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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 34 Antworten
und wurde 2.730 mal aufgerufen
 Allgemein
Seiten 1 | 2
Schmiede



Beiträge: 509

13.10.2010 15:36
Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Rutenrohlinge als Hohlkastenprofil mit Herstellerqualifizierung im bauaufsichtlichen Bereich, einer historischen Windmühle.
Probleme und Streitigkeiten bei der Bauausführung können vermeiden werden!
Fachbetriebe sind für die zu erbringende Bauleistung auszuwählen. Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren ein Regulativ eingeführt, das Schweißfachbetriebe mit einer entsprechenden Fachkompetenz fordert und die Erfüllung spezieller Anforderungen durch eine besondere Art der Herstellerqualifikation dokumentiert.
Es gilt die gesetzlichen Forderungen deutlich und nachvollziehbar zu machen. Der Kunde soll einen klaren Bezug zu geltenden Vorschriften und Normen sowie deren Zusammenwirken erhalten.

Für die Ausführung öffentlicher Bauaufträge wird grundsätzlich der Bezug zur Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) hergestellt. In den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind die Anforderungen nach DIN 18335 für Stahlbauarbeiten und die DIN 18360 für Metallbauarbeiten enthalten. Beide fordern für die Ausführung von Schweißarbeiten an dynamisch beanspruchten Bauteilen die Beachtung der DIN 18800-7:2008-11 Klasse E.
Speziell im Stahlrutenbau für historische Windkraftanlagen und Anlagen die nicht unter Leistung drehen, kann ein Auftraggeber von seinem Lieferanten die Vorlage einer Herstellerqualifikation der Klasse E verlangen. Die vertraglichen Forderungen ist privatrechtlicher Natur und gelten in jedem Fall!

Grundlage für die Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die Bauordnung. Da diese in jedem Bundesland einzeln erlassen wird, soll hier auf die Musterbauordnung (MBO) Bezug genommen werden. Gemäß § 17 Abs. 5 MBO müssen Hersteller bestimmter Bauprodukte und Anwender bestimmter Bauarten einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Personal und geeignete betriebliche Einrichtungen verfügen.
Um welche Bauprodukte es sich handelt und für welche Bauarten dies zutrifft, regelt die Bauordnung nicht. Hierzu wurde die Hersteller- und Anwenderverordnung (HAVO) erlassen.
Hierin heißt es: Für die Herstellung nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile wie Eisenbahn- und Straßenbrücken, Antennentragwerke, Kranbahnen, Stahlschornsteine, Fliegende Bauten und andere dynamisch beanspruchte Bauteile muss der Betrieb über eine Herstellerqualifikation der Klasse E verfügen. Hier sind der Schweißfachingenieur als Schweißaufsicht und geprüfte Schweißer gefordert. Sofern die Anforderungen nach DIN EN ISO 3834 (alte DIN EN 729) vom Betrieb erfüllt werden und die Betriebsprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle ein positives Ergebnis zeigt, stellt die Prüfstelle eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist maximal 3 Jahre gültig und wird für den Betrieb bzw. dessen Fertigungsstätte ausgestellt. Neben dem Herstellernamen und Fertigungsort, der Klassifikation, den Werkstoffen, Schweißprozessen und der Geltungsdauer wird die verantwortliche Schweißaufsichtsperson ( Schweißfachingenieur) in der Bescheinigung genannt.
Die in der Herstellung beauftragten Schweißer müssen am Tag der zu erstellenden Schweißung über eine gültige Schweißerprüfbescheinigung verfügen. Die Gültigkeit der Schweißerprüfbescheinigung beträgt nur 2 Jahre!

Der Autraggeber sollte vor Bestellung der Stahlruten, die gültige Herstellerqualifikation der Klasse E und die gültigen Schweißerprüfbescheinigungen vom Hersteller bzw. Lieferant der Stahlruten einfordern!


