Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

Mühlen- und Müllerforum "Glück zu!"

Einige Bereiche des Forums erfordern eine Mitgliedschaft (Anmeldung/Registrierung).
Neue Mitglieder stellen sich bitte im Mitgliederbereich vor.
Für den Inhalt eines Beitrags trägt der Autor die juristische Verantwortung, nicht der Forenbetreiber.



Viel Spaß!

Aktuelle Unwetterwarnungen für Deutschland
Zur Unwetterwarnung die Karte anklicken!


Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 1.760 mal aufgerufen
 Mühlenerhaltung und -betreibung
Seiten 1 | 2
Schmiede



Beiträge: 509

12.05.2011 09:10
Wahnsinn in Achim, Verden, Niedersachsen! Zitat · Antworten

An der Windmühle, 28832 Achim, Verden, Niedersachsen
Leider bin ich erst jetzt darauf gestoßen! An der Windmühle, 28832 Achim, Verden, Niedersachsen hat der Verein die morschen Stellen an den Holzruten der Galerieholländerin beseitigt.

Zitat
Er löst morsche Stellen aus den meterlangen Flügeln der Achimer Windmühle. Maler sollen diese anschließend witterungsfest verschließen.

Quelle: Verein saniert Flügel der Achimer Windmühle

Das haut dem Stärksten um!

Begreifen die Mühlenleute gar nichts?! Ich erinnere Euch an den 12.Juli.2010, die Mühle in Berumerfehn (Landkreis Aurich) „Flügel“³ gebrochen und in ein Nachbargebäude eingeschlagen. Das was in Achim abläuft ist mit absolut nichts zu rechtfertigen! Wie Dumm muss man sein! Wie Gewissenlos! Niemand kann mir erzählen, das nicht irgendeiner von diesen spezial reparatur- Spezies aus dem Verein, noch nie was von Flügelbruch und dessen Folgen gehört hat. Leute was da passiert ist kriminell! Waren hier Regionalbeauftragte am Werk?

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 Erich-Hommel-im-Windmuehlenfluegel.jpg  wi_achim.jpg 
Askop
Administrator


Beiträge: 610

12.05.2011 12:00
#2 RE: Wahnsinn in Achim, Verden, Niedersachsen! Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Lebensgefährlich was Ihr da macht!

Wenn die Mühle bloß so 'ne Attrappe ist wie anderswo und die Flügel nur so als Gaudi dranhängen und nicht drehen?
Dann kann's doch wurscht sein, oder?

Glück zu!

Schmiede



Beiträge: 509

12.05.2011 12:54
#3 RE: Wahnsinn in Achim, Verden, Niedersachsen! Zitat · Antworten

Zitat von Askop
"Wenn die Mühle bloß so 'ne Attrappe ist wie anderswo und die Flügel nur so als Gaudi dranhängen und nicht drehen? "

– Eben nicht! –
Und ich bitte jetzt nochmal alle, die Dies lesen wollen! Glaubt den Erzählungen nicht! Egal von welcher Stelle! Eine Mühle die als historisches Denkmal ohne jegliche Ausstattung nur mit Flügelwerk steht ist genauso Gefährlich! Jeder weiß doch, das Mühlen drehen müssen um nicht zu verfaulen!
Da liegt ein Wellenkopp ca. 30Meter hoch und eine Rute steht nochmals 12 Meter höher.
Daran wirken auch die Naturgewalten. Die Ruten sind ständig am Schwingen. Das ist eine dynamische Belastung! Irgendwann kann es irgendwo reißen! Das kann in einem Jahr oder in hundert Jahren passieren! Aber es Kann! Und das allein genügt.

