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Zitat von ultratrieurMein einziger Trost: es steht nirgendwo, dass ich das umsonst tun muss!!! Ich werde also jetzt dem AA eine Verwaltungspauschale von € 15,- für das Ausfüllen des Zettels in Rechnung stellen.
Also die Idee ist richtig gut und goldwert!
Wir könnten so jeweils 15,- € Verwaltungspauschale berechnen, und zwar monatlich an
- 6 Krankenkassen für Berechnung und Überweisung von SV-Abgaben - 1x Knappschaft (Minijobzentrale) für Berechnung und Überweisung von SV-Abgaben - 3x Finanzamt für Berechnung und Überweisung von Lohnsteuern (MüV + 2 GmbHs) - 1x Finanzamt für Berechnung und Überweisung der USt-Vorauszahlung (GmbH als Monatszahler) - 2x AA für Ausstellen der Nebenverdienstbescheinigung (2 MA)
Dazu 15,- € Verwaltungspauschale je Quartal: - 1x Finanzamt für Berechnung und Überweisung der USt-Vorauszahlung (MüV als Quartalszahler) Macht genau 600,- € im Quartal, nicht schlecht!
Zitat von ultratrieurIch werde also jetzt dem AA eine Verwaltungspauschale von € 15,- für das Ausfüllen des Zettels in Rechnung stellen. Mal seh'n, was passiert .
Oder gibt's dafür auch schon nen Präzedenzfall und ich kann mir das Porto sparen??
Kannste glatt vergessen. Das ist auch schon festgeschrieben, dass der Agentur keine Kosten entstehen dürfen. Suche ich dir noch raus, wenn du willst.
Zitat von AskopWir könnten so jeweils 15,- € Verwaltungspauschale berechnen, und zwar monatlich an...
Weißt du wen du noch alles vergessen hast? ELENA (die russische Wanderhue), jeden einzelnen Antrag auf Lohnfortzahlung, die BG-Meldungen.... blubbb, blubbb, blubbb
Zitat von Jana[quote="ultratrieur"]Dieser Verein ist ein Staat im Staat.
Nicht nur dieser "Verein", das Finanzamt ist doch auch nicht besser! Wehe, du verpasst einen Steuertermin bzw. Abgabefrist, schwupps, kriegste 'ne Mahmgebühr auf's Auge gedrückt. Für das Finanzamt aber gelten keine Fristen, und wenn man von denen mal was will, kannste manchmal lange warten. Die haben Zeit ohne Ende.
In § 320 SGB III stehen ein paar Sachen zum Thema Kostenerstattung durch die Agentur für Arbeit.
Wer keine Lust hat sich mit den Lohnabrechnungen rumzuärgern kann ja mal in meine AGB schauen. Vielleicht sind die Kosten für eine komplette Lohnabrechnung ja interessant. (War das jetzt Eigenwerbung? Pfui Jana!!!)
So, nun aber schlaft schön. Morgen ist auch wieder ein Tag!
Zitat von Askop...ohne ELENA hätte ich ein paar graue Haare weniger!
Klaus, sieh das doch mal positiv - vielleicht kann man ELENA dann gezielt zur Enthaarung einsetzen? Günstige Alternative zu http://www.wax-in-the-city.com/ ?
Spaß beiseite - die gute ELENA hat mich im Kindergartenverein auch zusätzlich einen dreistelligen €-Betrag für die Buchhalterin gekostet OHNE dass ich dafür ne Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt habe...
Und der nächste Schwachsinn ist schon im Anmarsch: Gutscheine für die Bildungsteilhabe! Da wird dann z.B. der Preis, den wir den Eltern für's Essen in Rechnung stellen zum Teil von der AA bezahlt: Als Gutschein, den die Eltern bei mir abgeben und den ich dann bei der AA einreichen darf. Einen Rest zahlen die Eltern weiterhin selbst. Das heißt im Endeffekt, ich darf nicht nur hinter den Eltern her rennen und um Geld und Gutscheine bitten, sondern auch regelmäßig bei der AA anrufen und fragen wieso denn nun schon wieder € 2,55 zu wenig oder € 0,17 zu viel gezahlt wurden . Abgesehen davon haben wir mit den Eltern vertraglich Vorkasse zum 01. eines jeden Monats vereinbart, die AA wird rückwirkend für bereits gegessenes Essen bezahlen....
