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Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

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Dieses Thema hat 22 Antworten
und wurde 1.581 mal aufgerufen
 Mühlenerhaltung und -betreibung
Seiten 1 | 2
ultratrieur



Beiträge: 2.209

17.01.2011 15:20
#21 Eintrittswahrscheinlichkeit Zitat · Antworten

Zitat
Was ist wahrscheinlicher, daß irgendwo ein Flügel abbricht oder sich ein Mühlstein ohne Metallring in seine Einzelteile zerlegt? Letzteres habe ich zumindest noch nicht gehört in den letzten Jahren.

Mir ist noch gut das Schadensbild des geplatzten Pellsteins bei Lükko Schoof in Greetsiel in Erinnerung. Das ist vielleicht 10 oder 15 Jahre her. Sonst liegt die Schadensfreiheit wohl vor allem daran, dass kein "normaler Mensch" heute mit einem Gang ohne Stahlreifen arbeitet!

Ansonsten ist es zwar ein recht eingängiges Bild, wenn man sich so den fliegenden Fügel vorstellt, der Realität entspricht das nicht wirklich. Zumindest bei Stahlruten läuft das in der Regel so, dass das Kastenprofel an drei der vier Seiten bricht, die vierte biegt sich dann so zurecht, dass die Trümmer zumindest oben hängen bleiben und nicht runter kommen. Im besten Fall findet der Bruch in der unteren Position statt. Der brechende Flügel bleibt einfach unten stehen, wärend die anderen drei sich stetig langsamer werdend nach unten drehen. Wegen der erheblichen Unwucht, kommt das Kreuz so selbst zum Stehen. In Logabirum soll das wohl so gewesen sein, in Alkmaar wohl auch. In Twielenfleth muss der Flügel wohl in einer oberen Position geknackt sein - zumindest sehen die Schäden an der Kappe so aus. Aber auch da ist die Rute noch oben hängen geblieben!

Für die Risikobewertung nach MRL ist es übrigens absolut unerheblich, ob es bei einem Versagen der Sicherheitseinrichtungen zu einem oder zu zehn Todesopfern kommt! Bereits eines ist als nicht akzeptabel einzustufen... die Frage ist dann nur, wie wahrscheinlich das Eintreten des Schadensereignisses ist. Bei korrekt konstruierten und sauber gearbeiteten Stahlruten, die einer regelmäßigen Revision unterliegen, schätze ich das Bruchrisiko im bestimmungsgemäßen Gebrauch als vetretbar gering ein, während beim Naturmaterial Stein niemand "drin steckt" und sicher etwas über die Festigkeit sagen kann.



Flo der Liebe

Ansgar



Beiträge: 441

17.01.2011 15:26
#22 RE: Eintrittswahrscheinlichkeit Zitat · Antworten

Zitat von ultratrieur
Bei korrekt konstruierten und sauber gearbeiteten Stahlruten, die einer regelmäßigen Revision unterliegen

Wie ist das überhaupt, hat jede Windmühle, die in bebauter Umgebung steht, so eine Revision über sich ergehen zu lassen? Gibt ja genug stillstehende Windmühlen mit Flügeln. Und es muß ja nicht immer ein ganzer Flügel sein, der einen am Kopf trifft, Einzelteile tun ja auch weh. :)

CU

Ansgar


Eine Mühle ohne Wasserrad ist keine Mühle.

ultratrieur



Beiträge: 2.209

17.01.2011 16:27
#23 RE: Abbrechende Flügel Zitat · Antworten

Hallo Ansgar,

hier komme ich wieder mit meinem Lieblingsregelwerk, der Maschinenrichtlinie. Der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer der Ruten muss im Rahmen seiner Dokumentationspflicht definieren, was der "bestimmungsgemäße Gebrauch" ist und in welcher Form bzw. in welchen Intervallen eine Inspektion zu erfolgen hat.

Dabei ist es absolut unerheblich, ob die Mühle irgendwo auf dem Acker oder mitten in der Fertighaussiedlung steht. Ob der brechende Flügel nur einen einsamen Bediener, also den Müller oder Mühlenbetreuer erschlägt oder eine Familie beim Sonntagscafé auf der Terrasse nebenan, ist im Sinne der Richtlinie vollkommen egal. Ein Toter ist ebenso inakzeptabel wie zwei, drei oder vier! Eine Rolle könnte aber der Umstand spielen, dass weiter entfernt Stehende noch eine Chance haben, dem fliegenden Teil auszuweichen... bzw. ist auch die Dauer der Exposition gegenüber der Gefährdung mit einzubeziehen. Halten sich ständig und immerzu Leute im Gefahrenbereich auf, ist das etwas anders, als wenn nur der Müller allein da ist - und der ist ja meist relativ ungefährdet im innern der Mühle und nicht genau vorm Flügel im Wind wo der Schrott dann runter segelt, wenn er segelt...

Kurzum: der Betreiber ist im Rahmen seiner Verantwortung für die Gesamtmaschine in der Pflicht, für einen dauerhaft sicheren Betrieb zu sorgen. Das kann er aber natürlich nur, wenn er im Rahmen der Dokumentation die dafür nötigen Vorgaben vom Hersteller bekommt. Bitte fragt also Eure Rutenlieferanten nach einer fachgerechnten Doku!!! In einzelnen Fällen dürften die Lieferanten freilich an dieser Hürde scheitern. Es fallen mir Wenige ein (vielleicht nur ein einziger?), bei dem ich überhaupt damit rechnen würde, sowas zu bekommen. Oder täusche ich mich da?



Flo der Liebe

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