Der Koordinierungsausschuss der anerkannten Stellen für Metallbauten im bauaufsichtlichen Bereich (KoA) hat ein Verzeichnis fast aller Betriebe mit gültigem Eignungsnachweis / gültiger Herstellerqualifikation anerkannter Schweißfachbetriebe ins Internet gestellt. Insbesondere für beschränkte Ausschreibungen oder für öffentliche Beschaffungen lassen sich hier gezielt qualifizierte Betriebe finden.

Der Betrieb der die Ruten an der Windmühle montiert, sollte seine fachliche Kompetenz durch den Eintrag in der zuständigen Handwerksrolle, dem Auftraggeber, mit der Handwerkskarte bestätigen.

Der Betrieb sollte auch die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft dokumentieren! Alte Gefahrklasse 8,5 für Hochbau aller Art! Neue Gefahrklasse 16,1 für Hochbau aller Art!

Es besteht für den Bauherrn die Verpflichtung Fachkräfte mit dem Bau zu beauftragen, sofern der Bauherr selbst nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringt.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
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Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Askop
Administrator


Beiträge: 610

19.10.2010 18:52
#2 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Lieber Andreas,

ich finde Deine Ausführungen ziemlich einseitig, denn Flügel und Ruten bestehen nicht nur aus Schweißnähten!

In der Praxis wird ein Mühleneigner bzw. -bauherr auch nur ganz selten die Rutenrohlinge selber in Auftrag geben bzw. als Einzelleistung bestellen. Meistens wird doch ein komplettes Flügelkreuz als Gesamtpaket geordert. Dann ist der Rutenbauer nur ein Zulieferer oder Sub-Unternehmer für den HAN.

Glück zu!

Schmiede



Beiträge: 509

19.10.2010 19:24
#3 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Ich dachte das hätte ich sehr ausführlich erörtert!
Es ist absolut, egal wie viele Leute dazwischen hängen!
Der Letzte ist der Endkunde und der ist in der Verantwortung!
Das Thema habe ich im anderen Forum schon entlos durchgekaut!

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Jana



Beiträge: 288

12.04.2011 16:57
#4 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Der Autraggeber sollte vor Bestellung der Stahlruten, die gültige Herstellerqualifikation der Klasse E und die gültigen Schweißerprüfbescheinigungen vom Hersteller bzw. Lieferant der Stahlruten einfordern!

Selbst wenn ich da jetzt noch einmal anfangen würde rumzustochern wäre es doch zu spät! Die Ruten sind schon geliefert, montiert und bezahlt. Wir können doch nur noch das rumgeeier mit den Jalousien klären. Wenn der TüV so viel Beweiskraft hat, dass er sagen kann: Ne, das ist keine fachgerechte Leistung, dann könnten wir sagen - die haben wir aber bestellt und bezahlt und fordern damit Nachbesserung, aber nicht auf unsere Kosten.

Am Ende will ja keiner Sturm im Wasserglas, sondern eine einvernehmliche Lösung für den letzten kleinen Schritt.

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

Schmiede



Beiträge: 509

12.04.2011 17:46
#5 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat von Jana
Am Ende will ja keiner Sturm im Wasserglas, sondern eine einvernehmliche Lösung für den letzten kleinen Schritt.

so ist es wohl am Besten und der Hersteller ist wieder einmal fein raus. Warum quengelt jeder an der Wursttheke und am Brötchenstand?

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Achim



Beiträge: 232

12.04.2011 19:56
#6 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Den Rutenbauer der Syrauer Windmühle habe ich im genannten Verzeichnis der anerkannten Schweißfachbetriebe gefunden.
Es wird Klasse D nach DIN 18800-7 genannt. Was bedeutet das jetzt für den Laien?
Wenn ich vor einer Operation stehe, sollte ich mir von den Ärzten auch alle Nachweise für ausreichende Qualifikation
vorlegen lassen? Müsste die Fa. nicht wissen was sie darf und was nicht? Der Auftraggeber ist da doch überfordert.
Aber nach Deutschem Recht ist das vielleicht wirklich so!

