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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 925 mal aufgerufen
 Mühlenerhaltung und -betreibung
Askop
Administrator


Beiträge: 610

21.02.2011 12:08
Denkmalschutzbehörde erzwingt per Gerichtsurteil den Rückbau einer nicht denkmalgerechten Windmühlengalerie Zitat · Antworten

Allzu oft werden Mühlen ja leider mit Duldung oder gar Zustimmung der Denkmalschutzbehörden bewußt verunstaltet. Hier mal ein gegenteiliges Beispiel aus Schleswig-Holstein. Das liegt zwar schon ein paar Jährchen zurück, dürfte aber trotzdem noch interessant sein.

Zitat
Die Windmühle wurde 1864 durch den Mühlenbauer Carl Friedrich Trahn (1806–1888) aus Neustadt in Holstein für das Gut Brodau errichtet.

Die als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz stehende Windmühle wurde bis 1960 als Getreidemühle genutzt. Zuletzt wurde sie durch einen angrenzenden Restaurantbetrieb genutzt. Nachdem u.a. eine unsachgemäße Erneuerung der Galerie vorgenommen worden war, kam es zu einem gerichtlich ausgetragenen Streit zwischen dem/den Eigentümer/n und dem Landesamt für Denkmalschutz, in der letzteres obsiegte.
Die abgebrannte Brodauer Mühle

Die Windmühle brannt im November 2005 ab – erhalten blieben lediglich der backsteinerne Unterbau und einige Balken des Mühlenkörpers.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Brodauer_M%C3%BChle

Zitat
Brodauer Windmühle in Schashagen abgebrannt

Die im Jahr 1864 errichtete Holländermühle in Brodau (Kreis Ostholstein) befand sich in unmittelbarer Nähe zur Ostsee in landschaftlich reizvoller Lage. Obwohl das Erdgeschoss gastronomisch genutzt wurde, verfiel die Mühle.

Die Brodauer Mühle in Schashagen nach dem Brand (Brandruine)Brodauer Mühle
Neue Eigentümer gaben an, das Wahrzeichen der Gemeinde Schashagen sanieren zu wollen, jedoch nur, wenn diese aus dem Denkmalbuch entlassen würde. Dieser Bitte folgte das Landesamt nicht. Daraufhin wurde ohne Genehmigung die Galerie unsachgemäß erneuert und der Mühlenberg durch die Errichtung einer umlaufenden Betonmauer zu einem Parkplatz für die Gäste des Restaurants umgebaut. Weder eine Baustillegung, noch eine Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes hielten die Eigentümerin von weiterer Bautätigkeit ab. Nachdem Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde des Kreises am Betreten der Baustelle massiv gehindert wurden, war der Rechtsweg einzige Möglichkeit, die illegalen Arbeiten zu stoppen. Das Urteil im Verfahren gegen die Denkmalschutzbehörde ergab, dass sämtliche nicht genehmigten Maßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand zurück gebaut werden mussten. Nach mehreren vergeblichen Aufforderungen, den Mühlenberg wieder freizustellen und die nicht tragfähige Galerie denkmalgerecht zu sanieren, brannte in der Nacht zum 17. November 2005 die Mühle bis auf die Grundmauern ab. [Text: Berthold Köster]

Quelle: www.schleswig-holstein.de/LD/DE/KulturdenkmaleSH/VerloreneKulturdenkmale/VerloreneKulturdenkmale_node.html#doc129424bodyText4

Brodau 2005
Brodau 2005

Hat vielleicht mal jemand ein Foto von der Mühle vor dem Brand und von der "nicht denkmalgerechten" Galerie?

Allerdings bewegt mich die Frage, ob es vielleicht nicht doch besser gewesen wäre, die Mühle aus dem Denkmalstatus zu entlassen? Das ist doch eh schon keine Mühle mehr gewesen, sondern Gaststätte. Oder ob man die Pseudogalerie vielleicht hätte tolerieren/akzeptieren können so wie z.B. die festgesetzte Windmühlenkappe mit "nicht denkmalgerechten" Dachrinnen und Fallrohren an der Possendorfer Mühle bei Dresden (siehe http://www.saechsische-schweiz.city-map....rfer-windmuehle).

Glück zu!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

21.02.2011 12:32
#2 RE: Denkmalschutzbehörde erzwingt per Gerichtsurteil den Rückbau einer nicht denkmalgerechten Windmühlengalerie Zitat · Antworten

Ja, es ist schon schade um den schönen Achtkant - aus dem hätte man noch was machen können... auf der anderen Seite isses Wurscht, ob diese "Mühle" nun abgebrannt ist oder nicht. Ganz ehrlich - ich ärgere mich so weniger, wenn ich im Vorbeifahren die abgebrannten Reste sehe als früher mit "kompletter" Kneipenmühle. Ich weiß, das ist 'ne unpopuläre Sichtweise und mir würden reihenweise sog. Mühlenfreunde an den Hals springen und was von "Frrrrrööööchh-häät..." rufen, wenn ich das öffentlich zum Besten gebe .



Flo der Liebe

Askop
Administrator


Beiträge: 610

21.02.2011 12:47
#3 RE: Denkmalschutzbehörde erzwingt per Gerichtsurteil den Rückbau einer nicht denkmalgerechten Windmühlengalerie Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Ich weiß, das ist 'ne unpopuläre Sichtweise

Nö, wieso? Hast doch Recht!
Aber vielleicht habe ich ja auch 'ne unpopuläre Sichtweise?

Glück zu!

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