Zitat von JanaDürfen bei euch Kinder in die Kita, wenn die Eltern arbeitslos sind???
So lange die Eltern die KITA und Nebenkosten für Essen + Reinigung und in unserem Sonderfall auch den Vereinsbeitrag bezahlen können, hat die Arbeitslosigkeit der Eltern keinen Einfluss auf den Betreuungsvertrag. Ich vermute mal ganz stark, dass jede andere Vereinbarung als sittenwidrig gelten würde und damit keinen Bestand hätte!
Außerdem - wo wäre denn da die Logik? Ein Arbeitsloser, der neben seinem normalen Schlafbedürfnis auch noch seine Kinder selbst betreuen muss, ist dch per se mehr als 15 h pro Woche beschäftigt und steht damit der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung .
Zitat von ultratrieur ... und steht damit der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung .
Klingt logisch. Ich war nur erstaunt, da bei Hannes in Kinderkrippe 1 Jahr lang ein Mädchen war, welches dann erst einmal für 1 Jahr nicht mehr kommen durfte. In der Zeit war die Mutti (alleinerziehend) arbeitlos. Ich war - nur so mein persönlicher Gedanke - davon ausgegangen, dass der Träger den Platz vielleicht für ein Kind von beruftstätigen Eltern gebraucht hat. (Nach Einführung des neuen Elerngeldes hatten wir einen kleinen Babyboom) Es kann natürlich auch andere Gründe gehabt haben.
Aber was mir im Ringelreihe der Ungerechtigkeiten gerade auch noch einfällt: die Steuer- und SV-freien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören bei der BG mit zum meldepflichtigen Arbeitslohn. Also, falls ihr so etwas zahlt - Sonntags werden ja sicher einige Führungsbetrieb haben - vielleicht schon mal im Lohnprogramm nachschauen, ob bei diesen Lohnarten das Häkchen richtig gesetzt ist. Ab 2009 prüft die SV den ganz BG-Quark mit ab. Und die kommen regelmäßig und lassen kein Jahr aus.
Zitat von JanaAber was mir im Ringelreihe der Ungerechtigkeiten gerade auch noch einfällt: die Steuer- und SV-freien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören bei der BG mit zum meldepflichtigen Arbeitslohn. Also, falls ihr so etwas zahlt - Sonntags werden ja sicher einige Führungsbetrieb haben - vielleicht schon mal im Lohnprogramm nachschauen, ob bei diesen Lohnarten das Häkchen richtig gesetzt ist. Ab 2009 prüft die SV den ganz BG-Quark mit ab. Und die kommen regelmäßig und lassen kein Jahr aus.
Genau die Sch hab ich jetzt Anfang Juni auch im Kindergarten! Aber die wollen den BG-Kram nicht nur ab 2009 sondern ab 2007!!! Gibt's für Deine o.g. These ne Rechtsgrundlage, die ich der Dame umme Oan haun kann? Oder ist das einfach "so üblich", dass nicht mehr als die letzten zwei Jahre geprüft werden?
In den Jahren 2010 und 2011 mußt du mit Betriebsprüfungen im Bereich der Unfallversicherung sowohl durch die Rentenversicherung als auch durch die Berufsgenossenschaften rechnen. Für die Prüfung der Jahre 2005 bis 2008 ist noch die Berufsgenossenschaft zuständig. Die Prüfungsabstände bestimmt die Berufsgenossenschaft. Gesetzlich sind keinerlei Zeiträume vorgegeben. Für den Zeitraum ab 2009 unterliegen die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung dann mit deren Turnus von 4 Jahren. Die Prüfung muss mindestens 2 Wochen vor Beginn angekündigt werden.
Wir hatten bisher eigentlich keinen großen Stress mit Prüfern. Die bekommen alle Unterlagen aus den Prüfungsjahren hingelegt (vorher noch mal durchschauen, ob noch irgendwo kleine Zettelchen hängen die keinen etwas angehen!) und dann fragen die erst einmal mit welcher Software man arbeitet. Von daher wissen die schon wie groß die "Fehlerrate" sein könnte. Falls sie etwas finden sollten - was sie in ihren Bericht schreiben möchten - dann lasse dir immer die gesetztliche Grundlage dazu ausdrucken. Und das Prüfprotokoll am Ende immer unter Vorbehalt (u.V.)unterschreiben. Es sei denn es steht drin, dass alles OK ist.