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Also da wird bei Grabungsarbeiten an einer Wassermühle ganz zufällig der Bodenstein eines Kollerganges wiedergefunden, den man angeblich 1891aus der seinezeitigen Ölmühle entfernt hat. Auch einen Läuferstein hatte man zuvor schon gefunden. Nun sagt ein Verantwortlicher der Mühle:
Zitat von ForumRomanumIch bin mir sicher, dass wir auch noch den zweiten Stein finden werden und dann ist die Ölmühle fast wieder komplett.
Also ich bin ja kein Ölmüller und habe wenig Ahnung von Ölmühlen. Aber ich war schon mal in Zaanse Schaans und glaube mich zu erinnern, dass die Einrichtung der dortigen Ölmühle in "De Zuiker" nicht nur aus einem Kollergang bestanden hat.
Liege ich jetzt komplett daneben, oder geht man jetzt bei der Reko von Ölmühlen etwa den gleichen Weg wie bislang bei vielen Kornmühlen praktiziert:
Schrotgang = komplette Mahlmühle, ergo Kollergang = komplette Ölmühle?
Also so, wie ich Jan bisher im "ollen Forum" kennen gelernt habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass er in Bezug auf Ölmühlen ein Anhänger der "voll betriebsfähig mit 1 Steinkran" Fraktion ist. Auch wenn er sicher kein 100%-Vollblut-Ölmüller ist, wird er wohl nicht denken, dass man mit 1 Kollergang und 1 Sack Altländer Oliven echtes Wümme-Gold super na(t)iv extra-Öl (bio!) herstellen kann.
Aber wart mal ab, vielleicht findet er ja neben dem letzten fehlenden Kantstein auch noch die verbuddelten Reste des Getriebes, der Röste und der hydraulischen Stempelpresse - und dann gibt's für den Olivenanbau auf dem Geestrücken kein Halten mehr... allein das Gerücht wird schon die Rohfruchtpreise selbst bei uns in Stade kräftig in die Höhe drücken!!!
Aber mal ne ernste, also seriöse Frage zwischendurch: wie ist eigentlich die Rechtslage in Niedersachsen, wenn man solche Bodenfunde macht. Muss dann nicht eigentlich z.B. durch den Landes- oder Kreisarchäologen (?) kompetent eine Grabung durchgeführt werden? Als grabungstechnischer Laie vernichtet man doch achtlos Unmengen von wertvollen Spuren des möglichen Bodendenkmals wenn man mit dem Bagger so einen Stein hebt.
Zitat von ultratrieurAber mal ne ernste, also seriöse Frage zwischendurch: wie ist eigentlich die Rechtslage in Niedersachsen, wenn man solche Bodenfunde macht. Muss dann nicht eigentlich z.B. durch den Landes- oder Kreisarchäologen (?) kompetent eine Grabung durchgeführt werden? Als grabungstechnischer Laie vernichtet man doch achtlos Unmengen von wertvollen Spuren des möglichen Bodendenkmals wenn man mit dem Bagger so einen Stein hebt.
Nachdenkliche Grüße Flrian
Habe für dieses Thema mal einen eigenen Fred eingerichtet: