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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 552 mal aufgerufen
 Windmühlen
Schmiede



Beiträge: 509

27.09.2010 13:45
Stahlrutenbau nach holländischen Richtlijnen Zitat · Antworten

Was vielleicht einige Besucher interessieren wird:
In Deutschland gibt's keine technische Dokumentation zur Erstellung von Stahlruten.
Hierzu "können" die holländischen Richtlijnen herangezogen werden

Vorsicht!!
Der Hersteller ist verpflichtet, die kompletten Unterlagen zu verwenden und in der Dokumentation für die neu erstellten Ruten zu nennen.

Leider ist das den Mühlenspezialisten aus Norddeutschland nicht geläufig!

Wenn es mit der Herstellung losgeht, muss vorab eine technische Zeichnung erstellt werden.
Jedes einzelne Blech ist zu dokumentieren. Der verarbeitende Betrieb kann ohne diese Zeichnungen sowieso nichts anfertigen.
Die Bleche zum Erstellen der Kästen dürfen nicht mechanisch (Schlagschere/Stanzen) oder thermisch (Acetylen und Sauerstoff) bzw. (Plasma) erstellt werden.
Auch gekanntete Profile sind nicht zulässig!

Zu verwenden sind Verfahren, in denen es zu keiner größeren Gefügeveränderung kommen kann.
(Lasertechnik/Wasserstrahltechnik)
Wenn der Betrieb technisch und personell für die Erstellung solcher Baugruppen zugelassen ist, kann es losgehen.
Das Zusammenstellen und schweißen der Bleche, erfolgt natürlich nach einem den Richtlijnen zu entnehmenden Plan.
Dies ist auch zu dokumentieren.

Bitte jetzt nicht einfach zusammen heften und dann verschweißen!
Natürlich gibt es auch hierfür eine sehr genau einzuhaltende Richtlinie!
Fragt hierzu einen Schweißfachingenieur oder einen Schweißfachmann. Der Schweißfachingenieur muss am Schluss sowieso für das Werk unterschreiben.
Ohne diese Unterschrift haben die Ruten nur den reinen Materialwert mit Arbeitskosten.
An eine Windmühle dürfen sie nicht geschraubt werden!

Hingegen der Meinung eines Mühlenspezialisten, ist das schweißen nur in absolut geschlossenen Räumen zulässig!

Im alten Forum hat mal jemand behauptet, das eine Schweißnaht nach ihrem Äußeren zu beurteilen ist!
Das ist absoluter Quatsch!! Nicht's, und kein Mensch dieser Erde ist dazu in der Lage!!
Das ist absoluter Blödsinn!

Wird nach Fertigstellung der Ruten, ein unabhängiges Prüfinstitut mit der Prüfung der Schweißnähte beauftragt, prüft das Unternehmen nur ob Einschlüsse oder Bindefehler vorhanden sind.
Die Einhaltung der Richtlinien werden nicht geprüft.
Somit nicht relevant für eine Genemigung zum Einbau der Ruten in eine Windmühle.

Anfang 2009 habe ich in Norddeutschland den Einbau von Stahlruten beobachtet.
Ich hatte die Möglichkeit die Stahlruten aus unmittelbarer Nähe zu begutachten.
Bei einer Schweißnaht habe ich eine Breite von ca.6,5cm festgestellt.
Entstanden ist diese Breite wohl aus dem Missstand, das der Prüfer immer wieder Fehler festgestellt hatte und der Betrieb die Fehler ausgeschliffen und neu verschweißt hat.

Das ist natürlich alles andere als zulässig!

Zum Schluss muß der Hersteller dem Endkunden aller Dokumentationen zur Verfügung stellen, das beinhaltet auch die Zertifikate über die Eignung des Betriebes.

Jetzt möchte ich mal sehen, welcher Betreiber oder Verein das bringen kann.

Mich würde auch interessieren, welcher Hersteller 21,6 Meter COR-TEN Stahlruten für 12.500,- Euro netto herstellen kann. Natürlich nach Richtlinie mit allen erforderlichen Dokumenten.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

27.09.2010 16:14
#2 RE: Stahlrutenbau nach holländischen Richtlijnen Zitat · Antworten

Hallo nach Melle,

sind denn die "neuen Richtlinien" in NL schon publiziert und in Kraft? Vor ein paar Monaten schrieb mir Walter Vaags, dass er zwar schon danach produziert, sie jedoch noch nicht gelten...

Die Frage wäre ohnehin, wie man diese Richtlinien handhabt. Als Teil des Kaufvertrags in den AGB definieren? Geht das? Hat das schon jemand in D gemacht?

Die andere Frage ist, welche Regeln in D automatisch greifen. Sind Ruten Maschinenteile bzw. eine "unfertige Maschine" im Sinne der EU-Maschinenrichtlinie? Oder handelt es sich um Bauprodukte, die der entsprechenden Richtlinie unterliegen? Oder ist das alles ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um eine neue Maschine handelt, sondern nur um den baugleichen Ersatz eines nicht relevanten Teils an einer Gesamtmaschine, die vor Inkrafttreten der jeweiligen Richtlinien in Verkehr gebracht wurde?

Was ist besser - wo sind die Vor- und Nachteile? Und wie sieht das mit der Gewährleistung aus? Ein Jahr, zwei Jahre oder fünf Jahre???


Mal wieder Fragen über Fragen, die ich durchaus ernst meine, zu denen ich aber nirgendwo Antworten bekomme! Hat jemand von Euch in letzter Zeit Ruten oder komplette Flügel gekauft? Was wurde da vereinbart?

Grüßli

Flrian



Flo der Liebe

Schmiede



Beiträge: 509

27.09.2010 18:14
#3 RE: Stahlrutenbau nach holländischen Richtlijnen Zitat · Antworten

Hallo nach Stade bzw. HH

Der Technische Überwachungsverein (TÜV) sagt deutlich, dass die holändischen Richtlinien durchaus als Grundlage zur Fertigung von Stahlruten gelten.
Natürlich sollten immer die aktuellen Richtlinien angewandt werden.

Aber auch nach den alten Richtlinien sieht es in Deutschland nicht anders aus.
Der Hersteller ist unumgänglich an die Richtlinien bzw. im weitesten Sinne an deutsche Richtlinien für dynamisch beanspruchte Bauteile gebunden.
Die Richtlinien fürs Schweißen sind ohnehin einzuhalten.

Das es bei historischen Windmühlen kein Anspruch auf Richtlinien gibt, wird hier in Norddeutschland den Betreibern von Windmühlen erzähl.

Als Sicherheit würde eine Röntgen bzw. Durchstrahluntersuchung durch ein anerkanntes Prüfinstitut genügen, ist vollkommener Quatsch.

Eine Durchstrahluntersuchung belegt doch nur die vorhandenen Fehler in einer Schweißnaht.

Eine Schweißnaht muss nicht unbedingt fehlerfrei sein. Es liegt an dem Auftraggeber mit was für einer Fehlergröße er das Werk, akzeptiert!

Bei dynamisch beanspruchten Bauteilen sollte Fehlergröße allerdings klein sein.
Im Kaufvertrag ist die akzeptable Fehlergröße festzuhalten.

Alte Betriebe haben einen Bestandschutz, der aber nicht von einem sicheren Betrieb entbindet.
Wenn alte Maschinen betrieben werden, sind diese den neueren Richtlinien anzupassen.
Meistens handelt es sich um Maschinen zu denen nur ein bestimmter Personenkreis zugang hat.
Bei einer historischer Mühle sieht es ein wenig anders aus!

Im Vertrag sollte genau festgelegt werden, das die holändischen Richtlinien als Grundlage zur erstellung der Ruten gefordert ist.

Dies ist auch in einigen Ausschreibungen gefordert aber in der Ausführung nicht vollzogen worden.

Ein prüfendes Organ gibt es nicht! Es wird von Beratern mit langjähriger Erfahrung gesprochen und Betreiber bzw. Vereine werden so in die Irre geführt.

Meine Frage, wer ist den bei einem Unfall, der durch den Betrieb seiner Maschine eingetreten ist, verantwortlich.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

28.09.2010 15:51
#4 Nun mal Butter bei die Fische Zitat · Antworten

Sach mal, Andreas - hast Du das Papier nun oder nicht? Und warum ist Deine Homepage offline und wenn man Dich anruft, kommt nur die Vodafone-Mailbox?

Hast Du Deinen Betrieb an den Nagel gehängt und machst jetzt "in Ziegen" ????


Quelle: Rechtsklick + "Eigenschaften"


Fragen über Fragen...

Grüßli


Flrian



Flo der Liebe

Schmiede



Beiträge: 509

28.09.2010 18:14
#5 RE: Florian der Googel König Zitat · Antworten

Moin Moin,

da hast Du sicher meine alte Nummer aus 49328 Melle Krukumer Strasse 85 angerufen.
Ich bin seit dem 01.08.2010 in 49326 Melle Wellingholzhausener Strasse 71 zu finden.
Mein Telefondienstleister ist OSNATEL.
Und wie jeder weiß, hat die gute Deutsche Telekom den letzten Meter.
Bis heute hat es die Telekom nicht hinbekommen, mir eine Telefonleitung freizuschalten.
Die Telekom behauptet das zu dem Gebäude gar kein Anschluss liegt!
In meinem Büroraum ist aber ein Telefonanschluss und ein anderes Metallbauunternehmen hat auch jahrelang über diese Leitung telefoniert.

Fragen über Fragen.

Ja ich mache jetzt auch in Ziegen!
Das war für unser 500. Kirchweihfest in Gesmold.

Nur zur Sicherheit, damit mein Namensvetter nicht durchdreht, meine Frau heißt nicht Annette!

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

28.09.2010 19:58
#6 Namensvetter? Zitat · Antworten

Na dann lass doch mal hören, wie man Dich denn erreichen kann. Als erfolgreicher Jungunternehmer im Ziegenbusiness wirst Du doch wohl nen Handy ohne nen letzten Meter T-Kabel haben????

Ich würd mich wirklich gern mit Dir über die Rutenrichtlinien unterhalten!

Gruß und GZ!


Flrian



Flo der Liebe

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