Achim, Syrau im Vogtland

Achim
aus dem Vogtland

Askop
Administrator


Beiträge: 610

12.04.2011 20:31
#7 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat von Achim
Müsste die Fa. nicht wissen was sie darf und was nicht?

Diese Frage hilft in dem Falle nicht viel. Natürlich darf die Firma das. Ich wette, dass die Schweißnähte allesamt ordnungsgemäß und TÜV-gerecht hergestellt wurden!

Aber eine ganz andere Frage ist, ob die Firma das auch kann, also Flügel konstruieren kann; und hier liegt m.E. der Hund begraben.

Ich kann die Firma ja verstehen: das war sicherlich ein lukrativer Auftrag. Außerdem bringt es auch Renommé und eventuell Folgeaufträge. Aaaaaber ... die Firma hätte so ehrlich sein sollen und sagen: Davon haben wir keine Ahnung. Nicht vom Schweißen, aber vom Flügelbau. Und an dieser Stelle haben sie m.E. gemauert, um den Auftrag nicht zu verlieren. Doch das ist nach deutschem Recht nicht verboten!

Leider trifft man dieses Problem heutzutage recht häufig an bei der Restaurierung historischer Mühlen. Da werden Aufträge an Tischler, Zimmerleute, Stahlbauer usw. vergeben mit der Vorgabe: macht mal! Aber es wird dabei vergessen, dass der Mühlenbau ein hochspezialisiertes Handwerk war und ist, dessen Wissen heute weitgehend verloren gegangen ist. Das scheint mir der Hauptgrund zu sein, warum bei keiner anderen Denkmalsgattung derart viel gepfuscht wird wie bei den historischen Mühlen.

Es kommt hinzu, dass auch der Auftraggeber meist nicht über das erforderliche Fachwissen verfügt und deshalb keine fachlich versierten Vorgaben an die ausführende Firma machen kann. So muss man dann darauf hoffen, dass es schon irgendwie richtig sein könnte. Doch allzu oft ist das leider nicht der Fall ... wie eben grade wieder in Syrau.

Obwohl es in Deutschland einen Mühlendachverband (DGM) und in jedem Bundesland einen Ableger davon gibt (z.B. sächsischer Mühlenverein), funktioniert die fachlich beratende Begleitung und Aufsicht der Mühlenrestaurierungen leider gar nicht. Deshalb ist es kein Wunder, wenn solche Sachen immer wieder passieren undauch weiterhin passieren werden. Zumal auch die Debnkmalschutzbehörden von der technischen Seite einer Mühle überhaupt keine Ahnung haben und auch nicht helfen können und nicht wollen.

Traurig, aber wahr!

Wer eine Mühle restaurieren/rekonstruieren will und selber fachlich keine Ahnung hat, der sollte sich an wirkliche Mühlenbauspezialisten wenden und nicht an irgend welche Leute oder Firmen, die meinen: das haben wir zwar noch nie gemacht, aber das können wir auch. Noch schlimmer sind die selbsternannten "Mühlenspezialisten" bzw. Leute, die sich für solche ausgeben.

Wer eine Brille braucht, geht doch auch nicht zum Glaser, oder? Aber das Beispiel hinkt wohl, denn der Glaser würde vermutlich ehrlich sein und bestimmt nicht sagen: Klar, mache ich, egal, ob der Mensch mit meinem Fensterglas besser sehen kann. Hauptsache, ich bekomme mein Geld ... und nach mir die Sintflut!

Glück zu!