Wenn ich zurück blicke und sehe was in Niedersachsen in den letzten Jahren an Ruten gebrochen ist, sehe ich schwarz für eure Mühlen! Zu verdanken habt ihr das euren Fachberatern, Beauftragten, oder wie sich diese Verrückten nennen.
Dazu werde ich gesondert ein LINK einsetzen. Damit auch die Dümmsten von den besonders Dummen endlich kapieren, wie Hirnverbrand das ist!
Komischer Weise mache ich das schon seit Jahren und keiner lehrt dazu!
Keiner in diesem und im anderen Forum, kann behaupten das Andreas Stühlmeyer nicht gewarnt hat! Das Problem ist, das ein paar Leute zu ignorant sind und mit ihrer unverantwortlichen Haltung der Sicherheit gegenüber das Fass zum überlaufengebracht haben!
Ganz klar sind im Bereich Niedersachsen / Bremen 2 Vorsitzende zu nennen, die trotz Ihrer Kenntnis nichts unternommen haben!

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Schmiede



Beiträge: 509

12.05.2011 12:58
#4 Strafgesetzbuch Gemeingefährliche Straftaten Zitat · Antworten

Baugefährdung (§ 319 StGB)

Tatbestand einer Straftat
Tathandlung ist, dass der Täter
durch seine Handlung eine konkrete Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschen herbeiführt. Hierzu ist es ausreichend, dass ein evt. auch verborgener Mangel bei einer in Kürze zu erwartenden Benutzung zu einem Schaden für eine andere Person führt.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

12.05.2011 14:06
#5 § 319 StGB Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Baugefährdung (§ 319 StGB)

Tatbestand einer Straftat
Tathandlung ist, dass der Täter
durch seine Handlung eine konkrete Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschen herbeiführt. Hierzu ist es ausreichend, dass ein evt. auch verborgener Mangel bei einer in Kürze zu erwartenden Benutzung zu einem Schaden für eine andere Person führt.



Das ist in sofern interessant und relevant, als es nicht auf den Eintritt des Schadensereignisses ankommt, sondern offenbar allein auf die vorhersehbare Möglichkeit.

Heißt das also z.B., dass ein Auftraggeber bzw. dessen Bauleiter, der Stahlruten eines nicht nach Klasse E zertifizierten Schweißfachbetriebs an die Mühle hängt, schon strafrechtsrelevant handelt und ggf. mit Geldstrafe oder "Bau" rechnen muss??

Apropos Schweißerqualifikation: gibt's eigentlich ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Betriebe mit einer bestimmten Zulassung in einem bestimmten Gebiet, wo ich anders herum bei Nichtvorlage der Bescheinigung durch den Lieferanten ganz klar sehen kann, dass der nur A oder B hat, mir aber Leistungen nach E verkauft???



Flo der Liebe

Schmiede



Beiträge: 509

12.05.2011 14:23
#6 RE: § 319 StGB Zitat · Antworten

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Schmiede



Beiträge: 509

12.05.2011 17:24
#7 RE: § 319 StGB Zitat · Antworten

Zitat von Florian
"Heißt das also z.B., dass ein Auftraggeber bzw. dessen Bauleiter, der Stahlruten eines nicht nach Klasse E zertifizierten Schweißfachbetriebs an die Mühle hängt, schon strafrechtsrelevant handelt und ggf. mit Geldstrafe oder "Bau" rechnen muss?? "

Ein Hersteller hat sich kundig zu machen, welche Anforderungen an das Produkt gestellt sind!
Wenn ich mir eine Windmühle kaufe und anfange Mehl zu mahlen und das gemahlene Mehl in den Verkauf gebe, muss ich mich vorher auch mit Anforderungen aus der Lebensmitteltechnik, auseinander setzen!
Das trifft auf alle Lebensmittel zu! Wenn ich als Metallbauer ein Geländer anfertige und an ein Gebäude schraube, muss ich vorab klären wie hoch muss das Geländer sein! Wenn ich zum Friseur gehe und eine Färbung wünsche, muss der Friseur in Kenntnis über Wirkung der Färbung sein.
Fakt ist, das der Hersteller verantwortlich für eine ordentliche Auftragsabwicklung ist.
Ganz wichtig! Vergesst euer privates empfinden ! Das ist total fehl am Platz! Sprüche wie „Der hat das gut gemacht!“ oder „Saubere Arbeit“ oder „Der hat auch schon die und die Mühle gemacht“ das sind vollkommen überflüssige private Meinungen und total fehl am Platz!
In erster Linie ist die Zulassung wichtig! Eine komplette Dokumentation des Auftrags und eine qualitative und saubere Arbeit! Eine Montage die Verkehrssicher ausgeführt wird und eine Sicherheitsleistung für spätere Reklamationen. Wenn dies einwandfrei Dokumenttierbar ist, dann können sich private Empfehlungen ergeben!
Nach fertigstellen der Bauleistung fordert der Besteller/Lieferant ein Abnahme- Protokoll.
Jetzt begutachten Auftraggeber und Auftragnehmer die Bauleistung mit samt der vollständigen Unterlagen und nach erfolgreicher Abnahme setzt der Auftraggeber seine Unterschrift unter den Vertrag. Der Hersteller muss wie Vertraglich geregelt, für Schäden die durch sein Produkt entstanden sind in der Gewährleistungszeit haften! In ganz speziellen Situationen kann diese Zeit verlängert werden.
Das Problem sind jetzt die Schnittstellen. Beispiel: Der Kunde hat das Produkt unsachgemäß eingesetzt und draus resultieren ist ein Schaden eingetreten. Soll heißen: Der Müller hatt' die Mühle laufen lassen bei starken Wind und mehrfach die Bremse betätigt sodass eine weitaus höhere Belastung eingetreten ist als der errechnete Sicherheitsbereich zulässt.

----- Jetzt die Frage, wer hat Schuld? -----
----- Das füllt LKW's und Eisenbahnwagons mit Aktenordner die bei Gericht landen.

Wenn man eine Ausschreibung für Windmühlenflügel erstellt, nennt man die Bedingung der VOB in gültiger Fassung und das Hersteller alle erforderlichen Qualifikationen vorab dem Auftraggeber aushändigt. Die gildet auch für beauftragte Subuntenehmer! Zusätzlich sollte man sich vergewissen das der Hersteller alle Sozialabgaben (Berufsgenossenschaft in dem Gewerk Krankenkasse) Steuerbeträge an das Finanzamt entrichtet und benötigte Versicherungen abgeschlossen hat.
Grunsätzlich sollte man bei Herstellung von Mühlenflügel eine qualitative Bauleitung hinzuziehen. jetzt haben wir das nächste Problem! Jedenfalls ist der Mann im Flügelwerk der Achimer Mühle nicht zu empfehlen. Denkt dran, wer die Unterschrift macht wird in die Verantwortung gezogen.

Meistens ist das der Bürgermeister in Vertretung durch die untere Baubehörde und was Die für ein Mißt verzapfen, ist zu mindestens in Niedersachsen an vielen Mühlen dokumentierbar!
Ich hab übrigens kein Problem mit meinen Äußerungen! Da hab ich schon ganz andere Kaliber abgeschossen und direkt die Ämter benannt.

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

12.05.2011 22:09
#8 RE: § 319 StGB Zitat · Antworten

Lieber Schmied,

ich find's ja gut, dass Du so umfangreich und unter Nennung oder Andeutung von Namen antwortest - aber zuweilen könntest Du etwas präziser sein.

Auf meine Frage gehst Du aber nicht wirklich ein. Wer ist denn nun im strafrechtlichen Sinne der Baugefährder? Der nicht schweißberechtigte Fertigungsbetrieb? Der Bauleiter oder der Vorsitzende des Mühlenvereins, der seine Unterschrift unter den absurden Auftrag gesetzt hat?



Flo der Liebe

Schmiede



Beiträge: 509

13.05.2011 08:49
#9 RE: § 319 StGB Zitat · Antworten

Zitat von Florian
Auf meine Frage gehst Du aber nicht wirklich ein. Wer ist denn nun im strafrechtlichen Sinne der Baugefährder? Der nicht schweißberechtigte Fertigungsbetrieb? Der Bauleiter oder der Vorsitzende des Mühlenvereins, der seine Unterschrift unter den absurden Auftrag gesetzt hat?

Bin ich Jurist? Ich beschwere mich über ahnungslose Regionalbeauftragte und deren Verantwortungsloses Tun und erzähle in gleichem Zug etwas über Rechtswissenschaften. Da habe ich keine Ahnung von!
Wenn nach VOB gearbeitet wird kommt ein nicht qualifizierter Betrieb erst gar nicht zum Zug! Kuckst Du DIN 18800-7
Da red ich schon Jahre von!

Das am Ende die Unterschrift zählt muß man nicht erklären! Dafür muß Mann oder Frau auch nicht qualifiziert sein. Sie oder Er müssen nur berechtigt sein! Das ist wie schon erwähnt, in den meisten Fällen der Bürgermeister! Das ist der Auftraggeber! Da steht immer auf den Aufträgen von der Stadt. "Im Auftrag des Bürgermeisters". Jetzt ist der Mühlenbauer nach 10 jahren aus der gewährleistung und nach 15 Jahren bricht der Flügel ab! Wer ist Schuld ? Der Wirt der das "Tischlein deck dich" gestohlen hat oder Hempels oder der schwarze Peter, Wum und Wendelin und wenns die Beiden unterschrieben habe, wie sieht es aus wenn einer aussteig? Hat dann der eine nur noch halb soviel Schuld? Fragen über Fragen
Sorry Flo, ich bin mir sicher das du es weißt! Aber für die anderen vieleicht ein Denkanstoß und schauen in die gültige Fassung Ihrer Unterlagen von der BG.
Zuitat auszugsweise:
§ 5 Vergabe von Aufträgen
Erteilt der Unternehmer den Auftrag,
1. Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder instandzusetzen,
2. technische Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe zu liefern,
3. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Bei technischen Erzeugnissen im Sinne von § 2 Abs. 2 hat der Auftragnehmer eine Bescheinigung über die Gewährleistung der gleichen Sicherheit mitzuliefern.

§ 2 Allgemeine Anforderungen
1Der Unternehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.
2Technische Erzeugnisse, die nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, dürfen verwendet werden, soweit sie in ihrer Beschaffenheit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleisten.
(3) Tritt bei einer Einrichtung ein Mangel auf, durch den für die Versicherten sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, ist die Einrichtung stillzulegen.
Egendlich totaler Blödsinn das hier nochmal zu Posten, denn das regelt die Vergabe Ordnung für Bauaufträge! Kurz genannt VOB

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Askop
Administrator


Beiträge: 610

13.05.2011 09:55
#10 RE: § 319 StGB Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Jetzt ist der Mühlenbauer nach 10 jahren aus der gewährleistung und nach 15 Jahren bricht der Flügel ab! Wer ist Schuld? Der Wirt der das "Tischlein deck dich" gestohlen hat oder Hempels oder der schwarze Peter, Wum und Wendelin und wenns die Beiden unterschrieben habe, wie sieht es aus wenn einer aussteig? Hat dann der eine nur noch halb soviel Schuld? Fragen über Fragen ...

Nee, nicht "Fragen über Fragen ..."! Nur eine einzige klitzekleine:

Deiner Meinung nach gibt es also im Mühlenbau bzw. für "Bauleistungen an Mühlen" (anders als gesetzlich festgelegt) ein lebenslanges Gewährleistungsrecht?

Glück zu!

Schmiede



Beiträge: 509

13.05.2011 10:01
#11 RE: Gewärleistung bis der Deckel zu gemacht wird? Zitat · Antworten

Zitat von Askop
"ein lebenslanges Gewährleistungsrecht? "

Hää wo steht das denn ?

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Askop
Administrator


Beiträge: 610

13.05.2011 10:36
#12 RE: Gewärleistung bis der Deckel zu gemacht wird? Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Hää wo steht das denn?

Hier: "Jetzt ist der Mühlenbauer nach 10 jahren aus der gewährleistung und nach 15 Jahren bricht der Flügel ab! Wer ist Schuld ? Der Wirt der das "Tischlein deck dich" gestohlen hat oder Hempels oder der schwarze Peter, Wum und Wendelin und wenns die Beiden unterschrieben habe, wie sieht es aus wenn einer aussteigt?"

Also wenn nach 15 ... 20 ... 30 ... Jahren mit einwandfreiem Betrieb ein Schaden auftritt, braucht man "die Schuldfrage" wohl nicht mehr zu diskutieren!? Na ja, mit notorischen Klugscheißern vielleicht.

Zitat
Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern und Bauunternehmern kann bei der Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) geregelt werden. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB (www.vob-online.de) nur 4 Jahre wenn nichts anderes vereinbart ist, mindestens aber 2 Jahre. Bei Architektenleistungen besteht generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.

Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. Wenn der Gewährleistungsfall eintritt, wird die Gewährleistungsfrist bis zur Behebung des Mangels unterbrochen.

Quelle: http://www.deutsche-bau-beratung.de/gewaehrleistung.htm

Der Auftragnehmer (Hersteller) wird sich immer auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist berufen (können), und spätestens nach 5 Jahren ist er raus aus der Verantwortung. Ist ja auch irgendwie richtig und sinnvoll. Ansonsten wäre jeder Hersteller schon Pleite. Oder der Hersteller rechnet die lebenslange Gewährleistung in den Preis mit ein, dann aber wäre das Produkt unbezahlbar.

Glück zu!

Schmiede



Beiträge: 509

13.05.2011 11:36
#13 RE: Gewärleistung bis der Deckel zu gemacht wird? Zitat · Antworten

Gewährleistung kann in einem Vertrag über X Jahre abgeschlossen werden! Dem entsprechend passt der Hersteller sein Angebot an!

Zitat von Baurecht
"Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern und Bauunternehmern kann bei der Vertragsgestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) geregelt werden. "

Brau ich nicht drauf eingehen.

Zitat von Askop
"Der Auftragnehmer (Hersteller) wird sich immer auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist berufen (können), und spätestens nach 5 Jahren ist er raus "

In einer ordentlichen Ausschreibung steht schon die einzuhaltende Gewährleistungspflicht!
Die ist im Voraus zu benennen! Oder meinst Du das ein Wasserkraftanlagenbauer bei Errichtung eines Speicherbeckens mit 5 Jahren auskommt

Zitat von Askop
"Ist ein Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. "

Wenn ich bewußt bescheiße muß ich mich nich wundern!

Zitat von Askop
"Wenn der Gewährleistungsfall eintritt, wird die Gewährleistungsfrist bis zur Behebung des Mangels unterbrochen. "

Das weiß jeder der ein HANDY in der Tasche hat!

Zitat von Askop
"Na ja, mit notorischen Klugscheißern vielleicht. "

Ich hoffe das bei deinen Ruten bzw. Spitzen die Schrauben immer schön fest sitzen!
Was red ich denn? Ich habe keine historische Mühle und auch keine Verantwortung! Ich hab auch kein Mühlengelände wo der HELI landen muß!
Wenn jemand an den Richtigen kommt, der sich nicht mit einem Blumenstrauß abspeisen lässt, dann ist die Mühle futsch weil derjenige Zahlt bis der Arzt kommt! Dazu kommen noch die Erinnerungen die 24 Stunden Tag für Tag da sind! Oder man ist so abgebrüht und lacht darüber? Ich weiß nicht was die Betroffenen dazu sagen? Ob die auch noch so entspannt sind? Fragen über Fragen die eigentlich überflüssig sind! Oder?
Man müßte Herrn Erhard Jahn,Präsident der DGM mal fragen was er davon hält! Ist der aktuelle Ministerpräsident des Landes Niedersachsen nict automatisch Schirmherr der DGM? Wen der davon wüßte was im Mühlenland los ist! Ich glaub das ist eine gute Idee, Dem Herr das mal zu schreiben. Wer will den Schitmherr von so einem Haufen sein?
Quelle: Britzer Mühle Feuerwehr u. Ostfriesenzeitung

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 51-jähriger Leeraner.jpg  Britz 0001.jpg  Britz 0002.jpg  Kind getötet.jpg 
Schmiede



Beiträge: 509

13.05.2011 11:57
#14 RE: Gewärleistung für ein Kunstwerk? Zitat · Antworten

Du hast mich grad auf was gebracht lieber Klaus!

