gemeinde zwar einbildeten, die Mühle gekauft zu haben und dadurch Eigentümer geworden zu sein. Was aber nicht der Fall war, weil die Rechtswirksamkeit eines Immobilienkaufs nur durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag nachgewiesen werden kann, der wiederum gesetzliche Voraussetzung ist für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Anders gesagt: ohne Notarvertrag kein Eigentumswechsel im Grundbuch! Folglich blieb der vormalige DDR-Staatsbetrieb "VEB Bau- und Denkmalpflege Cottbus" bis 1998 als Eigentümer im Grundbuch stehen; dieser war 1990 privatisiert worden, wollte die ruinöse und unwirtschaftliche Mühle loswerden und hatte sie deshalb der Gemeinde Straupitz zum Kauf angeboten. Einen Kaufvertrag hielten beide Seiten nicht für nötig ... mit den bekannten negativen Folgen. Frau Harzbecher wurde dann ihres Amtes enthoben, allerdings wegen anderer Verfehlungen. Auch der neu gewählte Bürgermeister W. Rekitt glaubte sich bzw. die Gemeinde 1994 ebenfalls als rechtmäßiger Eigentümer der Mühle und dokumentierte dieses mit seiner Unterschrift auf dem Antrag an das Arbeitsamt zur Bewilligung des ABM-Projektes "Holländermühle Straupitz/Teilprojekt Ölmühle". Erst durch meine beharrlichen Nachfragen im Laufe des Jahres 1995 bei der Amtsverwaltung bzw. bei Amtsdirektor Elmar Spicker sollte sich diese Annahme als fataler Irrtum herausstellen. Aber seit Oktober 1998 ist die Mühle rechtmäßiges Eigentum der Gemeinde Straupitz, Nutzer und Betreiber war und ist jedoch der Mühlenverein - seit 2004 sogar auf der Grundlage eines Pachtvertrages mit Pachtzahlung an die Gemeinde (nicht nur symbolisch).
Zur Schenkung der Mühle 1998 an die Gemeinde Straupitz gehörte auch ein hölzerner Schuppen neben der Mühlenauffahrt an der Laasower Straße. Das Baujahr ist nicht bekannt, aber in der Bauzeichnung von 1884 zum Sägewerksanbau (Bild weiter oben) ist er noch nicht vorhanden, dafür aber auf einem Foto von ca. 1920.
Danach muss er noch mal umgebaut worden sein wie auf dem Bild oben, diente dann als Pferdestall und später als Trockenlager für Bohlen und Bretter.
2001 wurde der Pferdeschuppen im Rahmen der Komplexsanierung abgerissen und an seiner Stelle durch die Gemeinde Straupitz das heutige Müllerhaus für Besucher und Personal errichtet (Gaststätte, Büro, Sanitäreinrichtungen).
Das gemeindeigene Müllerhaus ist von Anfang an an den Mühlenverein verpachtet. Als Ersatz für den alten Holzschuppen entstand an der Südseite des neu geschaffenen Mühlenhofes (Grenzbebauung zum Nachbargrundstück 11b/Bramer) ein hölzernes Wirtschaftsgebäude mit drei Räumen (Werkstatt, Lager und Garage). Leider war die Planung durch die Gemeinde ohne Rücksicht auf die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse erfolgt, weshalb das neue Wirtschaftsgebäude zum Einen im baulichen Außenbereich lag und sich zum Anderen über zwei Grundstücke im Eigentum des Mühlenvereins erstreckte. Vielleicht wäre das Niemandem aufgefallen, aber Nachbar Bramer wollte den Bau an seiner Grundstücksgrenze verhindern und legte Beschwerde ein bei der Kreisbauaufsicht. Nunmehr war die Bauaufsicht zur Überprüfung des Bauvorhabens gezwungen, stieß auf die unzulässigen Grundstücksverhältnisse und verhängte einen vierwöchiger Baustopp.
Daraufhin beantragte ich beim Grundbuchamt des Amtgerichts Lübben die grundbuchliche Vereinigung der Flurstücke 19/13, 19/17, 235 und 293 der Gemarkung Straupitz Flur 5 zu einem einzigen Grundstück, die ich 2001 von Gerd Nowak für den Mühlenverein erworben hatte. Zwischenzeitlich konnte sich das Straupitzer Bauamt (Leiter Werner Kuschy) als Vertreter der Gemeinde für das Bauvorhaben mit der Kreisbauaufsicht einigen wegen des unzulässigen Baus im Außenbereich und verpflichte sich, als Ausgleichsmaßnahme 12 Bäume zu pflanzen. Daraufhin hob die Kreisbauaufsicht beim Landkreis Dahme-Spreewald den Baustopp auf und teilte dem Nachbarn Bramer mit, dass er den Bau des neuen Wirtschaftsgebäudes an seiner Grundstücksgrenze dulden müsse, da kein Verstoß gegen Baurecht vorliegen würde. Nunmehr konnte das Gebäude fertiggestellt werden:
Um die zu pflanzenden Bäume (Sanktion wegen Bauens im Außenbereich) hat sich das Bauamt bzw. die Gemeinde jedoch nie gekümmert und auch kein dafür Geld gegeben. Stattdessen habe ich 2009 auf Kosten des Mühlenvereins zahlreiche Steinweichseln (Kirschbaumart) und Sanddornbüsche gekauft und auf die neue Festwiese und den Besucherparkplatz pflanzen lassen (2009 von der Bundesrepublik als Ödland erworben).
Den Sanddorn haben meine Nachfolger entfernen lassen, und ob die Weichselkirschen heute noch (2018) existieren, weiß ich nicht.
Der neue Schuppen (Garage/Lager) wurde 2001 zwar durch den Bauherrn Gemeinde Straupitz mittels öffentlicher Fördergelder erbaut, allerdings auf dem Grundstück des Mühlenvereins. Im bundesdeutschen Baurecht gibt es keine Trennung zwischen Grundstückseigentum und darauf befindlichen Bauten, weshalb der Schuppen automatisch zum Eigentum des Mühlenvereins gehört. Zumal auch kein Vertrag zur Nutzung des Vereinsgrundstückes durch die Gemeinde abgeschlossen wurde. Das gilt ebenso für die Ausstellung und Überdachung der alten historischen Flügelwelle von 1910.
Auch dieses wurde durch die Gemeinde veranlasst und mit den dafür erhaltenen öffentlichen Fördergeldern bezahlt, aber das damit verbundene Grundstück gehört dem Mühlenverein, folglich auch die Flügelwelle samt Überdachung.
Anders verhält es sich mit der im Herbst 2001 aufgestellten Kompakttrafostation auf dem Mühlenanwesen. 1924 wurde die Mühle an das Stromnetz angeschlossen und von da an elektrisch betrieben (die Flügel waren 1923 verbrannt). Hierfür wurde durch den Stromversorger unmittelbar neben der Mühle bzw. 1 m neben dem alten Holzchuppen an der Laasower Straße ein massives Trafohaus (Turmtrafostation) gebaut, von dem ein 360 V-Erdkabel direkt zur Mühle führte. 2001 wurde das Trafohaus abgerissen.
Als Ersatz errichtete der aktuelle Stromversorger "ENVIA" als Träger für die über die Mühle führende 20 KV-Leitung einen Stahlgittermast auf der vereinseigenen Mühlenwiese und stellte eine Kompakttrafostation an die südliche Grundstücksgrenze (Nachbar Bramer). Den ursprünglich vorgesehenen Masttrafo habe ich aus optischen Gründen abgelehnt.
Im Bild oben das Einrammen des Rohrfundaments für den Gittermast und anschließendes Aufstellen des Mastes durch die Fa. Bohlen & Doyen, Wiesmoor.
Im Bild oben die Kompakttrafostation zur Speisung des Ortsnetzes. Dabei wurde die Mühle nicht mehr wie bislang mit eigener Leitung direkt an den Trafo angeschlossen, sondern an das Ortsnetz. 2009 habe ich im Namen des Mühlenvereins einen Vertrag mit der ENVIA abgeschlossen und dieser das Grundstücksnutzungsrecht für den Trafo sowie das Wegerecht zum Betreten und Befahren des Vereingrundstückes zum Zwecke der Instandhaltung des Trafos.Letzteres wurde als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Somit steht der Trafo auf Vereinsgrund, ist aber weiterhin Eigentum der ENVIA.
Die unter Punkt 1. genannte neue Ölmühle auf dem ehemaligen Molkereigrundstück ist natürlich auch 100%iges Eigentum des Mühlenvereins. Zur Finanzierung hat der Mühlenverein bzw. dessn Geschäftsführer Gerd Nowak erstmals in seiner Geschichte einen gewöhnlichen Bankkredit bei der Sparkasse Dahme-Spreewald aufgenommen, obwohl ich bei meinem Ausscheiden 2010 ein Geldvermögen von etwas über 150.000 EURO hinterlassen hatte.
3. Inventar und EinrichtungenBei dem rechtlich unwirksamen "Mühlenverkauf" per Rechnung vom 17.12.1990 an die Gemeinde (siehe nebenstehendes Faksimile) wurde die geldwerte Ausstattung (Inventar) der Öl- und Mahlmühle mit netto 18.000,- DM und des Sägewerks mit netto 11.330,- DM angegeben, also insgesamt 29.330,- DM zzgl. 14% Mehrwertsteuer. Aufgrund der Vielzahl von Maschinen und Einbauten war das ein recht geringer Wert, der aber vermutlich dem Schrottwert entsprach. Denn die maschinelle Einrichtung der Öl- und Mahlmühle war seit rund 20 Jahren nicht mehr genutzt worden, dem Verfall preisgegeben und dementsprechend ruinös. Bei meiner Übernahme 1994 funktionierte keine einzige Maschine mehr, entweder waren sie defekt oder unvollständig. In der Ölmühle z.B. fehlten die Elektromotoren für das Rührwerk am Röstofen und für den Wrasenabzug; das hydraulische Pumpwerk für die Leinölpresse war ebenso verschwunden wie das zahlreiche notwendige Zubehör für den Betrieb der Ölmühle (Ölschlaghammer, Viertelscheffel, Wägestücke (Gewichte für die Dezimalwaage), Öleimer und -kannen). Die technische Ausstattung der Mahlmühle war nicht besser, auch hier funktionierte keine einzige Maschine, viele waren im Innern völlig kaputt (z.B. Schälmaschine, Walzenstuhl, Plansichter, Elevatoren, Fahrstuhlgurt u.a.m.), und manche waren gar nicht mehr vorhanden wie das Sauggebläse unter der Mühlenkappe für die Aspiration der Müllereimaschinen.
Im Sägewerk waren zwei Maschinen vorhanden: ein Horizontalgatter und und ein Vertikal- bzw. Vollgatter nebst Zubehör. Beide Gatter waren funktionstüchtig, obgleich stark verschlissen. Auch war das Zubehör (Sägeblätter und -angeln, Einstell- und Reparaturwerkzeuge) relativ vollständig. Das lag wohl daran, dass das Sägewerk auch nach dem Verkauf der Mühle 1988 noch bis zum Ende der DDR von dem neuen Besitzer "VEB Denkmalpflege Cottbus" genutzt wurde und in Betrieb war. Zu diesem Zweck wurde die Elektroinstallation des Sägewerks etwas modernisiert, wohingegen die elektrische Anlage der Mahlmühle und der Ölmühle auf dem Stand von 1924 geblieben war und entsprechend verschlissen und gefährlich (Drahtleitungen mit Baumwollisolierung und Blechrohrummantelung, Verteilerdosen aus Blech usw.)
Ein generelles und für mich später großes Problem war der Transmissionsantrieb in allen drei Mühlen (Mahl-, Öl- und Sägemühle), weil die meisten der zahlreichen und viele Meter langen ledernen Flachtreibriemen entweder nicht mehr vorhanden oder morsch bzw. brüchig und nicht mehr zu gebrauchen waren.
Im Holzschuppen an der Laasower Straße befanden sich etliche ungesäumte Bretter (hauptsächlich Erle und Eiche), die aber bei der Wertermittlung der Mühle 1990 wohl keine Rolle gespielt haben. Die Bretter haben uns später gute Dienste geleistet bei der Mühleninstandsetzung.
Wäre der Versuch der Gemeinde von 1990 zum Kauf der Mühle geglückt, hätte die Gemeinde eine flügellose Ruine mit kaputter und unvollständiger Einrichtung erworben.
Fortsetzung folgt