Jana



Beiträge: 288

12.04.2011 20:51
#8 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Hallo Schmiede,
ich verstehe ja was du meinst. Nur in unserem Superbürokratischen Land gibt es halt Gesetze (an die muß ich mich halten) und Richtlinien (wo ich weiß, dass ich keine Probleme habe, wenn ich mich daran halte.) Sicherlich ist es auch richtig, wenn man im Voraus soviel wie möglich versucht abzuklären. (Ob hier die Hinweise der Mühlenfreunde von der GF ausreichend berücksichtigt wurden, sollte im Betriebsausschuss auf alle Fälle auch geklärt werden.) Nur wenn es keine gesetzliche Grundlage bezügl. der Anforderungen an die ausführende Firma gibt, wogegen sollen wir vorgehen? Es bleibt dann nur die Einsicht, dass wichtige Kriterien bei der Auftragsvergabe übersehen wurden. Hätten wir noch eine Mühle, könnten wir es das nächste mal besser machen. In unserem Fall müßen wir halt zusehen wie wir eine ordentliche Nachbearbeitung bekommen. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die Firma vom Wissensstand her in der Lage ist ein ordentliches Endprodukt abzuliefern.

Es wäre sicherlich auch besser, wenn gleich bei der Beantragung von Fördermitteln bestimmte Kriterien für die Vergabe festgelegt wären. Vielleicht wäre es mal ein Projekt an dieser Stelle mit den Vergabestellen (SAB...) in Kontakt zu treten. Wenn im Voraus eindeutig feststeht, welche Nachweise beigebracht werden müssen, dann können Fehler aus Unwissenheit vermieden werden.

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

Schmiede



Beiträge: 509

12.04.2011 20:51
#9 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat von Achim
Der Auftraggeber ist da doch überfordert.

Hallo Achim, das ist das Problem!

Für die Erstellung der Stahlruten benötigt der Hersteller die Herstellerqualifikation Klasse E für dynamisch beanspruchte Bauteile. Es ist völlig, egal ob sich das Flügelkreuz das ganze Jahr dreht oder nur einmal. Es liegt schon durch einfache Windlasten eine dynamische Belastung vor. Der Hersteller ist verpflichtet, dem Kunden die Herstellerqualifikation mit allen Konstruktionsunterlagen auszuhändigen. Das beinhaltet Materialnachweise, Konstruktionspläne, Fertigungspläne usw.
Wenn euer Hersteller den großen Eignungsnachweis Klasse D besitzt, weis der genau, was er auszuhändigen hat. Und wen er es nicht getan hat, dann ist das fragwürdig. Nehmt euch die Zeit und fragt beim TÜV nach. Die Herren und Damen vom örtlichen Bauamt sind mit der Sache überfordert.

Nachtrag an Jana:

Die Flügelanlage mit allen Nebenaggregaten ist der wesentliche Bestandteil einer Mühle.
Da kann ich als Hersteller nicht sagen wir bauen irgendwas. Die Betriebssicherheit muss gegeben sein. Eure Mühle ist für die Öffentlichkeit zugänglich da gibt’s kein Wenn und Aber. Der Hersteller ist verpflichtet vor beginn der Arbeiten sich Sachkunde zu verschaffen, um eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung zu gewährleisten. Und das hat er wohl nicht gemacht. Jedenfalls hat er die Unterlagen zu den gefertigten Stahlruten nicht ausgehändigt. Sollte der Hersteller nicht über den Eignungsnachweis verfügen, hat er sich strafbar gemacht und ist entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen. Ihr könnt jetzt natürlich den Kopf in den Sand stecken und schmollen. Sollte in 5 oder 10 Jahren etwas passieren, wird euch das Thema schnell wieder einholen.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Jana



Beiträge: 288

12.04.2011 20:58
#10 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Für die Erstellung der Stahlruten benötigt der Hersteller die Herstellerqualifikation Klasse E für dynamisch beanspruchte Bauteile.

Hallo Andreas!

Bitte gib mir einen Hinweis wo das gesetzlich geregelt ist! Wir laufen sonst gegen die Wand.

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

Schmiede



Beiträge: 509

12.04.2011 21:17
#11 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Ganz einfach in die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) schauen.
Florian nennt als erfahrener staatlich geprüfter Mühlenbautechniker die MRL. (Maschinenrichtlinie)
Flo und ich kabbeln da noch ein bisschen, sind uns aber in der Grundfrage einig!!
Genau beschrieben habe ich das in meinem speziellen "Mühleisen"-Forum. Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich.

Das geht hier ja ab wie Schmidts Katze!
Was der Klaus schreib ist absolut deckungsgleich mit meinen Erfahrungen.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Jana



Beiträge: 288

12.04.2011 21:35
#12 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Bitte nicht verzweifeln. Ich bin eine Kauffrau keine Handwerkerin. Ist das ein Gesetz??? Für meine Tätigkeiten ist z.B. ganz genau im Steuerberatergesetz geregelt, was ich darf und was nicht. Daran ist unter anderem geknüpft ob meine Haftpflichtversicherung bei einem eventuellen Schaden zahlen würde. Außerdam kann ich von der Kammer abgemahnt werden, wenn ich dagegen verstoße. Ist die VOB dem gleich zusetzten? Ich würde auch gern mal Florians Meinung dazu wissen.

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

Jana



Beiträge: 288

12.04.2011 22:11
#13 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Nachtrag: Die Maschinenrichtlinie ist eine Richtlinie der EU - somit Gesetz. Ich habe nur mal "Hersteller" als Suchbegriff eingegeben.... ich verstehe nicht, warum bei Fördermittelsachen darauf kein Wert gelegt wird????

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.04.2011 06:12
#14 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Moin Leute - wäre ich nicht ohne I-Net in der dunkelsten chinesischen Einöde (ich winke mal zwischendurch nach Nord-Korea rüber ), hätte ich mich wohl schon früher eingeklinkt...

Was mich an der bisherigen Diskussion etwas stört, sond so Allgemeinplätze wie "macht er sich strafbar"... tut er m.E. nicht, wenn er z.B. mit einem Befähigungsnachweis D Arbeiten ausführt, die dem Bereich E zuzuordnen sind. Der Betrieb kann das so lange tun, bis irgendwann mal die Haftungsfrage eintritt. Damit meine ich nicht die Haftung für schlechte Funktion oder geringe Leistung sondern die Haftung im Schadensfall. Ganz konkret die Fragestellung: wer bezahlt die Erwerbsunfähigkeitsrente für den vom Flügel halb Erschlagenen. Wenn es da zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann es durchaus eine Rolle spielen, ob der Hersteller überhaupt für die Arbeiten qualifiziert war. Das kann nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Schuldfrage ganz eindeutig vom Betreiber in Richtung Hersteller verschieben. Genauso die fehlende Dokumentation mit Heinweisen für Revision und Wartung. Fehlt dem Hersteller die Qualifikation für die Herstellung des Maschinenteils und er fertigt trotzdem, macht das bei der Klärung der Schuldfrage zudem ggf. den Unterschied zwischen "fahrlässig", "grob fahrlässig" oder gar "vorsätzlich" aus. Da kommt dann in der Tat auch das Strafrecht zum Einsatz, so denn eine Staatsanwaltschaft überhaupt einen Anfangsverdacht erkennt und konsequent ermittelt - das aber wie gesagt erst im Schadensfall und nicht einfach, weil da funktionsunfähige Flügelattrappen an der Mühle hängen.

Noch ein Wort zu den Fördergeldern: Wenn man sich anschaut, aus was für Töpfen Mühlen zumeist gefördert werden, dann ist doch sonnenklar, dass diese Behörden keinerlei Fachkompetenz in Sachen Mühlentechnik und Nebengebieten haben. Gefördert wird ja im Regelfall nicht die Mühle sondern irgend ein abstrakter Zweck, der mittels Mühlensanierung erreicht werden soll...
Ganz praktisch läuft die Qualitätskontrolle der Maßnahme meist so, dass der Geförderte bestätigt, "fachgerecht auszuführen" - tut er bzw. die von ihm beauftragten Betriebe das nicht, liegt der schwarze Peter bei ihm. Ich vermute, dass das in Syrau ähnlich war?

Zuletzt noch zum Vertragsverhältnis mit Eurem Flügelbast... äh ich meine Flügelbauer: die zentrale Frage ist doch, wie der Auftrag seinerzeit aussah. Was genau wurde denn bestellt? Lassen sich Abweichungen feststellen zu dem, was geliefert wurde, kann vielleicht noch reklamiert werden... Da spielt dann auch die Frage rein, ob es denn eine Bauabnahme gab und wenn ja, wie die protokolliert wurde...


Na denn, ich tobe mal zurück auf meine Baustelle - die Rinder der VR China brüllen nach Rauhfutter!!!



Flo der Liebe

Jana



Beiträge: 288

13.04.2011 08:29
#15 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Ich für meinen Teil werde halt darauf bestehen, dass der Eigenbetrieb sich genau diese Nachweise vom Hersteller geben läßt. Da müssen sie sich halt eine Platte machen. Und das nach Abstellung der von den Mühlenfreunden eh schon angezeigten Mängel noch eine Abnahme von qualifizierter Stelle erfolgt (ob das nun der TüV wird oder eine renomierte Firma mit allen Befähigungsnachweisen an dieser Stelle dahingestellt. Das muß die GF entscheiden.)
In alles andere möchte ich mich nicht weiter reinsteigern. Das weiß ich nämlich nicht wo ich anfangen oder aufhören soll und ihr müßtet ganz viel .

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.04.2011 10:36
#16 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Nicht reinsteigern ist schonmal ein positiver Ansatz - allerdings muss man aber auch mal sehen, dass da unser aller Steuergeld verballert wurde. Somit sehe ich da schon eine gewisse moralische Verpflichtung, sich da hinter zu klemmen und den durch mangelnde Struktur geschuldeten Schwachsinn immer wieder anzuprangern. Ihr seid in Syrau wirklich nicht allein - Ähnliches (vielleicht nicht immer so offensichtlich) passiert an jeder zweiten öffentlich geförderten Mühle in Deutschland. Und immer wieder liegt's daran, dass die einen Laien dank Förderung durch andere Laien Aufträge an dritte Laien vergeben, deren Bauleistungen dann von viert- oder fünftklassigen Laien abgenommen werden. Und erst wenn sich das Wunderwerk des Herrn X, Y oder Z (Z. ???) in Einzelteile zerlegt, geht das Geschrei los. Das Kuriose ist, so lange nix Ernstes passiert ist, gelten diejenigen, die den Schwachsinn sehen und anprangern als die notorischen Nörgler, Besserwisser, Querulanten (Danke Jochim!) oder selbsternannten Fachleute...

OK OK, ich hör schon auf...

Also, wie machen wir konstruktiv in Syrau weiter. Irgendwie muss man Euch doch helfen können, oder? Was genau wollt Ihr denn? Ordentliche Flügel, die aussehen wie Flügel und so arbeiten wie Flügel. Und dann? Mit welchem Ziel und Zweck? Gaudi? Arbeit? Vorführung?

Grüßli



Flo der Liebe

Jana



Beiträge: 288

13.04.2011 13:58
#17 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Hallo Flo,

Zum Glück kann (und will) ich ja lesen. Insofern ist mir in den letzten Tagen vieles klar(er) geworden. Da ich (erblich bedingt ) auch nicht der Mensch bin, der Probleme auszusitzen gedenkt, werde ich meinen derzeitigen Kenntnisstand auf Grundlage der MBR unseren Ausschußmitgliedern, einschließlich der GF des Eigenbetriebes, schriftlich mitteilen. Mit der Bitte, dass sich alle bis zur nächsten Ausschußsitzung selbst einmal ausführlich mit dem Thema auseinander setzten mögen. In dieser Sitzung müssen wir uns dann über die weitere Vorgehensweise einigen. Meine Empfehlung kann nur sein, die in der MBR geforderten Nachweise vom Hersteller einzufordern und auf eine "ordentliche Abnahme" durch befugte Dritte zu bestehen. Bis dahin sollte die Mühle aber tatsächlich nicht losgelassen werden. (Ist nicht schön für den 26.04.11 aber ich denke es ist notwendig.)

Grundsätzlich war es nicht geplant, dass die Flügel nur Schmuck sein sollen. Das Motto war: "Und sie dreht sich doch." Auch wenn wir keinen laufenden Produktionsbetrieb haben, muß aber trotzdem abgesichert sein, dass z. B. bei Schauvorführungen niemand zu Schaden kommen kann. Insofern möchte ich die Sache zum Ende hin vielleicht doch noch in etwas geordnetere Bahnen lenken.

Was die Fördermittel angeht bekomme ich genau so Hals wie du. Aber hier stinkt der Fisch schon am Kopf und es kann nur erklärtes Ziel sein, dass für zukünftige Projekte auf solche Bestimmungen wirklich Wert gelegt wird. Ansonsten sind solche Gesetzeswerke nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben sind und unsere europäischen Parlamentarier haben umsonst (Steuer)gelder für die Abstimmung dieser Richtlinien bekommen.

Nimm das mit den Dauernörglern nicht als Vorwurf - manchmal gibt es doch die eine oder andere wachsame Seele die aufhorcht und handelt. Und dann hat sich das ningeln schon gelohnt.

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

ultratrieur



Beiträge: 2.209

13.04.2011 14:48
#18 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat
Grundsätzlich war es nicht geplant, dass die Flügel nur Schmuck sein sollen. Das Motto war: "Und sie dreht sich doch." Auch wenn wir keinen laufenden Produktionsbetrieb haben, muß aber trotzdem abgesichert sein, dass z. B. bei Schauvorführungen niemand zu Schaden kommen kann.

Guter Ansatz das! Wenn man sich anschaut, was die MRL (so das gängige Kürzel für das Ungetüm Maschinenrichtlinie) als Maschine definiert, dann hat das nichts mit Produktion zu tun. Es geht um den Zusammenbau von Teilen, von denen mindestens eines nicht nur durch menschliche Muskelkraft beweglich sein muss. Und auch wenn irgendwelche Amtsheinis Dir versuchen werden, das Gegenteil zu erzählen - ein Satz Windmühlenflügel ist in diesem Sinne eine Maschine... allenfalls kann man noch darüber diskutieren, ob es sich vielleicht um eine unvollständige Maschine handelt... aber der Streit ist dann marginal.

Was ich an der ganzen Situation rund um die Mühlen nicht verstehe ist, warum das so ganz anders läuft als z.B. bei ebenso öffentlich geförderten Straßen. OK, da wird zuweilen auch am Bedarf vorbei gebaut und man bekommt den Eindruck, dass nur das Straßen bauende Gewerbe gefördert werden sollte weil z.B. am Weg gelegene Betriebe nach der Baumaßnahme keine Langholztransporter mehr auf's Grundstück bekommen... aber das sind doch Einzelfälle. Meist können die so entstandenen Straßen hinterher das, was sie können sollen und die gängigen Regeln des Wegebaus werden auch zumeist akzeptiert. Warum läuft das bei den Mühlen so anders und warum (das war im Fall Syrau sicher nicht der Fall) profitiert immer wieder eine kleine Klicke von Pfuschern von diesen öffentlichen oder halb-öffentlichen Aufträgen?

Fragen über Fragen!!

P.S.: Wenn Du Lust hast, schick mir den Brief an die "Vertreter" ruhig vorab und ich lese mal quer, ob ich in Sachen Richtlinien vielleicht noch etwas hinzufügen oder konkretisieren würde. Ansonsten, toi toi toi!



Flo der Liebe

Achim



Beiträge: 232

13.04.2011 16:46
#19 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Hallo Ultratrieur, das Wort Nörgler, Besserwisser und so, habe ich hier noch nicht gelesen. Aber genau das ist mir hier passiert!!!
Kannst Du hellsehen Ich will vorerst nicht weiter darauf zurückkommen.