Wie sieht das denn aus wenn die Montagefirma bei irgendeinem Schlosser viereckige Rohre anfertigen lässt und behauptet das sei moderne Kunst. Die Rohre würden nicht höher als 0,5 Meter auf Fundamente ruhen. Drumrum ist eine 2 Meter hohe Plexiglaswand und 20 Sicherheitsbeauftragte stehen 24 Stunden zur Sicherung ums Kunstwerk rum.
Der Schlosser fertigt nach Skizze oder Zeichnung die Rohre.

Die Montagefirma holt die Rohre vom Schlosser ab und fährt zur historischen Mühle und montiert die Dinger. Der Endkunde freut sich. Der Bürgermeister ist da und viele Gäste freuen sich auf das stählernde Werk. Funk und Fernsehen. Die Bauleistung ist vollständig bezahlt(weil das Förderprogramm es so will) und der Montagebetrieb ist schon wieder beim ahnungslosen Schlosser. Wer haftet jetzt?

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

Askop
Administrator


Beiträge: 610

13.05.2011 13:00
#15 RE: Gewärleistung für ein Kunstwerk? Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Wie sieht das denn aus wenn die Montagefirma bei irgendeinem Schlosser viereckige Rohre anfertigen lässt und behauptet das sei moderne Kunst.

Komm mir bloß nicht mit Kunst!

künstl. Aroma
künstl. Geschmacksverstärker
künstl. Busen (Silicon)
künstl. Wimpern
künstl. Fingernägel
künstl. Chrom(optik) auf Plaste
Künstler: Boys, Miro, Scheing


Schröcklich, brauch ich nicht, will ich nicht, kenne mich auch nicht aus! Vielleicht ein Fall für Jana?

Glück zu!

RMarchiv
Co-Admin


Beiträge: 276

15.05.2011 19:33
#16 RE: Wahnsinn in Achim, Verden, Niedersachsen! Zitat · Antworten

Auch wenn es nicht genau das Thema trifft:
Jetzt vergleiche Mal die Mühle, bevor sie "restauriert" wurde..!
Aber immerhin steht sie noch
Bild aus: "Wind von vorn", G. Pöge, um 1960.



Wenn man bei dem Wort Mama 4 Buchstaben austauscht, erhält man das Wort Bier!

Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
 Achim_ca1960.jpg 
Jana



Beiträge: 288

15.05.2011 20:30
#17 RE: Gewärleistung für ein Kunstwerk? Zitat · Antworten

Zitat von Askop

künstl. Aroma
künstl. Geschmacksverstärker
künstl. Busen (Silicon)
künstl. Wimpern
künstl. Fingernägel
künstl. Chrom(optik) auf Plaste
Künstler: Beuys, Miro, Scheing[/style]

Punkt 1 bis 5 sieht nach Mitbewohnern im Big Brother Haus aus. Punkt 6 ist Made in China und Punkt 7 haben manche Leute nachgekünstelt an der Wand hängen

Liebe Grüße aus dem Vogtland/Sa.

Jana

Schmiede



Beiträge: 509

16.05.2011 08:14
#18 RE: ? Techniken der Liebe? Zitat · Antworten

Zitat von Jana
"Punkt 6 (Sex) ist Made in China und Punkt "

Jana! Hast Du denn kein „Pravent“ in Eurer Schlafkammer?

Gruß aus der Schmiede!
Andreas
[line]
Wer nicht lesen will, der soll es sein lassen!

ultratrieur



Beiträge: 2.209

16.05.2011 10:02
#19 RE: Gewärleistung für ein Kunstwerk? Zitat · Antworten

Zitat von Askop
Schröcklich, brauch ich nicht, will ich nicht, kenne mich auch nicht aus! Vielleicht ein Fall für Jana?