Das Problem Jalousien und ev. weiteres, sollten wir aussetzen bis zum Deutschen Mühlentag am Pfingstmontag. Bis dahin soll die Fa. Änderungen und Fertigstellunsleistungen erbringen. Was genau gemacht werden soll, ist für uns unklar. Verträge macht die Gemeindeverwaltung und wir werden sicher nicht wirklich informiert. Jana wird sicher im Betriebsausschuß eine Klärung der offenen Fragen fordern. Sie ist nur beratendes Mitglied, weil kein Gemeinderat. Wir müssen eine Klärung ganz einfach noch verschieben. Die Zeit werde ich aber nutzen.

Die Gemeinde Syrau gibt es seit Neujahr nicht mehr. Sie hat fusioniert mit 2 weiteren Gemeinden und nennt sich jetzt "Gemeinde Rosenbach". Am 17.04.11 wird der neue BM gewählt. Dadurch wird sich hoffentlich grundsätzlich etwas ändern. Hoffentlich werden die Bürger nicht enttäuscht!!! Ich bleibe auf jeden Fall am Ball und werde informieren, wenn es wesentlich Neues gibt.

Glück zu!
Achim, Syrau im Vogtland

Achim
aus dem Vogtland

Askop
Administrator


Beiträge: 610

13.04.2011 17:08
#20 RE: Metallbau im bauaufsichtlichen Bereich. Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Zusammenbau von Teilen, von denen mindestens eines nicht nur durch menschliche Muskelkraft beweglich sein muss.

Okay, also sind heutige (elektrische) Nähmaschinen Maschinen im Sinne der MBR? Aber Omas alte Singer-Nähmaschine mit Fußtretkurbelantrieb ist dann keine Maschine gem. MBR!

So, und nun stelle mer uns mal ganz dumm bzw. spielen mal "Amtsheini" (AH) kontra MBR.

AH: So, hier haben wir also vier Windmühlenflügel (ohne selbstregelnde Jalousien). Sehen sie irgend welche beweglichen Teile?

MBR: Nein, es sind keine beweglichen Teile zu sehen.

AH: Also keine Maschine gem. MBR!

MBR: Nein, nein! Die Flügel selber haben zwar keine beweglichen Teile, aber sie werden am Wellkopf befestigt und dann vom Wind mitsamt der Flügelwelle in der Luft gedreht. Also doch ein Maschine lt. MBR.

AH: Nee nee, Blätter, Zweige und ganze Bäume werden auch vom Wind bewegt, mitunter sogar entwurzelt. Haben Sie schon mal ein im Wind hin und her wogendes Ähren(Getreide)feld gesehen? Sie werden zugeben, dass der im Wind schwankende Baum oder Weizenhalm keine Maschine ist? Dann ist der Windmühlenflügel auch keine Maschine!

MBR: Okay, das klingt logisch. Aber es gibt ja Flügel mit beweglichen Teilen (Jalousieklappen), die durch Wind- und Fliehkräfte gesteuert werden?

AH: Das wäre dann vermutlich eine Maschine. Wenn aber die Klappen ausschließlich von Hand gesteuert werden wie ursprünglich in Syrau, dann wäre es wiederum keine Maschine.

MBR: Wieso, die Flügel drehen sich doch trotzdem im Wind?

AH: Der Wind hat doch damit nichts zu tun! Ob der Wind einen Flügel seitlich wegdrückt zur Drehbewegung oder eine Segeljolle geradeaus schiebt, macht doch keinen Unterschied. Das Segelboot bzw. dessen Segel ist ebenso wenig eine Maschine lt. MBR wie der Mühlenflügel.
MBR: Ja wenn sie meinen? Da muss ich erst mal meinen Gesetzgeber befragen. Oder die Kollegen Andreas und Florian.

Glück zu!

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