Künstliches Aroma? Klar - guck mal auf die Tüten für den löslichen Pseudokapput-schino, den Ihr in S'pitz den Gästen serviert. Künstlicher Geschmacksverstärker? Ich kenn' nur natürlichen, wie z.B. Natriumglutamat. Künstlicher Busen mit Silikon? Grundlage ist da wohl ein natürlicher Busen, in den irgendwie künstliches Silikon gelangte... für manch Eine mag das künstliche Intelligenz sein - genau so die künstlichen Wimpern und die Fingernägel. Wenn Plast chromig glänzt, dann kann man in aller Regel damit rechnen, dass das Chrom nicht "künstlich" ist, sondern echtes Chrom! Was die "Boys" anbelangt - ich find' Joseph Beuys auch besser als irgendwelche Boys. Ne Fettecke hat so mancher Müller hoch oben unter der Kappe. Und Miro? Ich meine, Brigitte die eine der drei Damen vom Grill hieß nicht Miro sondern Mira... und die fand ich auch schlimm, schlimm schlimm... kein Vergleich mit dem begnadeten katalanischen Künstler Joan Miró!

Den letzten "Künstler" lassen wir mal getrost untern Tisch fallen - vielleicht könnte man den der VR China im Tausch gegen Ai Weiwei anbieten? Irgend ein Wirtschaftsvergehen wird sich doch wohl noch finden oder konstruieren lassen .


... das war jetzt gar nicht komisch. Politisch motivierte willkürliche Verhaftungen lehne ich natürlich rundheraus ab! Ich möchte mir hier ja keine Straftat nach § 140 StGB vorwerfen lassen müssen!!



Flo der Liebe

ultratrieur



Beiträge: 2.209

16.05.2011 11:02
#20 RE: Gewärleistung für ein Kunstwerk? Zitat · Antworten

Zitat von Schmiede
Du hast mich grad auf was gebracht lieber Klaus!

Wie sieht das denn aus wenn die Montagefirma bei irgendeinem Schlosser viereckige Rohre anfertigen lässt und behauptet das sei moderne Kunst. Die Rohre würden nicht höher als 0,5 Meter auf Fundamente ruhen. Drumrum ist eine 2 Meter hohe Plexiglaswand und 20 Sicherheitsbeauftragte stehen 24 Stunden zur Sicherung ums Kunstwerk rum.
Der Schlosser fertigt nach Skizze oder Zeichnung die Rohre.

Die Montagefirma holt die Rohre vom Schlosser ab und fährt zur historischen Mühle und montiert die Dinger. Der Endkunde freut sich. Der Bürgermeister ist da und viele Gäste freuen sich auf das stählernde Werk. Funk und Fernsehen. Die Bauleistung ist vollständig bezahlt(weil das Förderprogramm es so will) und der Montagebetrieb ist schon wieder beim ahnungslosen Schlosser. Wer haftet jetzt?



Nu doch noch was Ernsthaftes zu dem Thema: hier erkennt man ganz klar die Notwendigkeit der Dokumentation, in der der "Bestimmungsgemäße Gebrauch" definiert wird. So ist ein Fön an sich eine sichere Sache - will man damit allerdings Wasser heiß machen, wird's gefährlich . Deshalb braucht's eben eine vernünftige Bedienungsanleitung für so ein technisches Erzeugnis, die einerseits dem Kunden sagt, was das Gerät alles kann, aber andererseits auch den Hersteller von der Haftung frei stellt, wenn jemand sein Produkt zur badenden Frau in die Wanne wirft. Wer als inverkehrbringer ganz gut ist, der geht in den Unterlagen noch auf den "vorhersehbaren Fehlgebrauch" ein - denkt also quasi voraus, wie blöd der Anwender sein kann.

Berücksichtigt der Zulieferer des Künstlers diese Grundregeln, kann ihm eigentlich nix passieren. Er haftet natürlich für Schäden, die aus der Anwendung seines Produkts herrühren, allerdings nur im Rahmen des von ihm dokumentierten Zwecks der Einrichtung.

Grüßli und Gz!



Flo der Liebe

Seiten 1 | 2
 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz